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Auszug aus Elternhaus - Was muss ich als ALG2 Empfänger beachten?

Frage von LisaSophie LisaSophie

Also, ich bin 25 und habe vor, im Laufe dieses Monats aus meinem Elternhaus auszuziehen.

Aus gesundheitlichen Gründen (-> Epilepsie) werde ich mir keine eigene Wohnung nehmen, sondern möchte zu meiner Oma ziehen, als Untermieterin. Sie wohnt bereits zur Miete und der Vermieter hat auch nichts dagegen, das ich mit in diesem Haus wohne.

Meine Frage ist nun, was muss ich alles beachten, was muss ich bei meiner Sachbearbeiterin (die leider erst ab Montag wieder da ist) einreichen?

Oder muss ich mich in der neuen Stadt gleich "neu anmelden" im Sozialamt? Ich ziehe nämlich von Porta Westfalica nach Minden.

Möchte das halt gerne wissen, damit ich schon mal alle nötigen Unterlagen zusammensuchen und das gleich am Montag erledigen kann.

Vielen Dank im Voraus für etwaige Hilfe und Tipps! :)

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Antworten (2)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Parhalia Parhalia

    Hallo,

    Optimal wäre folgende Vorgehensweise:

    • Die aktuelle Mietsituation ( Größe, Miete / Nebenkosten ) von Omas Wohnung + Vermieterdaten ( Name / Anschrift ) schon mal bereitlegen. Dieses kann auch eine Bescheinigung des Vermieters sein, in der alle Infos zur Wohnung, Kosten und Heizungsart zusammengefasst sind.

    • Einen Mietvertrag ( Untermiete ) schon mal als Mietangebot ausarbeiten, darin auch gleich anteilige Miete + Nebenkosten erfassen. ( Am besten gemeinsam mit Oma + Vermieter )

    • Am Montag dann zur Arge oder Sozialamt gehen und einen Antrag auf KDU ( Kosten der Unterkunft + Heizung entsprechend der genannten Kostenanteile im Mietangebot stellen. Beachte bitte, das es sich zunächst einmal nur um ein Mietangebot handelt, noch kein wirksamer Mietvertrag. Dieses dann der ArGe / dem SA zur Überprüfung auf Bewilligungsfähigkeit mitsamt dem Antrag auf KDU vorlegen.

    Dann müßtest Du zunächst einmal abwarten, ob die Wohnung ( Untermiete ) von der behörde bewilligt werden würde. Erst bei Zusage dann den Mietvertrag rechtswirksam ab Datum X aufsetzen und der Behörde für die Leistungsgewährung vorlegen.

    • Dann umziehen und so rasch wie möglich im Rathaus ( Porta oder Minden ) ummelden und die Adressänderung entsprechend rechtzeitig den Ämtern mitteilen. Das wird man Dir aber auch auf Nachfrage beim Amt noch genauer erklären können.

    mfg

    Parhalia

    Kommentar von LisaSophie LisaSophieLisaSophie

    Vielen Dank, das hilft schon echt weiter. :)

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Vermutlich wirst Du in Minden einen komplett neuen Antrag auf Alg2 stellen müssen.

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Wenn ein Untermietvertrag zwischen dir und Oma abgeschlossen wird , ist der Hauptmietvertrag (zwischen Oma und dem Wohnungseigentümer) irrelevant, weil deine Pflicht zur Mietzahlung und alle diesbezüglichen Daten bereits aus dem Untermietvertrag hervorgehen. Mit dem Untermietvertrag werden alle erforderlichen Daten bereits erhoben und deine Mitwirkungspflicht ist damit erfüllt. Du hättest auch gar keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass deine Vermieterin (Oma) dir den Hauptmietvertrag zeigt oder aushändigt - und auch nicht Omas Genehmigung zur Untervermietung. Beides betrifft allein das mietrechtliche Verhältnis zwischen Oma und Eigentümer - und geht weder dich als Untermieterin noch das Jobcenter etwas an. Für das Jobcenter ist nur relevant, dass eine Pflicht zur (Unter-)Mietzahlung besteht und nachgewiesen wird - und dass die Untermiet-Kosten im (vor Ort gültigen) "angemessenen" Rahmen für 1 Person bleiben.

    Falls die neue Unterkunft nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des bisherigen Jobcenters liegt, ist das jetzige Jobcenter nicht mehr zuständig für die Zustimmung zu den Unterkunftskosten.. aber ggf. noch für die zu beantragenden Umzugskosten. Alles zum Umzug: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Beispiel Untermietvertrag (auch die Anzahl und qm-Größe der/des selbstbewohnten eigenen Zimmer/s des Untermieters eintragen): http://hartz.info/index.php?topic=4414.0

    Kommentar von Parhalia ParhaliaParhalia

    @Larah10

    Wichtig bleibt bei alledem das vorzulagernde Genehmigungsverfahren.

    Das JC / SA hat durchaus den rechtlichen Vorbehalt, einem geplanten Umzug unter Anforderung diverser Rahmenangaben zuzustimmen oder nicht. Es ist eine sogenannte Ermessensfrage.

    Fragen und beantragen, bevor etwas gleich verbindlich mit Vermietern ausgehandelt wird.

    Die Eingangsfrage war sogesehen nur noch vom richtigen Verfahrensweg abhängig. Und Deine Lösung entspricht leider nicht dem korrekten Weg. :-((

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Du musst mit deiner Großmutter einen ganz normalen Untermietvertrag machen. Die Miete muss natürlich im Rahmen bleiben. Du bildest auf keinen Fall mit ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Wieso denn Sozialamt? Das JobCenter ist doch zuständig. Oder bist du dauernd erwerbsunfähig?

    Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszug der letzten 3 Monate.

    Kommentar von LisaSophie LisaSophieLisaSophie

    Danke!

    Wozu brauchen die eigentlich den Kontoauszug?

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