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Auszug 1.3.2010 Miete bis 1.6.2010 und was ist mit den NK?

Frage von Kim1988 Kim1988

Hallo ich ziehe am 01.03.10 aus meiner Wohnung aus jedoch habe ich Kündigungsfrist bis zum 1.6.10 in dieser zeit wohne ich aber nicht mehr da muss ich die Nebenkosten noch weiterzahlen oder nur die Miete?

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Antworten (14)

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    Antwort von ranke41 ranke41

    Komplette Warmmiete muss gezahlt werden und irgendwann bekommst du Betriebskostenabrechnung ....die wird bestimmt etwas geringer ausfallen, da du ja keinen Verbrauch mehr hast.Außer du vereinbarst mit Vermieter was anderes.

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    Antwort von Schnydr Schnydr

    Du musst auch die Nebenkosten bezahlen, da ja nicht nur verbrauchsabhängige Kosten entstehen. Versicherungen, Grundsteuer, Hausmeister etc. fallen ja trotzdem an. Nur von den Heizkosten müsstest Du ja dann wieder nach der Abrechnung was zurück bekommen, da Du ja nichts mehr verbrauchst.

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    Antwort von keintraummann keintraummann

    Auch die Nebenkosten

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    Antwort von vincero vincero

    dein mietvertrag endet erst am 31.05. also musst du bis dahin die komplette miete weiter bezahlen. am 31.05. ist die übergabe der wohnung und auch dann werden erst die zählerstände und heizung abgelesen. sollte der vermieter vorher einen neuen mieter haben und die wohnung früher abnehmem hast du glück. denk an ein übergabeprotokoll.

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    Antwort von Vicki Vicki

    Ich schließe mich ranke41 an. Das Einzige, was du auf jeden Fall machen solltest, ist: Heizungen ablesen lassen, Zählerstände ablesen (Wasser, Strom, Gas) und vom Vermieter quittieren lassen. Den Zählenstand (Strom) und den Umzug dem Stromlieferanten melden.

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    Antwort von JanKrohn JanKrohn

    Falls zwischen 1.3. und 1.6. schon ein neuer Mieter einzieht, solltest Du die NK für den Zeitraum nicht zahlen. Die übernimmt dann ja der neue Mieter.

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    wirds aber wohl nicht. Er ist doch noch Mieter...

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    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Ja, leider wirst du auch die Nebenkosten weiter bezahlen müssen..

    Kommentar von Tabaluga1961 Tabaluga1961Tabaluga1961

    wieso - ja leider!1????? Es fallen doch noch Kosten an.

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    Antwort von Gonzi Gonzi

    NK sind auch weiterhin zu zahlen. Den Überschuss bekommst du dann ja mit der Schlussrechnung wieder. Da viele NK auf das ganze Haus umgelegt werden, musst du diese halt auch weiterhin bezahlen.

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist die volle Bruttomiete zu bezahlen. Bei vorfristiger Schlüsselrückgabe und Wohnungsübergabe sähe es anders aus., müsste dir der Vermieter schon entgegenkommen, ansonsten würde ich die Wohnung erst am 30.5. zurückgeben. Sollte vor Ablauf der K-Frist neuer Mieter einziehen, brauchst du definitiv ab dann keine Miete mehr zahlen, Doppelvermietung ist unzulässig und wäre ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812 BGB und der Vermieter wäre zur Herausgabe der zu Unrecht erhaltenen Miete verpflichtet.

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Es muss die komplette Warmmiete bezahlt werden.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Du schreibst es gibt keine NK-Abrechnung, zahlst du dann eine Pauschale für die NK?

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    Antwort von Kim1988 Kim1988

    Es giebt keine Nebenkostenabrechnung ich zahle normal 250 und dann noch zusätzlich 150 für Strom & Gas (An den Vermieter diese muss ich doch nicht mehr zahlen oder?)

    Kommentar von peuteneuer peuteneuerpeuteneuer

    Hallo Kim1988, schlechte Nachrichten: Du hast mit dem Vermieter einen Pauschalmietvertrag abgeschlossen. In dem steht, dass die Miete 400,-- Euro beträgt. Die Miete ist bis zum Ablauf des Mietverhältnisses zu zahlen - und zwar komplett. Wenn sich der Vermieter auf Verhandlungen einlässt, kannst Du ja versuchen ihn mit dem Argument der geringeren Heizkosten und Verbrauchskosten (Wasser, Abfall) zu überzeugen und zu einem Nachlass zu bewegen. Abre rechtlich gesehen hast Du keine Chance eine geminderte Zahlung auf die Betriebskosten durchzusetzen.

    Kommentar von vincero vincerovincero

    das ist kein pauschalmietvertrag.

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    Antwort von amdros amdros

    Bin mir nicht sicher, denke mal nur die Kaltmiete???? Könntest Du ja mit Deinem Vermieter absprechen.

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    Antwort von HummelPups HummelPups

    Vereinbare das mit dem Vermieter...wenn du dann schon die Schlüssel abgibst, nur die KM

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