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Auszug mit 20 , wenn Mutter ALG II Empfängerin

Frage von LuckyLoo LuckyLoo

Hallo, der Sohn meiner Freundin ist 20 und möchte von zuhause ausziehen. er verdient genug Geld, ist im 3. Lehrjahr, um sich das ohne Zuschüsse selber finanzieren zu können. Darf er das? Sie hat noch zwei weiter Teenies.

Und könnte man sie dann zu einem Umzug zwingen um von der 90 qm wohnung in eine 75 qm zu ziehen ?

Sie ist sehr verzweifelt und freut sich über jeden rat und jede Antwort!!!

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Antworten (8)

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    Antwort von Flitzpiepje Flitzpiepje

    Klar darf er das, der Bengel ist über 18 und kann über sein Leben selbst entscheiden. Wenn er allein sein Leben gewuppt bekommt, dann soll er das auch. Sicherlich kann Deine Freundin dann gezwungen werden, in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Denn für Mutter und zwei Kinder sind 90 qm sehr groß. So leid es mir für Deine Freundin tut, um so mehr bewundere ich den Jungen, das er so einen geraden Weg geht.

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    Antwort von Egoline Egoline

    Ja, der erwachsenen Sohn darf ausziehen - auch wenn die Muttter dagegen ist. Er kann sich selbst finanzieren.

    Umziehen muss die Mutter nur, wenn die Miete nicht mehr angemessen ist für einen 3-Personen-Haushalt.

    Warum stellst Du die Frage eigentlich zwei mal?

    Kommentar von LuckyLoo LuckyLooLuckyLoo

    weil ich annahm , das mein Pc die erste frage nach einem PC-Absturz nicht übermittelte!

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    Antwort von stesage stesage

    hatte fast so ein ähnliches problem. das arbeitsamt muss erstmal gefragt werden ob er ausziehen darf. denn was ist nach dem 3. lehrjahr? hat er dann gleich eine arbeit oder würde er dann nach einer bestimmten zeit ins hartz 4 fallen. wenn man unter 25 ist kann es gut möglich sein das er zurück zu seiner mutter ziehen muss. meine tochter ist 23 jahre und diesen fall hat man auch vom amt her geprüft und weil sie ins hartz 4 gefallen wäre und wir aber gut verdienen war sie gezwungen zu uns zurück zu ziehen- es sei denn sie hat ne arbeit gefunden und kann sich selbst unterhalten. wir hatten diesbezüglich großen ärger an der backe.

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Der Kerl kann machen was er will . Eine angemessene Wohnung ist zumutbar , sonst können die Leistungen gekürzt werden !

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    Antwort von schelm1 schelm1

    Dem volljährigen Sohn stehen Welten offen! Der verbleibenden Familie steht eine der Personenzahl angemessene Wohnungsgröße zu. Darüber wird man Ihr beim zuständigen Amt gerne Auskunft erteilen, sobald sie sich dort meldet oder die Personenzahländerung dort bekannt wird!

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Ja, er darf machen, was er will. Und wenn er sich das leisten kann und will, dann sollte man ihm auch keine Steine in den Weg legen!

    Das Amt kann sie nicht zu einem Umzug zwingen - aber das Amt kann sich durchaus weigern, weiterhin die (dann zu) hohe Miete zu übernehmen. Wenn sie das Geld anderweitig auftreiben kann, darf sie da ruhig wohnen bleiben. Wenn nicht, muß sie halt umziehen. Aber das geht wohl jedem so, dem die Wohnung zu teuer wird.

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    Antwort von biege biege

    Wenn er sich das leisten kann, soll er es machen.

    Aber sie würde dann wohl auf ihre große Wohnung verzichten müssen. Das ist sicher. Ich weiß nicht genau wieviel qm ihr zustehen, aber 90 sind zu viel. Das bezahlt das Amt nicht.

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    Antwort von fraggle16 fraggle16

    warum soll er das nicht dürfen?

    wann soll er das sonst tun dürfen? Nie?

    er ist volljährig!

    Wie es mit einem Zwangsumzug aussieht, sollte sie auf sich zukommen lassen, die Wahrscheinlichkeit ist auf jeden Fall da.

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