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Auszug - was ist zu renovieren? (Auszug des Mietvertrags im Thread)

Frage von Stampfi82 Stampfi82

Guten Tag liebe Community!

Wir ziehen dieses Wochenende aus unserer Wohnung aus und haben ein paar Fragen zur Renovierung. Da der Vermieter recht übel drauf ist, möchten wir ihm nichts schenken - aber dennoch unsere Abnutzung beseitigen.

Wir haben genau 20 Monate in der Wohnung gewohnt. Im Anhang ein Auszug vom Mietvertrag mit den Renovierungsklauseln.

Die Wohnung ist eigentlich wie beim Einzug, wir haben nichts verändert oder übermäßig abgenutzt. Die Balken im Wohnzimmer würden wir streichen, die sind abgegriffen und eine Wand in der Küche bei den Mülleimern. Die restlichen Wände haben allerdings von den Vormietern teilweise Ausbesserungen, die man bei ungünstigen Licht sieht.

Der Vermieter hat ein Malergeschäft und bei der Rep. eines Wasserschadens nur die Fensterwand gestrichen - dort sieht man bspw. einen deutlichen Farbunterschied zu den anderen Wänden.

Was müssen wir denn überhaupt machen?

Gruß und Danke

Michael

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Antworten (3)

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    Antwort von missdaisy missdaisy

    Also so wie ich es dem Mietvertrag entnehme, müsst Ihr die Wohnung so zurückgeben wie ihr diese übernommen habt. Macht die Löcher von Bildern weg z. B. und übergebt die Räume besenrein. Anders hab ich es nicht verstanden. Hoffe ich konnte helfen.

    Kommentar von Stampfi82 Stampfi82

    So sehe ich das auch - da wir keine xx Monate dort gewohnt haben, so dass keine der Fristen greift. Zudem sind die Wände nicht beschmiert, verdreckt.

    Und die Wände, an denen sich ein Stuhl gescheuert und Streifen hinterlassen hat, besser wir ja aus.

    Dübellöcher nur verschließen oder auch streichen? Dübel-Masse hab ich bei Lidl schon gekauft :)

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    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    Vereinbart mit dem VM eine Wohnungsbegehung und SPRECHT drüber!

    Kommentar von Stampfi82 Stampfi82

    Wir haben eine Vorabbegehung vorgeschlagen, dies lehnte er ab mit der Begründung "Sei nicht üblich" und wir würden ja in der Wohnung wohnen und wissen was zu tun ist ^^

    Die Zeit des Sprechens ist vorbei! Außer über den Mieterschutzbund evt. noch ;-)

    Kommentar von Tennant Tennant

    Unsere Vermieterin lehnte Vorbegehung auch ab...wäre nicht nötig,nur BESENREIN übergeben-Tja das hatten wir aber nicht schriftlich!-Wohnten nur 10Mon.dort.am besten habt Ihr auch noch Fotos/Zeugen vom Zustand von vor dem Einzug,daß es nicht von Euch war.Bei uns ist das sprechen mit der Vermieterin nun auch vorbei!-Wir waren zu gutgläubig.Schickt per Einschreiben einen Termin zur Vorbegehung,Wenn sie nicht erscheint,Ihr Problem-

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    Antwort von fitschi100 fitschi100
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