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Auszug April 2009.Welche Reno-Pflichten ? Heizkörper streichen ?. Wände ?

Frage von flyrelax flyrelax

Mieter seit 22 Jahren mit altem Mietvertrag. Welche Pflichten gelten Heute bei Auszug Mieterverein Stuttgart verlangt 2 Jahre Mitgliedschaft für gesamt 138,00 Euro Beitrag...

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Antworten (9)

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    Antwort von milfontes milfontes

    http://www.wohnung.net/mietrecht/

    schau mal - hab dir hier noch ne seite eingestellt. dort wurde mir auch schon geholfen

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Wenn die Renovierungspflicht mit dem Beitrag erledigt wäre, dann kämen Sie preiswert davon. Da Sie nicht erklären, wann sie zulezt renoviert haben, tragen Sie nach 22 Jahren die Kosten für das volle Programm. Ist ja nach einer so langen Zeit kein Beinbruch!

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Ich glaube (auch) nicht, dass flyrelax dafür Geld zurückgelegt hat. Da fragt es sich doch einfacher in so ein Forum hinein.

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    Antwort von ohmandy ohmandy

    kommt drauf an was im mietsvertrag steht,ob besenrein,oder wie gemietet. kann auch sein das du gar nichts tun musst.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist auch gültig

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    So würde ich das auch sehen. Da wird vielleicht (oder besser: "bestimmt") der Mitgliedsbeitrag ein echtes Schnäppchen!

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    Antwort von Cotteneyejo Cotteneyejo

    http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/mietrecht/news/news/renovierungspflichten-bgh-urteil-schutzt-mieter.html

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    Antwort von anjanni anjanni

    Es kommt darauf an, wie genau die Formulierungen im Mietvertrag sind - und wie die Wohnung seinerzeit übernommen wurde.

    Viele Regelungen aus alten Mietverträgen wurden inzwischen von Gerichten "gekippt".

    Vor allem, wenn starre Fristen vorgegeben sind, muß man gar nichts machen. - Aber da läßt Du lieber einen Fachmann drauf gucken. Kannst ja statt Mieterverein auch einen Anwalt fragen, wie teuer es bei ihm würde, wenn Du einen Rechts-Rat einholst!

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    Antwort von andreas48 andreas48

    kommt doch darauf an, was im Mietvertrag steht und wie du die Wohnung übernommen hast..und wie du den Reneovierungspflichten nachgekommen bist

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    Antwort von mfcb0805 mfcb0805

    Ich denke,dass der alte Mietvertrag noch gilt,streichen ist normalerweise nicht nötig,außer es steht im Vertrag.Heißt es nur "besenrein"müßt ihr nicht renovieren,höchstens ihr habt einen Schaden verursacht.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Nicht alles, was im Mietvertrag steht, gilt automatisch auch...

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    Antwort von milfontes milfontes

    Heizkörper ist Sache des Vermieters.

    Die Wohnung muss "besenrein" sein. Du brauchst nichts mehr streichen - vorausgesetzt, du hast die Wohnung gepflegt.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Heizkörper streichen gehört zu Schönheitsreparaturen... Fenster von innen z.B. auch.

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    Antwort von magnes87 magnes87

    Bei mir ist das im Vertrag geregelt. Schau dort doch mal nach. Ansonsten frag den Eigentümer?!

    Kommentar von milfontes milfontesmilfontes

    Viele Dinge, die im Mietvertrag stehen, sind nicht mehr gültig - zugunsten des Mieters...

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