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Auszug aus Mietwohnung: Vorbesichtigung

Frage von freistern freistern

Der Vermieter möchte drei Monate vor Auszug meine Wohnung besichtigen und diktieren, was ich an der Wohnung machen lassen muss. Ich soll das auch noch unterschreiben.

Ich möchte das aber selbst feststellen.

Die Vorbesichtigung ist die Bedingung dafür, dass der Vermieter MietinteressentInnen die Wohnung besichtigen lässt. Ist das zulässig?

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerIndianer12 DerIndianer12

    Dein Vermieter darf ( nur nach Vorankündigung ) in deine Wohnung und unterschreiben tust du gar nichts. Du musst nicht alles neu renovieren sondern nur die Schäden beseitigen die du verursacht hast. ( Dübellöcher etc. ). Vermieter verlangen oft die komplette Reonvierung der Wohnung aber das musst du nicht, auch nicht wenn es im Mietvertrag steht !!!!

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Gegen eine gemeinsame Besichtigung vor Mietende ist eigentlich nichts einzuwenden. Im Gegenteil. Hat doch so der Mieter ausreichend Zeit evtl. Arbeiten die ausführen muß zu erledigen.

    und diktieren, was ich an der Wohnung machen lassen muss.

    Was Du machen oder machen lassen mußt "diktiert" der Mietvertrag, sofern die dort getroffenen Vereinbarungen wirksam sind und die Notwendigkeit besteht.

    Nix unterschreiben!

    Die Vorbesichtigung ist die Bedingung dafür, dass der Vermieter MietinteressentInnen die Wohnung besichtigen lässt.

    Was hat denn die Vorbesichtigung mit Mietinteressenten zu tun?

    Kommentar von jockl jockljockl

    Na vielleicht schwirrt da Schimmel o.ä. herum, welchen ggf. der VM zu vertreten hätte ?

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Nachvollziehbar, das sich Mietinteressenten von einer unrenovierten, gar vergammelten Wohung abschrecken lassen und sich eher nicht vorstellen können oder darauf verlassen wollen, daß das hergerichtet angemietet wird. Gerade Schimmelbefall oder unhygienische Sanitärausstattung ist durchaus ein K.O.-Kriterium :-)

    Da hat der Vermieter natürlich ein berechtigtes Interesse, überfällige und geschuldete Renovierung einzufordern, um sein Eigentum vermietbar darzustellen :-)

    Kommentar von freistern freisternfreistern

    >

    Was hat denn die Vorbesichtigung mit Mietinteressenten zu tun?

    >

    Der Vermieter schreibt: "Die Wohnung wird neuen Interessenten in der Regel erst angeboten, wenn die Begehung durch Mitarbeiter der Genossenschaft stattgefunden hat." Ferner in einem dazu gereichten Merkblatt: "Eine Mängelbeseitigung nach dem Vertragsende führt zu Verzögerungen bei der Neuvermietung. Eventuelle Kosten, die dadurch entstehen, wären von Ihnen zu tragen."

    Ich meine, das kann man dann auch so lesen: "Mit der Mängelbeseitigung nach Auszug lassen wir uns auf Ihre Kosten Zeit, denn Sie bezahlen es ja. "

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    Antwort von jockl jockl

    Die Wohnung zu besichtigen kann man dem Vm nicht verwehren. Aber solange Du miete bezahlst bist man "Herr im Haus" und entscheidet was wann gemacht werden soll oder muss. Nur bei Auszug sollte alles "klar Schiff" sein.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    "Herr im Haus" und entscheidet was wann gemacht werden soll oder muss.

    Völlig rechtsirrige Auffassung :-O

    Ganz abgesehen von den Bestimmungen des § 535 (1) S. 2 BGB gilt für die wirksam (!) übernommen Verpflichtung von Schönheitsreparaturen ausschließlich das, was Gegenstand des Mietvertrrages, ggf. durch individuelle Vereinbarungen (Übergabeprotokoll) ergänzt, geregelt ist :-)

    G imager761

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    Antwort von freistern freistern

    Also eine Nachfrage beim Mieterverein hat ergeben: Die Renovierungsklausel in meinem Mietvetrag ist seit einigen Jahren unwirksam. Grund: Sie knebelt den Mieter zu stark. Der Vermieter wollte mich mit seinem rabiaten Vorgehen einschüchtern, um mich zu erpressen. Nach der Besichtigung hat er mir aufdrücken wollen, drei Zimmer zu streichen. Auch das ist falsch. Ich muss nur eine orangene Wand streichen. Alle, die hier drängen wollten, zu streichen und sonstwas, haben sich geirrt. Besser ist es also, einen fachlich kompetente Beratung aufzusuchen.

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    Antwort von imager761 imager761

    Der Vermieter möchte drei Monate vor Auszug meine Wohnung besichtigen und diktieren, was ich an der Wohnung machen lassen muss. Ist das zulässig?

    Falls du mit wirksam vereinbarter Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen mit der geschuldeten Renovierungspflicht in Verzug bist, besteht dieser Anspruch durchaus, da du gem. § 535 (1) S. 2 BGB " [...] die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand [...] zu erhalten [hast]".

    Zum vertragsgemäßen Gerauch gehört übliche Abnutzungen; dazu zählen nun keine verblichenen Tapeten, ein Teppichboden, der shampooniert werden könnte oder vergilbte Anstriche ehemals weißer Türlackierungen oder Fußleisten.

    Nikotinverfärbte Fensterrahmen, Decke und Wände, kochdunstgeschwängerte Küchen, abblätternde Heizungsanstriche oder schimmlige Badfugen schon: Dies stellt deine "Verpflichtung zur Durchführung der geschuldeten und fälligen Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis dar, auch wenn die Substanz der Wohnung nicht gefährdet ist".

    Führst du diese "trotz Aufforderung durch den Vermieter nicht aus, hat er Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Renovierungskosten" (BGH, Az: VIII ZR 192/04).

    Und der bemisst sich nach Kostenaufwand eines Fachbetriebes :-O

    Fazit: Besser, ihr einigt euch i. S. d. Vermieterwunsches :-O

    Denn neben dem beanspruchbaren Renovierungskostenvorschuß und Rechtsanspruch auf Kautionseinbehalt bestünde für den Fall, daß dem Vermieter der Nachweis gelingt, Mietinteressenten wären aufgrund des Zustands der Wohnung abgesprungen Schadensersatzanspruch aus Vertragsverletzung (Renovierung bei Fälligkeit) :-O

    G imager761

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    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    dann weiß er ob er deine kaution einbehalten muss weil er noch eine Renovierungsfirma beauftragen muss. du könntest ihm auch sagen, dass du selber vor hast, eine Firma zu beauftragen und zwar die xy dann und dann, das muss schon konkret sein, sonst behält er deine kaution es geht um eine absprache das steht in deinem mietvertrag hol ihn raus guck nach

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    Antwort von sandra01 sandra01

    vielleicht findest du hier antworten auf deine fragen, aber ich glaube, dass der nachmieter nicht das recht hat, forderungen zu stellen......soweit ich weiß, musst DU die klausel deines mietvertrages erfüllen - wie z.b. frisch tapezieren, besenreine übergabe - jedenfalls steht das so in meinem mietvertrag....mängel, die zu beseitigen wären, ist, denke ich, sache des vermieters.....aber lies lieber nochmal nach, ich hab keine ahnung, ob das überall gleich gehandhabt wird

    http://www.anwalt-mietrecht.de/mietrecht-nachmieter/

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    Antwort von Amorcita81 Amorcita81

    Du hast deine Wohnung gekündigt und der Mietvertrag endet zum gekündigten Zeitpunkt. Es ist nicht dein Problem dass der Vermieter keine Interessenten kommen lässt, sondern seins. Du bist ja nicht Verpflichtet einen Nachmieter zu stellen. Außerdem ist es Deine Entscheidung wen Du in Deine Wohnung lässt und wen nicht. Unterschreiben würde ich nichts. Aber ob der Vermieter jetzt kurz vor Auszug kommt und mir sagt was er erwartet und ich dann den Stress habe, dann hätte ich es lieber schon 3 Monate vorher gewusst und hab auch noch Zeit mich damit auseinanderzusetzen mit welchen "Forderungen" er vielleicht im Unrecht ist.

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    Antwort von Blindi56 Blindi56

    Ja, das ist zulässig und für beide Seiten sinnvoll, das du ja eine Renovierung VOR dem Auszug machen musst, falls nötig. So steht die Wohnung dann nicht leer.

    Er darf aber nur in deiner Gegenwart rein, und Besichtigung auch nur mit Deinem Einverständnis, nach Absprache und in deiner Gegenwart.

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    Antwort von mona511 mona511

    Also eine vorbesichtigung des vermieters ist normal, damit die wohnung ordnungsgemäss übergeben wird bei mietende, (siehe Mietvertrag) und das leute vorbeischauen, damit der vermieter sofort weitervermieten kann ist auch üblich, aber nur nach terminabsprache.

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    Antwort von julchen1984 julchen1984

    Das musst du nicht zulassen, wichtig ist was im Mietvertrag steht...wie die Wohnung nach Auszug übergeben werden muss...obwohl das was in den meisten drin steht auch nicht mehr 100%ig zulässig ist

    schau mal auf den Seiten vom Mieterbund da findest du bestimmt was du genau suchst

    Kommentar von DerIndianer12 DerIndianer12DerIndianer12

    Ein Vermieter darf immer die Wohnung besichtigen, im Jahr einmal oder auch öfter ! Es ist seine Wohnung und er darf sein Eigentum besichtigen ! Punkt !

    Allerdings muss er das schriftlich ankündigen.....

    Kommentar von julchen1984 julchen1984julchen1984

    Geht das auch etwas freundlicher? Trotzdem muss er es nicht zulassen das er vorgibt was er gemacht haben will...

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Ein Vermieter darf immer die Wohnung besichtigen, im Jahr einmal oder auch öfter !

    Falsch. Ohne triftigen Grund hat der Vermieter nichts in der Wohnung zu suchen.

    Er ist zwar der Eigentümer aber, wenn die Wohnung vermietet ist, nicht der Besitzer. Und der Besitzer hat das Hausrecht.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Falsch. Ohne triftigen Grund hat der Vermieter nichts in der Wohnung zu suchen.

    Unsinn. Vlt. soltest du mal einen Blick in § 809 BGB ("Interesse" statt "triftiger Grund") und BVerfG,1 BvR, 2285/03 v. 16.1.2004 (Beschränkung durch Vorankündigung, Tageszeit etc.) lesen bevor du solch rechtsirrige Behauptungen loslässt?

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