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Auszug aus der Mietwohnung

Frage von Trumpf75 Trumpf75

Hallo, ich habe gehört wenn man auszieht muß man die wohnung nicht mehr renovieren stimmt das auch wenn es im Mietvertrag steht?

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Antworten (9)

  • 13
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Das kann man nicht so generell sagen. Es kommt auf den Vertrag und den Zustand der Wohnung an.

    Hier kannst Du nachlesen:

    http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schoenheitsreparatur.html

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Mach dir hier schlau, bevor dich der Vermieter auf Schadenersatz verklagt.....und Recht bekommt.

    www.schoenheitsreparaturen.de

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Nein. Nur wenn feste Fristen im Mietvertrag stehen, sind die ungültig. Ansonsten ist die Mietwohnung in einem ordentliche, möglichst frisch gemalerten Zustand zu übergeben.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Was steht denn in Deinem Mietvertrag? Hast Du beim Einzug renoviert?

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    Antwort von Josyna Josyna

    Wenn die Vereinbarung im Mietvertrag unwirksam ist, dann brauchst Du nicht zu renovieren, denn dann ist die gesamte Klausel unwirksam. Zum Beispiel, wenn feste Fristen zur Renovierung vorgeschrieben sind.

    http://www.wohnung.com/mietvertrag-2/

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    Antwort von stefvol stefvol

    Wenn in deinem Mietvertrag drinn steht das die Wohnung im gleichwertigen zustand zu übergeben ist -wie du sie einst übernommen hast, dann musst du renovieren. Nur die festen Zeitvorgaben, wie zum beispiel Renovierungspflicht der Küche alle 3 jahre - oder ähnlich formulier, sind hinfällig.

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    Antwort von Jiggerbob Jiggerbob

    Nein man muss seine Wohnung beim Auszug NICHT renovieren.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Falsche Antwort. Da du vom Mietrecht keine Ahnung hast, solltest du besser nicht antworten.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Es gibt aber dennoch Fälle, in denen man beim Auszug nicht renovieren muß. Allerdings sind das gewisse Ausnahmen unter bestimmten Voraussetzungen.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Jiggerbog, warum antworten eigentlich Leute, die keine Ahnung habe?

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    Antwort von dolorit dolorit

    Es kommt drauf an was im Mietvertrag steht. Starre Fristen sind nicht einzuhalten. Eine letztmalige Renovierung bei Auszug ist aber in der Regel kein Problem solange es sich nur um den Auszug handelt und der Auszug nicht gerade zufällig auf das Ende einer starren Frist fällt. Gruß

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Sobald es sich um den Auszug handelt, sind die starren Fristen egal.

    Kommentar von dolorit doloritdolorit

    Das ist der Grund warum ich differenziert habe!

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Du musst Dich an das halten, was im Mietvertrag steht.

    Kommentar von LuckyLuke87 LuckyLuke87LuckyLuke87

    quatsch. Es gibt nichtige Bestimmungen.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Nicht so ganz richtig. Wenn es ein Formularmietvertrag mit starren Fristen ist, gelten die nicht mehr.

    Kommentar von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4SUNFRIEND4

    Das ist schon klar. Es kommt auch drauf an, ob man beim Einzug renoviert hat oder nicht

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Welche starren Fristen gibt es denn im Zusammenhang mit dem Auszug?

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