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auszug aus betreuten wohnen

Frage von franzi08 franzi08

eine freundin sie ist 17 und möchte aus dem betreuten wohnen aus ziehen weil sie schwanger ist und sie möchte mit einer freundin zusammen ziehen, Darf sie das? wer bezahlt das?

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Antworten (7)

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    Antwort von lola66 lola66

    Nein,da sie noch keine 18 ist. Das Jugendamt hat dann hier sein Einverständnis zu geben. Das Jugendamt kann sich aber um eine Pflegefamilie bemühen .um sie dort unterzubringen. Sie kann aber auch fragen , ob sie dann in eine Mutter-Kind WG umziehen darf,da ja bald ein Baby kommt.Gibt es denn noch sorgeberechtigte Eltern? Dann können sie das entscheiden!

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    Antwort von Wasabicliochips Wasabicliochips

    Nur wenn die Eltern dem zustimen, zahlen muss sie das entweder selber oder die eltern, sie ist noch minderjährig. aber sicher ist sie eine von denen de keinen job haben, aber nun bekommt sie ja ein kind, eeeeendlich, dann muss sie ja ach nicht arbeiten gehen ....

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    Antwort von Hummel1979 Hummel1979

    Ich denke nicht,daß sie das darf.Sie muss wahrscheinlich in ein Mutter-Kind-Heim umziehen.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ich gehe davon aus, daß das Jugendamt ganz extrem etwas dagegen haben wird, sobald das Kind da ist, daß sie alleine mit Kind und einer anderen Freundin wohnt.

    Daß sie im Betreuten Wohnen untergebracht ist, wird ja seinen Grund haben und sie ist vermutlich noch nicht selbständig genug, um ohne Betreuung klar zu kommen. und dann noch ein Kind groß ziehen? Da wirds nur die Alternativen geben: Mutter-Kind-Einrichtung oder Kind weg.

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    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Warum will sie nicht da bleiben?

    Ein Mutter-Kind-Heim wäre eine Alternative.

    Und übers bezahlen hätte sie sich auch vorm schwanger werden Gedanken machen können.

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    Antwort von fragetierchen fragetierchen

    sie kann nicht einfach wie sie lustig ist aus dem betreuten wohnen ausziehen, schon gar nicht als minderjährige, wird ja wohl nen grund haben das sie dort ist!!! wer das zahlt? ihr arbeitgeber!!!! arbeiten gehen, nicht auf staatskosten sich nen lenz machen

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    Antwort von DerHans DerHans

    So ohne weiteres geht das nicht. Es wird ja seinen Grund haben, warum sie dort wohnt. Außerdem ist sie ja nicht volljährig.

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