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Auszug aus einer Wohngemeinschaft

Frage von Hoschek Hoschek

Hallo, meine Freundin zieht aus unserer Wohnung aus, wir stehen beide im Mietvertrag. Hat der Vermieter das Recht mir zu kündigen, wenn ich weiterhin die MIete pünktlich bezahle? Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Antworten (6)

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Wenn Ihr beide im Mietvertrag steht, müßt Ihr beide kündigen. Ob der Vemieter dann mit Dir alleine den neuen Vertrag wieder abschließen möchte, ist ganz allein seine Sache.

    Er kann Dir also nicht kündigen - aber gleichzeitig kommt Deine Freundin auch nicht aus dem Vertrag raus, wenn Ihr nicht beide kündigt.

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    Antwort von Rosenbaeumchen Rosenbaeumchen

    Nein, du mußt nur den Mietvertrag auf deinen alleinigen Namen umschreiben lassen.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Es existiert kein Mietvertrag mehr, den man "umschreiben" lassen könnte - denn wenn beide unterschrieben haben, müssen auch beide kündigen!

    Kommentar von anitari anitarianitari

    du mußt nur den Mietvertrag auf deinen alleinigen Namen umschreiben lassen.

    Das geht aber nur mit Zustimmung/Einverständnis aller Vertragsparteien. Also Mieter (in dem Fall 2 Personen) und Vermieter.

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    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Wenn ihr nicht kündigt, kann das der Vermieter auch nicht. Allerdings bleibt dann deine Freundin weiterhin Vertragspartner und mitverantwortlich für Mietzahlung und ggf. weitere Kosten.

    Du kannst beantragen, den Mietvertrag alleine weiterzuführen. Wenn deine finazielle Situation so ist, dass du die Wohnung auch allein bekommen hättest und sonst keine Interessen des Vermieter dagegen stehen, sollte das machbar sein. Liegt aber im Ermessen des Vermieters - er MUSS nicht.

    Falls beide Möglichkeiten nicht gehen, bleibt euch nur die gemeinsame Kündigung und ihr müsst beide raus.

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    Antwort von Peppie85 Peppie85

    ihr habt exakt 2 möglichkeiten:

    a,) deine freundin zieht einfach so aus. dann hätte sie allerdings, falls du ebenfalls irgendwann auszeihst, und es streitigkeiten wegen der kaution oder ähnlichem gibt, rechtlichgesehen ebenfalls für die schäden aufzukommen bzw. anspruch auf die hälfte der kaution (falls nichts konkretes im mietvertrag steht.

    die andere möglichkleit. ihr redet mit dem vermieter, ob er bereit ist, ein zwischenprotokoll zu machen, dann wäre deine freundin aus dem schneider und du quasi alleinmieter. in dem fall müsste aber der vertrag neu aufgesetzt werden.

    wie auch immer kündigen darf dich der vermieter nicht, wenn deine freundin auszieht. es muss nur sichergestellt sein, dass du die miete auch alleine stemmen kannst.

    lg, anna

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Ein solche Teilkündigung wäre unwirksam. Denn Deine Freundin, auch wenn sie ausgezogen ist, bleibt weiterhin Vertragspartner des Vermieters und müßte mitgekündigt werden.

    Davon abgesehen muß der Vermieter einen schweren Grund haben um einem Mieter zu kündigen.

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    Antwort von dollgar dollgar

    nein.

    laß aber den mietvertrag ändern

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