Hallo ich ziehe am 01.03.10 aus meiner Wohnung aus jedoch habe ich Kündigungsfrist bis zum 1.6.10 in dieser zeit wohne ich aber nicht mehr da muss ich die Nebenkosten noch weiterzahlen oder nur die Miete?
Auszug 1.3.2010 Miete bis 1.6.2010 und was ist mit den NK?
Antworten (14)
-
6Antwort von
ranke41ranke41
Komplette Warmmiete muss gezahlt werden und irgendwann bekommst du Betriebskostenabrechnung ....die wird bestimmt etwas geringer ausfallen, da du ja keinen Verbrauch mehr hast.Außer du vereinbarst mit Vermieter was anderes.
-
3Antwort von
SchnydrSchnydr
Du musst auch die Nebenkosten bezahlen, da ja nicht nur verbrauchsabhängige Kosten entstehen. Versicherungen, Grundsteuer, Hausmeister etc. fallen ja trotzdem an. Nur von den Heizkosten müsstest Du ja dann wieder nach der Abrechnung was zurück bekommen, da Du ja nichts mehr verbrauchst.
-
3Antwort von
keintraummann Auch die Nebenkosten
-
-
1Antwort von
vincerovincero
dein mietvertrag endet erst am 31.05. also musst du bis dahin die komplette miete weiter bezahlen. am 31.05. ist die übergabe der wohnung und auch dann werden erst die zählerstände und heizung abgelesen. sollte der vermieter vorher einen neuen mieter haben und die wohnung früher abnehmem hast du glück. denk an ein übergabeprotokoll.
-
1Antwort von
VickiVicki
Ich schließe mich ranke41 an. Das Einzige, was du auf jeden Fall machen solltest, ist: Heizungen ablesen lassen, Zählerstände ablesen (Wasser, Strom, Gas) und vom Vermieter quittieren lassen. Den Zählenstand (Strom) und den Umzug dem Stromlieferanten melden.
-
1Antwort von
JanKrohnJanKrohn
Falls zwischen 1.3. und 1.6. schon ein neuer Mieter einzieht, solltest Du die NK für den Zeitraum nicht zahlen. Die übernimmt dann ja der neue Mieter.
-
1Antwort von
bienemaja79bienemaja79
Ja, leider wirst du auch die Nebenkosten weiter bezahlen müssen..
Kommentar von
Tabaluga1961Tabaluga1961 wieso - ja leider!1????? Es fallen doch noch Kosten an.
-
-
1Antwort von
GonziGonzi
NK sind auch weiterhin zu zahlen. Den Überschuss bekommst du dann ja mit der Schlussrechnung wieder. Da viele NK auf das ganze Haus umgelegt werden, musst du diese halt auch weiterhin bezahlen.
-
0
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist die volle Bruttomiete zu bezahlen. Bei vorfristiger Schlüsselrückgabe und Wohnungsübergabe sähe es anders aus., müsste dir der Vermieter schon entgegenkommen, ansonsten würde ich die Wohnung erst am 30.5. zurückgeben. Sollte vor Ablauf der K-Frist neuer Mieter einziehen, brauchst du definitiv ab dann keine Miete mehr zahlen, Doppelvermietung ist unzulässig und wäre ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812 BGB und der Vermieter wäre zur Herausgabe der zu Unrecht erhaltenen Miete verpflichtet.
-
0Antwort von
guterwolfguterwolf
Du schreibst es gibt keine NK-Abrechnung, zahlst du dann eine Pauschale für die NK?
-
0Antwort von
Kim1988 Es giebt keine Nebenkostenabrechnung ich zahle normal 250 und dann noch zusätzlich 150 für Strom & Gas (An den Vermieter diese muss ich doch nicht mehr zahlen oder?)
Kommentar von
peuteneuerpeuteneuer Hallo Kim1988, schlechte Nachrichten: Du hast mit dem Vermieter einen Pauschalmietvertrag abgeschlossen. In dem steht, dass die Miete 400,-- Euro beträgt. Die Miete ist bis zum Ablauf des Mietverhältnisses zu zahlen - und zwar komplett. Wenn sich der Vermieter auf Verhandlungen einlässt, kannst Du ja versuchen ihn mit dem Argument der geringeren Heizkosten und Verbrauchskosten (Wasser, Abfall) zu überzeugen und zu einem Nachlass zu bewegen. Abre rechtlich gesehen hast Du keine Chance eine geminderte Zahlung auf die Betriebskosten durchzusetzen.
Kommentar von
vincerovincero das ist kein pauschalmietvertrag.
-
0Antwort von
amdrosamdros
Bin mir nicht sicher, denke mal nur die Kaltmiete???? Könntest Du ja mit Deinem Vermieter absprechen.
-
0Antwort von
HummelPupsHummelPups
Vereinbare das mit dem Vermieter...wenn du dann schon die Schlüssel abgibst, nur die KM
wirds aber wohl nicht. Er ist doch noch Mieter...