gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

auszug von gemeinsame wohnung muss ich strom ab melden?

gefragt von tictac am 28.11.2007 um 11:13 Uhr

ich bin aus der gemeinsamen wohnung (mit mein ex)ausgezogen.Er bewohnt noch die wohnung nun wollt ich den strom bei der süwag abmelden.Muss ich den strom abzähler lesen oder wurde das schon geregelt da ich ja nicht mehr im mietvertrag bin?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

strom (855)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


gri1su
beantwortet von gri1su am 28. November 2007 11:16
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da Dein Ex ja weiterhin die Wohnung bewohnt, wird da wohl automatisch gar nichts passieren. Du solltest also den Strom ablesen, und Dich beim Stromlieferanten für diese Wohnung ab- bzw. für die neue Wohnung ummelden.


manni1937
beantwortet von manni1937 am 28. November 2007 11:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Geht die bisherige Rechnung an Deinen ex ? Dann genügt es Dich beim Vermieter abzumelden.Wenn die Stromrechnung jedoch an Eheleute X ausgestellt ist, würde ich auf jeden Fall den Zähler ablesen und mich mit dem E-Werk in Verbindung setzen.Ich würde aber in jedem Fall sicherheitshalber den Stromzähler ablesen um bei evtl.späteren Auseinandersetzungen gewappnet zu sein.

Kommentar von tictac am 28. November 2007 11:26

muss ich nur den zähler ablesen und mir alles notieren oder soll ich mehr beweisen können falls irgend was passiert

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 28. November 2007 12:22

notier den zählerstand am auszugstag, damit ihr bei der endabrechnung genau nachrechnen könnt, wieviel du anteilig noch bezahlen musst.

Kommentar von tictac am 28. November 2007 12:55

ich dank dir


anonym
beantwortet von Regenmacher am 28. November 2007 11:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Um den Strom musst du dich selbst kümmern, das hat mit dem Mietvertrag der Wohnung nix zu tun.

Gib deinem Ex aber die Chance, dass er sich rechtzeitig als Stromabnehmer bei der Süwag anmelden kann. Sonst wird es dunkel bei ihm.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 28. November 2007 11:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mietvertrag und Stromanbieter sind zwei paar Schuhe.

Also:

  • Läuft die Stromrechnung auf deinen Namen?

Dann musst du dort nur anrufen und mitteilen, daß du ausgezogen bist oder bis zum XX die Wohnung verlässt, und wer danach dann noch in der Wohnung wohnt, in diesem Fall der Exfreund.

Eine Ablesung erfolgt dann in Absprache mit dem Energieversorger.

Oder:

  • Läuft die Stromrechnung auf Namen des Exfreundes?

Dann musst du nichts machen.

Kommentar von tictac am 28. November 2007 11:20

der strom ist auf uns beide gemeldet.Die vermieterin hatt mir gesagt das das automatisch geregelt wird wenn ich aus gezogen bin aber sicher ist sicher danke für eure hilfe

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 28. November 2007 14:31

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser - ein Anruf beim Stromanbieter gibt dir die notwendige Sicherheit. Dann wissen die Bescheid und die Rechnung geht in Zukunft nur an ihn und läuft auch nur auf seinem Namen.

Nicht vergessen: eine eventuelle Einzugsermächtigung (falls es von deinem Konto geht) zurücknehmen oder den Dauerauftrag löschen.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.