Halli hallo,ich hab da mal wieder ein paar Fragen.Ich ziehe ja jetzt bald aus der jetztigen aus.Im Mietvertrag steht drin, das die Mieträume vollständig gereinigt an den Vermieter zurückgegeben werden sollen.Dann steht noch drin das der Mieter die Wohnung im fachgerecht renoviertem Zustand übergeben muss.Dann muss ich die die ganze Wohnung wohl renovieren oder was?Als ich die übernommen hab war garnix renoviert und sah aus wie sonst was.Was soll ich machen eurer Meinung nach?

abre du hast es akzeptiert als du den vertrag unterschrieben hast

Normalerweise gilt entweder Besenrein oder Sachgerecht renoviert. Fachgerechte renovierungen können einem Laien laut HM nicht zugemutet werden.
Indy72 am 29. Juli 2008 11:21 Frag am besten deinen Vermieter, ob er zur Abnahme persönlich kommen wird, sobald du die Wohnung besenrein gemacht hättest. Eine Zusage würde ihn auf die Besenrein-Variante festlegen.
So einfach ist das nun auch nicht. Natürlich muss der Vermieter zur Abnahme vorbeikommen bzw. einen Bevollmächtigten schicken. Und besenrein muss die Wohnung auch nach einer Renovierung übergeben werden.
Indy72 am 29. Juli 2008 11:38 Moment, der Anruf hätte nur das Ziel zu erfahren, ob der Vermieter die wohnung auch ohne die Renovierung übernhemen würde, ohne ihn allzu direkt an diese mißdeutliche Klausel zu erinnern. Manchmal klappt es ben auch so. Habs selbst paar mal gemacht und der vermieter konnte sich nicht herausreden.

Nein, musst du nicht.
Nach der aktuellen Gesetzeslage musst du die Wohnung besenrein, das heißt einfach halbwegs sauber, nichtmal gestrichen, übergeben. Das gilt, egal was im Mietvertrag steht.

wie kann man so etwas unterschreiben. Pech gehabt, Du darfst renovieren
Senselessways am 29. Juli 2008 11:22 Das ist grundfalsch. Solche Klauseln in Mietverträgen sind UNGÜLTIG, auch wenn sie von beiden Parteien unterschrieben wurden.
maiki01 am 29. Juli 2008 11:44 die zeitlich festgesetzten renovierungsfristen sind ungültig
Senselessways am 29. Juli 2008 11:45 Auch die Klauseln wenn es um die Renovierung beim Auszug geht sind ungültig. Siehe meinen Link oben.
Damals brauchte ich drindend eine Wohnung deswegen hab ich sie genommen.Klar deswegen liest man trotzdem alles durch ja ich weiss.
Die Klausel mit der fachgerechten Renovierung dürfte unwirksam sein. Allerdings kommt es auf den Zustand der Wohnung an. Grelle Farbe (z.B. dunkelrot) an den Wänden muss der Vermieter nach wie vor nicht aktzeptieren und müssen bei Auszug auch gestrichen werden.
Und in Zukunft die Verträge vor Unterschrift durchlesen.
Solche Klauseln in Mietverträgen sind UNGÜLTIG, auch wenn sie von beiden Parteien unterschrieben wurden.
ehrlich? juhu....freu....dann brauch ich das auch nicht mehr zu machen
Ja, ehrlich g
Hier eines der vielen Gerichtsurteile dazu:
http://www.welt.de/wirtschaft/article1178768/MietermuessenbeimAuszugnicht_renovieren.html