Frage von Andree51292 06.05.2011

Auszug bei Harz 4

  • Antwort von biggie55 06.05.2011
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    nur,wenn du es dir selbst finanzieren kannst.

    ansonsten musst du bis zu deinem 25.lebensjahr bei deinen eltern wohnen bleiben,die solange für deinen unterhalt zuständig sind...

  • Antwort von veraeva12 06.05.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    natürlich kannst du jederzeit ausziehen.

    von was willst du dann leben, die miete bezahlen und so weiter......

    du brauchst dringend eine reiche freundin, von der bist du danach abhängig.

  • Antwort von PfefferminzXx 06.05.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ja, an sich schon, du bist ja volljährig, aber wie willst du den auszug denn finanzieren wenn du noch zur Schule gehst?

    dein vater wird das ja nicht bezahlen können...

     

  • Antwort von ivonne82 07.05.2011

    was dein vater bekommt ist vollkommen egal. die unter 25 regelung gilt nur wenn du ausziehen willst und dein leben danach nicht selbst finanzieren kannst... willst du aber nach dem auszug kein hartz4 beantragen, kannst du dir eine wohnung nehmen... die arge hat damit dann ja nichts zu tun.

  • Antwort von Reling 06.05.2011

    Du bist 18, kannst dir also selbstverständlich eine eigene Wohnung mieten.

    Allerdings musst du die selbst bezahlen. Da du zur Schule gehst, wirst du dir das folglich nicht leisten können.

    Wenn du selber Geld verdienst, dann geht das. Ich bin damals auch als Lehrling ausgezogen, und weil mein schmales Lehrlingsgehalt nicht für eine richtige Wohnung reichte, war meine erste "Wohnung" ein Zimmer in einer WG.

  • Antwort von Trinity72 06.05.2011

    Hallo Andree,

    meines Erachtens bildest Du mit Deinem Vater eine Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter wird Dir keinen Auszug genehmigen, da Du, solange Du keinen Job hast in dem Du eigenes Geld verdienst, kein Einkommen hast, was Dir ein eigenständiges Leben ermöglicht.

    Die Zeiten, das Jugendliche aus dem Elterhaus ausziehen, dann eine eigene 1-Personen Bedarfsgemeinschaft bilden und vom Amt Geld bekommen, sind schon seit einer ganzen Weile vorbei.

    Nun handhaben es die Ämter so, dass die erwerbslosen "Kinder" bis zu einem Alter von 25. Jahren im Elterhaus wohnen bleiben müssen.

    LG Trinity

     

  • Antwort von tantev 06.05.2011

    Wenn dein Vater Hartz 4 bekommt und du bei ihm gemeldet bist (auch in dem Hartz 4 Bescheid) dann kannst du vom der rechtlichen Sache der Arbeitsgemeinschaft/Jobcenter erst ausziehen, wenn du 25 bist. Natürlich gibt es dort ausnahmefälle wie:

    -Du und dein Vater habt unüberbrückbare Differenzen und ein zusammen leben ist daher nicht machtbar

    -Der Ort zwischen deinem zu Hause und der Ausbildung ist zu groß um täglich zu pendeln

    Das sind jetzt 2 Punkte, die mir spontan einfallen.

    Es gäbe noch den Grund, das du dort ausziehen kannst, wenn du ein Kind erwartest (War bei mir der Fall).

    Aber sonst ist ein Auszug unter 25 Jahren schlecht..

  • Antwort von Andree51292 06.05.2011

    Ich amche eine Schulische Ausbildung und bekomme Bafög  ich würde wenn ich auszihe einen Betrag von etwa 500€ bekommen. Zudem bekäme ich Kindergeld knapp 200€  und die Wohnung die ich in aussoicht hatte kostet 245€ warm  da würde dan einiges noch draufgehn an Strom und Telefon Internet und son Kram aber dan schätze ich das da 150 € reichen  das hieße ich hätte 300 € zum leben und das sollte für eine person reichen

  • Antwort von SirJolle 06.05.2011

     

    Dein Auszug hat mit Deinem Vater nichts zu tun. Wende Dich an Deine zuständige Agentur oder ARGE und frage nach UNterstützung etc.

  • Antwort von sam1991 06.05.2011

    Ausziehen kann mann immer!

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