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Auszug - Schlüssel verloren = Neues Schloss?

gefragt von katastro am 05.08.2009 um 14:57 Uhr

Moin, gebe in 2 Tagen meine alte Wohnung ab.

Da ich beim einzug 3 Wohnungsschlüssel und 3 Briefkastenschlüssel bekommen habe, jedoch einen Wohnungsschlüssel und 2 Briefkastenschlüssel verloren habe will mein Vermieter ein neues Schloss auf meine kosten einbauen lassen.

Darf er mir das in Rechnung stellen oder lediglich das nachmachen der Schlüssel?

mfg


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anonym
beantwortet von Annaberg am 5. August 2009 14:58
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Er darf das. Aus Sicherheitsgründen würde ich das auch so machen, wenn ich Vermieterv wäre.

Kommentar von hexenrw am 5. August 2009 14:58

genau

Kommentar von Michel76 am 5. August 2009 15:00

Das neue Schloss kann man der Haftpflicht in Rechnung stellen.

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 5. August 2009 17:32

Darf er nicht immer, es kommt auf die Umstände an.


Gamdcho
beantwortet von Gamdcho am 5. August 2009 15:06
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Generell gilt: hast Du einen Schlüssel verloren, lässt Du ihn einfach nachmachen. Da Dein Vermieter aber jetzt Bescheid weiß, kann er das neue Schloss in Rechnung stellen. Ich würde sowieso immer ein neues Schloss einbauen, wenn ich eine neue Wohnung beziehe...

Kommentar von Obelhicks am 5. August 2009 15:24

DH


Malkia
beantwortet von Malkia am 5. August 2009 17:32
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Den Aufwand für eine notwendige Auswechslung des Schlosses muss der Mieter nur bezahlen, wenn ihn am Verlust des Schlüssels ein Verschulden trifft. Dabei genügt es, wenn dem Mieter der Vorwurf eines fahrlässigen Verhaltens gemacht werden kann.
Besteht kein Verschulden des Mieters, sind die Ersatzansprüche des Vermieters unberechtigt.
Auch bei einer Schließanlge kann der Vermieter keinesfalls Schadensersatz verlangen, wenn ein Missbrauch des verloren gegangenen Schlüssels durch Unbefugte ausgeschlossen ist LG Berlin ZMR 2000, 535).


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 5. August 2009 14:57
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neues schloss...


anonym
beantwortet von hexenrw am 5. August 2009 14:58
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ich glaube er hat recht denn er kann ja davon ausgehen das du die schlüssel hättest und dir somit erneut zutritt verschaffen willst......


Killuah
beantwortet von Killuah am 5. August 2009 14:58
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Schlüssel verloren = jemand anderes kann den Schlüssel gefunden haben und kommt ohne Probleme in die Wohnung (des Nachmieters) und kann Sie ausräumen. Genauso mit dem Briefkastenschlüssel.

Ergo: Ja, du musst zahlen.


dean1990
beantwortet von dean1990 am 5. August 2009 14:58
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so weit ich weis werden solche "mängel" mit der kaution bezahlt

Kommentar von Michel76 am 5. August 2009 15:00

Eher nicht.


Zickedeluxe
beantwortet von Zickedeluxe am 5. August 2009 14:58
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naja, beim Briefkasten würde ich das Nachmachen in rechnung stellen, bei dem Wohnungsschlüssel würde ich aber auch ein neues Schloss einbauen lassen und dir das dann in rechnung stellen.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 5. August 2009 14:59
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das neue schloss ist nötig,weil keiner weiss,wo die alten schlüssel sind.musst du wohl zahlen.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 5. August 2009 15:23
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er darf das.

wenn das haus über eine schließanlage verfügt kann er auch die austauschen lassen, was deutlich über 1.000 € kostet.

evl. hilft die haftpflichtversicherung.


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