1

Auszug mit Hindernissen

Frage von Initiale Initiale

Hallo Liebe Gemeinde,

ich/wir haben ein mittlerweile doch schon etwas größeres Problem, da man viele verschiedene Antworten findet (auch hier gibt es schon ähnliche Themen) - aber schlau wird man in unserem Fall nicht wirklich draus...

Wir sind am 01.06.2010 in ein Häuslein zur Miete gezogen und werden nun zum 01.03.2012 Fristgerecht (gekündigt wurde schon) ausziehen. Nun steht die Wohnungsbegehung am Samstag Vormittag an. Ein Übergabeprotokoll vom Einzug haben wir bisher trotz mehrmaligen Nachfragen nie erhalten. Somit nahmen wir uns das Recht, unserem Vermieter mitzuteilen, das er Samstag diese Begehung nur machen darf, wenn er uns dieses Protokoll mitbringt (hier gab es bei Einzug schon kleine diverse Schäden).

Bei Einzug mussten wir zwei Räume mir Untergrund bearbeiten, Tapezieren & Streichen (Wände waren kahl). Diese Zimmer sind nun Farbig. Ein kleines Zimmer haben wir mit Farbe auf kahler Wand bestrichen, da die Wände sehr uneben waren. Im Flur mussten wir zwei Wände mit Putz versehen und den kompletten Flur weißen. Küche war verputzt und mussten wir bei Einzug streichen. Im Wohnzimmer waren noch Tapeten dran, sie Seitens des Vermieters noch ok waren und dran blieben.

Badezimmer sind gefliest.

Wir sind Raucher.

Laut Mietvertrag (Schönheitsreparaturen) darf Vermieter nun ein Malerfachbetrieb beauftragen und wir müssen zahlen, da die Zeitspanne zum Renovieren der Räume (Küche, Bad etc - alle 3 Jahre, alle übrigen Räume alle 5 Jahre) noch nicht erreicht ist.

Ich/wir blicken nicht durch und brauchen dringendst Hilfe, ob dies alles Rechtens ist und was wir nun tatsächlich machen müssen und was nicht.

Ich versuche noch ein Bild an zu hängen (Seite Schönheitsreparaturen aus unserem Mietvertrag) und hoffe, Ihr habt gute Ratschläge!

Zu erwähnen ist vielleicht noch, das der ganze Mietvertrag nicht gaaanz so in Ordnung ist, wie zum Beispiel die Tatsache, das eine Wohnraumfläche angegeben ist, von der unser VM nicht ganz sicher ist, ob es so zutrifft, Handgeschriebene Klauseln, das unser Kater das Haus nicht verlassen darf etc.

Für jede Hilfe sind wir Dankbar und weitere Fragen beantworte ich gerne!!

LG, Ini

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 1
    Antwort von Andretta Andretta

    Ihr habt Glück. Dadurch dass die Fristenregelung zur Renovierung drin ist, die aber mittlerweile hinfällig ist (BGH-Urteil) ist der ganze Paragraph unwirksam und Ihr müsst überhaupt nicht renovieren. Besenrein übergeben reicht.

    Googel dazu mal Renovierungsklausel, da findest Du alles Relevante.

    Kommentar von Initiale InitialeInitiale

    Wow... Da findet man wirklich eine ganze Menge!

    Da muss ich mich erstmal durchfuchsen und das wichtigste am besten direkt ausrucken.

    DANKE!

  • 0
    Antwort von anitari anitari

    Hier eine ganze Sammlung von Urteilen zum Thema

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoenheitsrep.htmr

    Kommentar von Initiale InitialeInitiale

    Lässt sich leider (bei mir) nicht öffnen?!

    Kommentar von anitari anitarianitari

    da hat sich ein r am Ende eingeschmuggelt, sorry

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schoenheitsrep.htm

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.