Hallo, habe da mal nee frage an euch: Ein Paar nicht verheiratet haben sich ein Haus gemietet es stehen beide im Mietvertrag drin. Die sind so verstritten das es nicht mehr normal ist, es hat jeder ein Kind mit in die Beziehung gebracht. Er eine jetzt 17 jährige Tochter und sie hat auch eine 17 jährige Tochter nur ist bei ihr die Tochter 100% Körper und geistig behindert. Nun meine frage wem steht nach der Trennung das Haus zu, er könnte es sich nicht leisten bekommt jetzt schon Geld von der Arge aber Sie hat genug Geld und könnte das Haus ohne Geld vom Amt zahlen. Aber es geht nicht drum wer sich nach der Trennung finanziell das Haus leisten kann sondern wer ausziehen muss. Danke für eure antworten.
auszug bei trennung
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schelm1schelm1
Derjenige, der das Haus alleine bezahlen kann, kann auch weiterhin darin zur Miete wohnen. Der Mitmieter der auszieht, kann daruf bestehen, dass der verbleibende Partner einer von ihm angestrebten Mietkündigung zustimmt; ansonsten kann der auf diese Zustimmung klagen. Dann bleibt dem anderen die Möglichkeit mit dem Vermeiter einen neuen Miervetrag auf sich alleine abzuschließen.
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1Antwort von
skyfly71skyfly71
Vorübergehend können beide einen Antrag beim Familiengericht auf Zuweisung des Hauses an einen der Partner stellen. Den Vorzug bekommt vermutlich das behinderte Kind. Langfristig ist es aber einzig Entscheidung des Vermieters, wer in dem Haus bleiben darf, da der gemeinsame Mietvertrag zunächst weg muß. Dabei hat der eine einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den anderen auf eine Unterschrift unter die Kündigung des Mietvertrages. Zunächst müssen beide zusammen den gemeinsamen Mietvertrag kündigen, weil sie auch beide Vertragspartner des Vermieters sind. Eine einseitige Kündigung kann man sihc zwar zusammenmauscheln, das muß der Vermieter aber nicht mitmachen. Es muß also ein völlig neuer Vertrag her. Und ob der Vermieter den Vertrag mit ihm, mit ihr oder auch mit jemand ganz anderem abschließt, kann er ganz allein und frei entscheiden.
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anitarianitari
sondern wer ausziehen muss.
Ausziehen müssen muß (erst mal) Keiner, da beide gleichberechtigte Hauptmieter sind.
Alles andere ist dann eine Sache der (hoffentlich) gütlichen Einigung zwischen den Partnern und dem Vermieter.
Dazu gibt es 2 Möglichkeiten:
Beide Hauptmieter kündigen den Mietvertrag und einer von beiden schließt mit dem Vermieter einen neuen Vertrag ab. Sofern der Vermieter das möchte.
Einer der Hauptmieter wird mit Zustimmung aller am Vertrag beteiligten, mieter- und vermieterseitig, beteiligten Personen zum Tag X aus dem Vertrag entlassen.
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blackcat007blackcat007
da beide einen Mietvertrag unterschrieben haben,haben beide das Recht da zu wohnen und sind auch beide in der Pflicht,was die Miete angeht.Wenn man sich trennen will,sollte man vielleicht das Haus mit beiderseitigem Einverständnis kündigen,damit sich jeder eine neue Wohnung suchen kann.Man könnte versuchen,dem Mann klar zu machen,dass er es sich nicht mehr leisten kann.Auch würde die ARGE da nicht mitspielen.LG
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