Also, ich bin 25 und habe vor, im Laufe dieses Monats aus meinem Elternhaus auszuziehen.
Aus gesundheitlichen Gründen (-> Epilepsie) werde ich mir keine eigene Wohnung nehmen, sondern möchte zu meiner Oma ziehen, als Untermieterin. Sie wohnt bereits zur Miete und der Vermieter hat auch nichts dagegen, das ich mit in diesem Haus wohne.
Meine Frage ist nun, was muss ich alles beachten, was muss ich bei meiner Sachbearbeiterin (die leider erst ab Montag wieder da ist) einreichen?
Oder muss ich mich in der neuen Stadt gleich "neu anmelden" im Sozialamt? Ich ziehe nämlich von Porta Westfalica nach Minden.
Möchte das halt gerne wissen, damit ich schon mal alle nötigen Unterlagen zusammensuchen und das gleich am Montag erledigen kann.
Vielen Dank im Voraus für etwaige Hilfe und Tipps! :)
Vielen Dank, das hilft schon echt weiter. :)
Vermutlich wirst Du in Minden einen komplett neuen Antrag auf Alg2 stellen müssen.
Wenn ein Untermietvertrag zwischen dir und Oma abgeschlossen wird , ist der Hauptmietvertrag (zwischen Oma und dem Wohnungseigentümer) irrelevant, weil deine Pflicht zur Mietzahlung und alle diesbezüglichen Daten bereits aus dem Untermietvertrag hervorgehen. Mit dem Untermietvertrag werden alle erforderlichen Daten bereits erhoben und deine Mitwirkungspflicht ist damit erfüllt. Du hättest auch gar keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass deine Vermieterin (Oma) dir den Hauptmietvertrag zeigt oder aushändigt - und auch nicht Omas Genehmigung zur Untervermietung. Beides betrifft allein das mietrechtliche Verhältnis zwischen Oma und Eigentümer - und geht weder dich als Untermieterin noch das Jobcenter etwas an. Für das Jobcenter ist nur relevant, dass eine Pflicht zur (Unter-)Mietzahlung besteht und nachgewiesen wird - und dass die Untermiet-Kosten im (vor Ort gültigen) "angemessenen" Rahmen für 1 Person bleiben.
Falls die neue Unterkunft nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des bisherigen Jobcenters liegt, ist das jetzige Jobcenter nicht mehr zuständig für die Zustimmung zu den Unterkunftskosten.. aber ggf. noch für die zu beantragenden Umzugskosten. Alles zum Umzug: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Beispiel Untermietvertrag (auch die Anzahl und qm-Größe der/des selbstbewohnten eigenen Zimmer/s des Untermieters eintragen): http://hartz.info/index.php?topic=4414.0
@Larah10
Wichtig bleibt bei alledem das vorzulagernde Genehmigungsverfahren.
Das JC / SA hat durchaus den rechtlichen Vorbehalt, einem geplanten Umzug unter Anforderung diverser Rahmenangaben zuzustimmen oder nicht. Es ist eine sogenannte Ermessensfrage.
Fragen und beantragen, bevor etwas gleich verbindlich mit Vermietern ausgehandelt wird.
Die Eingangsfrage war sogesehen nur noch vom richtigen Verfahrensweg abhängig. Und Deine Lösung entspricht leider nicht dem korrekten Weg. :-((