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Auszug:Müssen Kosten für Fensterschäden vom Vermieter übernommen werden?

Frage von liebekleineelfe liebekleineelfe

Hallo, wie so viele stehe ich gerade kurz vor der Wohnungsübergabe und da kommen jetzt leider doch immer mehr fragen. Und zwar... Ein Fenster im Bad ist aus Holz: da ich einmal am See war das es plötzlich sehr stark geregnet hat, hat es bei mir in die Wohnung geregnet und mein Vermieter ist in die wohnung gegangen um schaden zubeheben. naja. jetzt ist der holzrahmen leicht aufgequollen... und der vermieter behauptet, ich lasse ständig das Fenster bei regen auf. Muss ein neues Fester bezahlen?

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Antworten (4)

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    Antwort von liebekleineelfe liebekleineelfe

    Hallo, vielen Dank für Eure Tipps ; ))) Ich bin erst ein Jahr in der Wohnung und ich meine, dass das Fenster vorher auch nicht im Top zustand war...aber zwischen zeitlich war Eigentümer wechsel..etc. Zu den Fragen, Fenst ist glaube ich nicht beschichtet... Und ja der Vermieter war ohne mich erreicht zuhaben mit einem Zeugen (nachbarin) in meiner Wohnung als ich nicht da war. Repariert ist hier noch nix.

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    der vermieter war in der wohnung und du am see? oder hat er reparaturen am fenster durchgeführt?

    der rat mit der haftpflichtversicherung ist super, da die gleichzeitig für dich klärt, ob du zahlen mußt.

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    Antwort von joke0163 joke0163

    Soweit ich weiß müssen fenster aus Holz eine art Wasserundurchlässige Anstrich haben ,Hast du diese dann Beschädigt.Wie wurden dann die Renovierungsintervallen von dir und deinem Vermieter nicht eingehalten,schäden sollte mann nämlich den vermieter sofort melden.Den Außenanstrich ist vermietersache.Schalte mal den Mieterschutzbund ein und lege auf jedenfall ein Widerspruch ein begründen kannst du sie später,vielleicht ein Sachverständiger dabei holen.

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    Antwort von schmargon schmargon

    hallo liebekleineelfe, da sind mehrere Möglichkeiten.

    War das Fenster von dem damaligen Wasserschaden betroffen? Was wurde an dem Fenster gemacht? Quillt es innen oder außen auf? Hast Du die Verpflichtung (lt. Mietvertrag) Schönheitsreparaturen regelmässig durchzuführen?

    Melde den Schaden rein vorsorglich mal Deiner Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung versichert alle Schäden, die Du an fremden Eigentum (das Fenster gehört dem Vermieter) verursachst (natürlich nicht mutwillig). Einfach mal rein vorsorglich!! Ich drücke die Daumen, lg smargon

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