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Auszug und Kaution

gefragt von Pubsy am 29.07.2008 um 11:18 Uhr

Halli hallo,ich hab da mal wieder ein paar Fragen.Ich ziehe ja jetzt bald aus der jetztigen aus.Im Mietvertrag steht drin, das die Mieträume vollständig gereinigt an den Vermieter zurückgegeben werden sollen.Dann steht noch drin das der Mieter die Wohnung im fachgerecht renoviertem Zustand übergeben muss.Dann muss ich die die ganze Wohnung wohl renovieren oder was?Als ich die übernommen hab war garnix renoviert und sah aus wie sonst was.Was soll ich machen eurer Meinung nach?


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gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 29. Juli 2008 11:19
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abre du hast es akzeptiert als du den vertrag unterschrieben hast

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 29. Juli 2008 11:23

Solche Klauseln in Mietverträgen sind UNGÜLTIG, auch wenn sie von beiden Parteien unterschrieben wurden.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 29. Juli 2008 11:30

ehrlich? juhu....freu....dann brauch ich das auch nicht mehr zu machen

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 29. Juli 2008 11:32

Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. Juli 2008 11:20
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Normalerweise gilt entweder Besenrein oder Sachgerecht renoviert. Fachgerechte renovierungen können einem Laien laut HM nicht zugemutet werden.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Juli 2008 11:21

Frag am besten deinen Vermieter, ob er zur Abnahme persönlich kommen wird, sobald du die Wohnung besenrein gemacht hättest. Eine Zusage würde ihn auf die Besenrein-Variante festlegen.

Kommentar von Schattenwolf am 29. Juli 2008 11:34

So einfach ist das nun auch nicht. Natürlich muss der Vermieter zur Abnahme vorbeikommen bzw. einen Bevollmächtigten schicken. Und besenrein muss die Wohnung auch nach einer Renovierung übergeben werden.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. Juli 2008 11:38

Moment, der Anruf hätte nur das Ziel zu erfahren, ob der Vermieter die wohnung auch ohne die Renovierung übernhemen würde, ohne ihn allzu direkt an diese mißdeutliche Klausel zu erinnern. Manchmal klappt es ben auch so. Habs selbst paar mal gemacht und der vermieter konnte sich nicht herausreden.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 29. Juli 2008 11:20
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Nein, musst du nicht.

Nach der aktuellen Gesetzeslage musst du die Wohnung besenrein, das heißt einfach halbwegs sauber, nichtmal gestrichen, übergeben. Das gilt, egal was im Mietvertrag steht.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 29. Juli 2008 11:21
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wie kann man so etwas unterschreiben. Pech gehabt, Du darfst renovieren

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 29. Juli 2008 11:22

Das ist grundfalsch. Solche Klauseln in Mietverträgen sind UNGÜLTIG, auch wenn sie von beiden Parteien unterschrieben wurden.

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 29. Juli 2008 11:44

die zeitlich festgesetzten renovierungsfristen sind ungültig

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 29. Juli 2008 11:45

Auch die Klauseln wenn es um die Renovierung beim Auszug geht sind ungültig. Siehe meinen Link oben.

Kommentar von Pubsy am 29. Juli 2008 14:25

Damals brauchte ich drindend eine Wohnung deswegen hab ich sie genommen.Klar deswegen liest man trotzdem alles durch ja ich weiss.


anonym
beantwortet von Schattenwolf am 29. Juli 2008 11:28
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Die Klausel mit der fachgerechten Renovierung dürfte unwirksam sein. Allerdings kommt es auf den Zustand der Wohnung an. Grelle Farbe (z.B. dunkelrot) an den Wänden muss der Vermieter nach wie vor nicht aktzeptieren und müssen bei Auszug auch gestrichen werden.

Und in Zukunft die Verträge vor Unterschrift durchlesen.






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