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Auszug aus Mietwohnung

gefragt von Sarahline am 10.06.2009 um 15:10 Uhr

Die Wohnung war Teilrenoviert, die Türstöcke waren weiß gestrichen. Muss ich sie auch weißeln oder ist das Wohnungsabnutzung und Sache des Vermieters?

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anonym
beantwortet von Regenmacher am 10. Juni 2009 15:36
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Das Streichen der Zimmertüren und Zargen gehören zu den Renovierungsarbeiten, die ein Vermieter von seinem Mieter verlangen kann. Zumal nach 7 Jahren Mietzeit.

Mehr Infos hier:

www.schoenheitsreparaturen.de


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 10. Juni 2009 15:19
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Vorabnahme machen und klären was gemacht werden soll. Dabei kommt meistens eine vernünftige Lösung raus.


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 10. Juni 2009 15:13
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Es gab grade in letzter Zeit neue REchtssprechungen zum Thema Schönheitsreparatur.

Lies GENAU Deinen Mietvertrag.Und wenn Dein VErhältnis zum Vermieter gut ist,frag ihn doch einfach.

Wenn Du nicht ZU lange dort gewohnt hast,kann man von Dir nicht verlangen,Türen und Fenster zu streichen...Wände-ja, -u.U.

Ich habe wg.unserer Eigenbedarfskündigung gegoogelt,einfach Stichwörter eingegeben. Man bekommt sehr interessante,aussagekräftige und Aktuellte News zum Mietrecht.

Kommentar von Sarahline am 10. Juni 2009 15:15

Sie ist ein kleiner Drache und als ich sie fragte, sagte sie ich muss sie streichen. Ich hab einen probiert zu streichen, sieht aber nicht gut aus und ist eine heiden Arbeit. Wir haben sieben Jahre in der Wohnung gewohnt.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 10. Juni 2009 15:23

Wie sieht es bei Auszugsschäden an den Türen aus? Was gilt bei vom Mieter vorgenommenen farblichen Veränderungen?

Kommentar von Sarahline am 10. Juni 2009 15:31

Türen brauchen wir Gott sei dank nicht streichen, ihr geht es nur um die Türstöcke. Die Türen sind dunkles Holz, die Türstöcke irgendwie Metallig. Sollen wieder weiß werden. Ist halt da ein Schraber oder dort, nicht aufregendes, normale Abnutzung.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 10. Juni 2009 15:31

Was ist mit den Kratzern, die der Hund an den Türen verursacht hat? Da muß doch ordentlich gestrichen werden. Das sollte man einem FAchmann überlassen - pro Türe mit Abschleifen, Streichen und Lackieren so ca. 170 Euro - ohne Zargen; die kommen noch extra!

Kommentar von Sarahline am 10. Juni 2009 15:49

Nee, Kratzer an der Tür ist nicht das Problem, da der Vorbesitzer schon einen Hund hatte und da schon Kratzer waren.

Kommentar von Sarahline am 10. Juni 2009 15:55

Das Haus ist Baujahr 1970 und sie hat nicht viel gemacht. Der Boden war auch nicht abgeschliffen, als wir ihn übernommen haben.

Kommentar von 018bb69faebbd68b1331c0132cdea242smallbrunhilde45 am 10. Juni 2009 17:33

wenn mit Argumentation nicht viel zu machen ist,Augen zu bzw. auf ;-) und durch.@Sarahline

Mobilisier Freunde und ausreichend billige Farbe an einem freien Wochenende. Und dann an die Pinsel und durch,zumindest die Wände. Ich würde mir auch nicht sonderlich viel Mühe geben -und wie es dann aussieht,ist ja dann nicht mehr euer Problem,oder?


anonym
beantwortet von ThunderHawk am 10. Juni 2009 15:12
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Maßgeblich ist der Mietvertrag, wobei es hier auch ungültige Klauseln gibt.


Willlllli
beantwortet von Willlllli am 10. Juni 2009 15:11
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Guck in den Mietvertrag. Wie war die Wohnung beim Einzug. Kleinere Verschleißnacharbeiten wie Nagellöcher brauch man normal nicht mach0en


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 12. Juni 2009 18:27
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Wenn eine Abwälzung der Schönheitsrep. im Vertrag steht und die Klausel auch nach neuster Rechtsprechung noch gültig ist, dann ist sämtl. ABNUTZUNG zu beseitigen. Dazu gehört auch das fachgerechte Streichen der Türstöcke und Blätter, sowie alle streichfähigen Flächen. Wichtig ist, ob es im Vertrag auch eine Abgeltungsklausel gibt, die dann greifen soll, wenn volle Fristen noch nicht erreicht wurden. In diesem Fall muß der Mieter anteilig zahlen. Die Idee mit der Vorabnahme ist gut, daran würde ich mich halten. MfG


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