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auszug mit 17 ?

Frage von chica585 chica585

hey leute ich habe schon viele beiträge gelesen aber keiner hat mir so wirklich geholfen. also...meine eltern sind seid einem jahr getrennt nun lebe ich bei meiner mutter und mein bruder. allerdings habe ich keine lust mehr hier zu wohnen. meine mutter interesiert sich nur noch für ihren freund. ich werd behandelt wie luft. gekocht wird hier auch nicht mehr wirklich. und nun zu meiner frage: darf ich mit meinen freund (21 ) in eine eigene wohnung ziehen? und wie sieht das finanziel aus : bekomm ich das kindergeld + unterhaltgeld von meinem vater? vielen dank

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Antworten (10)

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Ja, du bekommst dann das Kinder- und Unterhaltsgeld.

    Kommentar von user26 user26user26

    Ähm...nö.

    Das Kindergeld gehört ihr nicht. Das können die Eltern nur auf freiwilliger Basis weiterreichen. Und da ihr eine Bleibe angeboten wird und sie nicht aufgrund einer Ausbildung oder vom Amt akzeptierten untragbaren Verhältnissen eine neue Wohnung braucht, bekommt sie nicht einfach das Geld.

    Sonst könnten ja alle Kinder bei Bocklosigkeit ne eigene Wohung verlangen.

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Mußte gerade so grinsen, weil auch dieser Nick wieder erneuert werden "mußte"! :))

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    Antwort von mmausmoelln mmausmoelln

    warum solltest Du Kindergeld bekommen, wenn Du ausziehst? Kindergeld bekommen Eltern unterhaltspflichtiger Kinder, die noch zuhause wohnen...
    Unterhalt? Du ziehst doch aus und willst auf eigenen Beinen stehen - was glaubst Du eigentlich, wofür Eltern da sind, die im Laufe Deines Aufwachsens rechnerisch weit über 100.000,-- Euro in Dich gesteckt haben?
    Ausziehen sollte kein Problem sein, aber angesichts der eklatanten Schreibfehler in Deiner Frage kommt bei mir die Frage auf, ob Du überhaupt schon 17 bist...
    mir wird übel, wenn ich daran denke, dass da wieder ein unfähiges, zu junges Paar zusammenzieht (fragt sich, für wie lange...), aus Blödheit Kinder produziert und die dann später vernachlässigt oder misshandelt...

    Kommentar von kaesbrot kaesbrotkaesbrot

    Halleluja - sie hat eine ganz einfache Frage gestellt und du hättest sie ganz einfach beantworten können.

    Kommentar von mmausmoelln mmausmoellnmmausmoelln

    @ kaesbrot:
    klar, die Fragestellung war einfach - aber wenn es nur darum geht, wäre das eine Wissensfrage und hätte den Bedingungen dieser site zufolge hier nichts zu suchen...

    Kommentar von Theonlypink TheonlypinkTheonlypink

    Zusammenziehen, auf die Nase fallen und daraus lernen. Ist doch ein ganz natürlicher Prozess.

    Kommentar von mmausmoelln mmausmoellnmmausmoelln

    klar - mir tun nur die Opfer Leid - lies Dir mal ihre anderen Fragen durch, die ist allein nicht lebensfähig
    (Hauptschulabschluss mit 17... GLÜCKWUNSCH!)

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    Antwort von obiwana obiwana

    Wenn deine Mutter damit einverstanden ist, geht das. So lange du Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt durch den Vater hast, sollte es dann fairerweise auch so sein, dass sie dir das Geld gibt, so sie dann einverstanden ist.

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    Antwort von stef1601 stef1601

    Nein darfst du nicht, außer deine Mutter erlaubt es! Das Geld steht dir erst zu wenn du Volljährig bist. Hast du einen Job? Wenn nciht, kümmere dich erstmal darum finanziell unabhängig zu sein, sonst wirst du schnell in ein Loch fallen.

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    Antwort von Floeckli Floeckli

    ja bekommst Du! Ich bin auch mit 17 ausgezogen, sollte kein Problem sein!

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    Antwort von elaelaela elaelaela

    ja das steht dir zu,nur wenn du bei ihr wohnst steht ihr das geld zu,wenn du raus gehst melde die gelder einfach um,geht ganz einfach

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    geh zum Sozialamt, die helfen dir.

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    Antwort von kuhleKuh kuhleKuh

    Also ich habe das so ähnlich durch. Rein theoretisch könntest du das. Kannst die Wohnung dann als WG angeben. Sofern deine Eltern arbeiten und nicht auf das Geld vom Arbeitsamt angewiesen sind z.B. Hartz 4, dann dürfte dem nichts im Wege stehen. Das Kindergeld steht dir eigentlich auch im vollen Maße zu, wenn du deinen eigenen Wohnsitz hast und nicht mehr von den Eltern abhängig bist, z.B. das du dein Geld selber verdienst (Azubi o. Job) und nicht mehr so auf deine Eltern angewiesen bist.

    Kommentar von mmausmoelln mmausmoellnmmausmoelln

    immer dieses Unwissen...
    Zitat: Einen Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern, nicht aber die Kinder selbst. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Vollwaisen oder unbekanntem Aufenthalt der Eltern. Daneben können die Eltern den Kindergeldanspruch an ihre Kinder abtreten. (Quelle: http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistungen/kindergeld.html)
    glaubst Du, Ihre Eltern treten das Kindergeld an sie ab?

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Du willst u.a. ausziehen, weil Deine Mutter nicht mehr kocht? Und wer kocht dann in Deiner neuen Wohnung? Falls Du das dann selber machst - warum kannst Du das nicht auch jetzt schon?

    Kommentar von mmausmoelln mmausmoellnmmausmoelln

    glaubst Du, sie kann kochen?
    oder Rezepte lesen?

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Warum sollte sie nicht kochen können? Und wer im Internet surfen und sich bei GF schlau machen kann, der kann auch bei Chefkoch Rezepte lesen.

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    Antwort von switchy66 switchy66

    Wenn deine Mum ichts dagegen hat darfst du ausziehen. Kindergeld müsstes du bekommen bis du eine Ausbildung gemacht hast. Und Wohngeld (damit Miete bezuschusst wir) Kannst du auch beantragen.

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