Der Vermieter möchte drei Monate vor Auszug meine Wohnung besichtigen und diktieren, was ich an der Wohnung machen lassen muss. Ist das zulässig?
Falls du mit wirksam vereinbarter Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen mit der geschuldeten Renovierungspflicht in Verzug bist, besteht dieser Anspruch durchaus, da du gem. § 535 (1) S. 2 BGB " [...] die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand [...] zu erhalten [hast]".
Zum vertragsgemäßen Gerauch gehört übliche Abnutzungen; dazu zählen nun keine verblichenen Tapeten, ein Teppichboden, der shampooniert werden könnte oder vergilbte Anstriche ehemals weißer Türlackierungen oder Fußleisten.
Nikotinverfärbte Fensterrahmen, Decke und Wände, kochdunstgeschwängerte Küchen, abblätternde Heizungsanstriche oder schimmlige Badfugen schon: Dies stellt deine "Verpflichtung zur Durchführung der geschuldeten und fälligen Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis dar, auch wenn die Substanz der Wohnung nicht gefährdet ist".
Führst du diese "trotz Aufforderung durch den Vermieter nicht aus, hat er Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Renovierungskosten" (BGH, Az: VIII ZR 192/04).
Und der bemisst sich nach Kostenaufwand eines Fachbetriebes :-O
Fazit: Besser, ihr einigt euch i. S. d. Vermieterwunsches :-O
Denn neben dem beanspruchbaren Renovierungskostenvorschuß und Rechtsanspruch auf Kautionseinbehalt bestünde für den Fall, daß dem Vermieter der Nachweis gelingt, Mietinteressenten wären aufgrund des Zustands der Wohnung abgesprungen Schadensersatzanspruch aus Vertragsverletzung (Renovierung bei Fälligkeit) :-O
G imager761
Na vielleicht schwirrt da Schimmel o.ä. herum, welchen ggf. der VM zu vertreten hätte ?