Hallo,
Ich habe vor 5 Jahren eine Wohnung gemietet in der so ein Naturteppich(ähnlich Sisal) in der kompletten Wohnung verlegt war, Der Vormieter(Sohn des Vermieters) hat diesen dort eingeklebt, er hat vielleicht 2-3Jahre dort gewohnt.Ich habe den Teppich so übernommen. Er ist in keinster Weise im Mietvertrag erwähnt. Meine zwei Kanichen haben da ein paar Flecken gemacht die ich versucht habe zu reinigen, aber das ist bei dieser Art von Teppich überhaupt nicht möglich, nun sind da um die dunklern Flecken, helle Flecken, und sieht unschön aus,klar. Komplett reinigung brachte auch nichts, der Vermieter will jetzt das ich den Teppich mit 400€ ersetz. Darf

Hasenpippi auf dem Teppich sind ja keine normale Gebrauchsspur. ... und das Reinigen hat auch nicht geklappt? Na, dann red mal mit dem Vermieter. Ich glaube der hat Recht und Du mußt ersetzen.....

Bezahlen würde ich gar nichts du kannst durchaus den Teppich "ERsetzen"indem du einen anderen kaufst der die Wohnung durchaus bewohnbar macht,mußt ihm aber den Alten Teppich dalassen!

ich denke mal, der Teppich liegt da ca.8 Jahre. Zieht man den normalen Gebrauch ab, ist das Teil schon abgeschrieben,abgewohnt; und Du mußt da nichts mehr bezahlen. Laß Dich net über´s Ohr hauen ! !

Also wenn der Teppich nicht im Mietvertrag erwähnt wird, hat der vermieter pech gehabt! Der Teppich muß im Mietvertrag mit eingefaßt sein, um Ansprüche geltend zu machen!

Urteile
Das Landgericht Köln (6 S 121/91) entschied, dass das Abschleifen und Versiegeln von Parkettböden keine Schönheitsreparaturen sind. Auch das Auswechseln von Teppichböden gehört nach einem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm (30 Re Miet 3/90) nicht zu den Schönheitsreparaturen.
Hat der Vermieter die Mietwohnung mit Parkettboden oder Teppichboden vermietet, ist der Vermieter auch für die Erneuerung der Fußböden verantwortlich, wenn diese verschlissen sind.
Die Erneuerung und Ausbesserung von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können.
Sind die Fußböden durch den normalen Mietgebrauch im Laufe der Mietzeit verschlissen, muss sie der Mieter bei seinem Auszug danach nicht erneuern. Mietvertragsklauseln, die etwas anderes bestimmen, sind unwirksam.
Unabhängig hiervon hat der Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Anspruch darauf, daß der Vermieter den verschlissenen Fußboden erneuert oder ausbessert.
Etwas anderes gilt, wenn der Mieter die Fußböden beschädigt hat, beispielsweise durch Brandlöcher oder durch unzählige Rotweinflecken auf dem Teppichboden. Dann muss der Mieter Schadensersatz zahlen. Muß ein Teppichboden neu verlegt werden, bedeutet Schadensersatz, daß der Zeitwert des alten Teppichbodens gezahlt werden muß.
Quelle: DMB.
Danke für eure schnellen Antworten, haben mir sehr geholfen. Ich denke jetzt kann ich mich da gegen zur wehr setzen. Wie sieht das eigentlich mit Wäden aus? Er will das ich mit Latexfarbe streiche(da die auch jetzt drauf ist) alles andere würde er nicht Akzeptieren und die Kaution so oder so einbehalten!!!Er hat ne Malerfirma.
AJWhv am 3. März 2008 20:27 kommt er nicht mit durch! geh doch mal ins mietrecht.de forum, da gibbt es bestimmt auch paar gute tips oder einfach mal hier nachschauen http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/hauptseite.htm
danke dir, das ist lieb,
Bist Du sicher? Der Teppich ist mindestens 7-8 Jahre alt. Ich würde sagen der ist abgeschrieben. Dafür jedenfalls 400€ zu zahlen finde ich jedenfalls deutlich übertrieben.
JA!ich find das auch übertrieben! Was kann ich tun
www. mieterbund.de
deswegen schrieb ich red mal mit dem Vermieter...in voll und ganz zu ersetzen ist bestimmt übertrieben.
Schmarr´n. Der versucht nur, auf ander Leute Kosten zu verdienen. Beim nächsten Mieter schlägt er den "sauber, gereinigten, evtl. erneuerten Teppich" auf die Miete drauf. Ich hasse diese Abzockerei! ! !