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Auszug ohne Kündigung

Frage von kunni kunni

Hallo Leute, bitte um euere Stellungnahme. Mieterehepar 2 kinder (ALG II Empfänger) ist am 12. Febr. 2011 ausgezogen., Das Mietverhältnis ist ungekündigt. Mündlich wurde mitgeteilt: " ab März zahlen wir keine Miete und keine Nebenkosten mehr. Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung für 2010 liegt dem Mieter vor. schriftlich hat der JOB-Center erklärt, es wird nur ein Teil der restl. Heizkosten übernommen, aber von den Nebenkosten wird der Rest der lt. Abrechng. offen ist nicht bezahlt. (Zeweifamilienwohnhaus.) Wie denkt ihr darüber wie würdet ihr handeln.

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von fastlink fastlink

    Drauflegegeschäft für Dich als Vermieter.

    Ärgerlich zudem, auch klar.

    Akzeptiers und such Dir gescheite Mieter, kuck dass Du so viel vom Amt ersetzt bekommst als möglich und ansonsten lass sie ziehen.

    Das erspart Kosten und vor allem Nerven und Du kannst nicht gewinnen. Kuck mal, verklage die Leute und gewinne - und die haben kein Geld, nichts zu pfänden, wer zahlt dann den ganzen Klagesums? Eben! Du, obwohl Du gewonnen hast. Du kannst gar nicht gewinnen, und wenn es noch so gut aussieht.

    Lohnt nicht, Du legst noch mehr drauf - auch wenn es pfupfert, denn megafrech ist ein solches Verhalten allemal.

    Drum, lass sie ziehen, suche gescheite Mieter und fang nochmal an - und freue Dich, dass sie die Wohnung nicht auch noch verwüstet haben, das wäre ja auch noch möglich gewesen.

    Kommentar von kunni kunnikunni

    es ist so, dass durch das konkludende Verhalten der Mietpartei eine fristlose Kündigung des Vermieter (lt. Urt. OLG Frankfurt ) gerechtfertigt ist. das habe ich getan. Denn zu warten und 2 x Geld verlieren 1 x Gerichts- u. Anwaltskosten  und  1 x Miete und Nebenkosten.

    Recht bekommen und doppelt Geld verlieren ist doch auch nicht das gelbe vom Ei.

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    Antwort von Steinbeisser1 Steinbeisser1

    Mein Tip! Wende Dich dazu direkt an die Arge und schildere dehnen dazu als Vermieter den Sachverhalt. Sollte dies nicht fruchten, hilft nur noch teures klagen vor Gericht.

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    Antwort von Rotmilan1805 Rotmilan1805

    Da ein Mietvertrag nur schriftlich und mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann (siehe BGB §§ 355 ff.) ist das so ziemlich egal was die Mieter sagen. Sie müssen zahlen, solange der Mietvertrag läuft. Ansonsten kann man sie anzeigen wegen Nichterfüllung des Mietvertrages, Schadensersatz. Also das Recht ist hierbei auf der Seite des Vermieters.

    Kommentar von Steinbeisser1 Steinbeisser1Steinbeisser1

    Ich denke auch das er da im Recht ist.

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