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Auszug

Frage von oskarknolle oskarknolle

habe fristgemäß am 30.05.07 zum 31.08.07 mein Mietverhältnis gekündigt, möchte aber zum 01.08.07 schon in die neue größere Wohnung ohne doppelte Miete, geht das. Wir haben momentan eine 3 Zimmerwohnung davon 1 Kinder und 1 Schlafzimmer gesamte Wohnung ca.80 qm. Wir haben 3 Kinder 12,10,7 Jahre alt und meine Frau ist in der 10 Woche, sie hat durch die enge der Wohnung viel Stress, kann man mit diesem Argument früher raus?

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Antworten (4)

  • 10
    Antwort von waterlilies waterlilies

    Ja gut, da kann aber der Vermieter nichts dafür. Die drei Monate Kündigungsfrist wirst du so nicht umgehen können. Vielleicht ist der Vermieter einverstanden, wenn du einen Nachmieter zum 1.8. hast. Frag ihn einfach danach.

  • 5
    Antwort von soust soust

    Eigentlich nicht... Dein Vermieter kann darauf bestehen, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. Aber versucht halt, auf Kulanz rauszukommen - mit dem Hinweis auf die engen Finanzen usw. Möglicherweise ist ja Eure aktive Mithilfe bei der Suche nach einem Nachmieter dabei von Nutzen (falls der Vermieter das möchte).

    Ansonsten: in den sauren Apfel beißen: erstreiten wirst Du das nicht können. Kündigungsfristen sollen Sicherheit für Mieter und Vermieter schaffen.

  • 3
    Antwort von wj2000 wj2000

    Früher ausziehen kann man immer, aber die Bezahlung wird man nicht früher abbrechen können, da macht kein Vermieter mit. Es gibt Kündigungsfristen. Außer bei Arbeitsbedingter Verlagerung, wenn sich der Arbeitgeber verlagert und man muss mitziehen.

  • 2
    Antwort von HirnClaudia HirnClaudia

    Das geht nur, wenn der Nachmieter auch zum 01.8. die Wohnung beziehen kann.

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