Frage von Ulli234 31.05.2012

Auszug einer Wohnung. Gesucht: Hauptmieter ?

  • Antwort von MisterKnowitall 31.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das musst du mit deinem Vermieter besprechen. Wenn der einverstanden ist, das dein Untermieter Hauptmieter wird hast du kein Problem. Ist er nicht einverstanden, muss du wohl in den sauren Apfel beissen und einen Monat 2 Wohnungen bezahlen.

  • Antwort von Nemisis2010 31.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ich will ausziehen (jetzt: 2er WG, ich bin Hauptmieter mein Mitbewohner ist Untermieter) und die 3 Monatige Kündigungsfrist umgehen. Jetzt wär ich am 31. 08 raus aber für eine sehr schöne Wohnung müsste ich schon am 1.08 einziehen.

    ausziehen kannst Du zum 1.8., das entbindet Dich aber nicht von Deinen mietvertraglichen Pflichten bis zum Mietvertragsende.

    Falls Du einen Nachmieter suchen willst, brauchst Du dafür die Genehmigung des Vermieters. Dieser darf im übrigen ca. 2-3 Mon. überlegen, welchen von Dir vorgeschlagenen Nachmieter er akzeptiert. Akzeptieren muß er aber keinen, selbst wenn Du ihm Günther Jauch vorschlagen würdest.

    Apropos falls der Vermieter den Untermieter nicht als neuen Hauptmieter akzeptiert, muß der Untermieter sein Zimmer auch zum 31.8.2012 räumen. Folglich solltest Du schnell mit Deinem Vermieter sprechen, denn Du mußt auch Deinem Untermieter fristgerecht kündigen.

    In der Gegend wo ich Wohne werde ich oft belästigt und auch schon mal angegriffen, jedoch hab ich keine Beweise.

    da dies nicht das Verschulden des Vermieters ist, hast Du auch keinen außerordentlichen Sonderkündigungsgrund.

  • Antwort von anitari 31.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wer Hauptmieter wird bestimmt allein der Vermieter. Du kannst dem Vermieter bestenfalls Nachmieter oder den Untermieter als neuen Hauptmieter "vorschlagen". Mehr aber auch nicht.

    Oder hat noch jemand eine **Idee ** wie ich früher ausziehen kann?

    Ausziehen kannst Du wann Du willst, nur Deine vertraglichen Pflichten mußt Du bis zum Ende der Kündigungsfrist erfüllen.

    Jetzt wär ich am 31. 08 raus

    Falls Du noch nicht gekündigt hast, solltest Du Dich beeilen. Die Kündigung muß spätestens am 4.6.12 beim Vermieter sein.

  • Antwort von Schuhu 31.05.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Besprich das mit deinem Vermieter und dem Untermieter. Wenn dein Vermieter bereit ist, den Untermieter als Hauptmieter zu akzeptieren - und der Untermieter auch einverstanden ist, geht dein Modell.

  • Antwort von SaarbrueckerZeitung 31.05.2012
  • Antwort von Jorgfried 31.05.2012

    Das kannst du nur mit deinem Vermieter klären. Dieser hat erstmal ein Recht auf eine ordentliche Kündigung mit voller Frist und übergabe der GESAMTEN Wohnung. Du musst also gleichzeitig deinem Untermieter kündigen.

    Wenn der Untermieter die Wohnung allein (ggf. später mit neuem Untermieter) übernehmen will und der Vermieter einverstanden ist, dann ist alles bestens.

    Wenn der Untermieter nicht will, brauchst du den Vermieter garnicht erst fragen. Es sei denn du hast einen Nachmieter, der auch das Untermietverhältnis übernehmen will. Auch dann muss der Vermieter einverstanden sein.

  • Antwort von Ulli234 31.05.2012

    Mein Vermieter sagte, dass auf jedenfall möglich ist, das mein Untermieter Hauptmieter wird.

  • Antwort von Heike301 31.05.2012

    finde einfach einen nachmeiter das kann auch dein untermieter sein wenn er das will.das solltest du aber mit deinen VM auch noch abklären!

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