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Auszubildene bleibt unentschuldigt der Arbeit fern :-(

Frage von Blacksheep Blacksheep

Es geht weiter... die guten Tipps vom freitag kann ich leider nicht umsetzen, weil sie einfach jetzt nicht mehr zur Arbeit kommt. Muß ich mir das rein Arbeitsrechtlich alles gefallen lassen? kann ich ihr nicht jetzt und sofort fristlos kündigen? Sie ist ja volljährig (Mitte 20) um es besser zu verstehen lest dazu meine Frage von letzter Woche.

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Antworten (13)

  • 6
    Antwort von jospe jospe

    zunächst eine abmahnung, dann kündigung

  • 2
    Antwort von jimpo jimpo

    Auf so eine Auszubildende kannst Du gut verzichten. Ohne eine Entschuldigung Ihrerseits kann man verzichten, denn diese Person hat keine Arbeitsmoral, denn das ist ein Kündigungsgrund ohne wenn und aber.

  • 2
    Antwort von Heffkes Heffkes

    Sorry, aber wenn in heutigen Zeiten jemand einen Ausbildungsplatz nicht zu würdigen weiss, dem sollte man fristlos kündigen!(Nach Abmahnung sowieso!) Es gibt Azubis, die alles dafür geben würden.

    Kommentar von Electra ElectraElectra

    ja ich zum Beispiel :-)))) !!!!!!!!!!!!!! Suche schon lange eine Ausbildung im Einzelhandel!

    Kommentar von Heffkes HeffkesHeffkes

    Das meine ich!!! Du wärst pünktlich, zuverlässig und toll in Deinem Job. Vielleicht nur eine blöde 5 auf dem Zeugnis... Aber nicht so toll aussehend wie die faule Azubine der Fragestellerin?! Das sagt aber gar nichts über Dich!Ich wünsche Dir viel Glück bei Deiner Suche!

    Kommentar von PVUellenberg PVUellenbergPVUellenberg

    ... und wenn die Kündigung dann nicht rechtsgültig ist?

    Kommentar von Heffkes HeffkesHeffkes

    Das kommt natürlich auf die Umstände an. Wenn eine Abmahnung erfolgt ist, kein Problem. Ohne wird es schwieriger, klar. Aber diese Arbeitshaltung wird auch in Zukunft Gründe genug dür eine Kündigung liefern. Diese Dame hat meines Erachtens kein Interesse an einer Ausbildung.

    Kommentar von Electra ElectraElectra

    @Heffkes: ja das bin ich auch, auf mich ist immer verlass und ehrlich, zuverlässig und engagiert bin ich auch. Danke dir für die Glückwünsche, ich hoffe es klappt bald, evtl. sogar noch dieses oder Anfang nächsten Jahres gleich noch, das wäre mein Traum! Schöne Grüße :-)

    Kommentar von Heffkes HeffkesHeffkes

    Danke, dass Du dieses und nicht diesen Jahres schreibst! Das ist selbst für Journalisten zu schwer! Das allein spricht für Dich!

    Kommentar von Electra ElectraElectra

    :-))) Danke, das baut mich auf!

  • 2
    Antwort von romar1581 romar1581

    Unentschuldigtes Fehlen ist Vertragsbruch.

    Verträge sind einzuhalten, von allen Partnern.

    Mahne sie einmal ab, und kündige dann fristlos.

    Kommentar von romar1581 romar1581romar1581

    Ergänzung: Besprich dich doch mal mit einem Berater von der IHK. Wozu gibt es die denn sonst? Die wissen dir sicher kompetenteren Rat zu geben, als mein Bauchgefühl. besonders wenn du einen Formfehler begehst, das wäre ein gefundenes fressen für einen geschickten Anwalt. Der trocknet die dann zusätzlich noch das Feuchte aus dem Auge.

    Kommentar von PVUellenberg PVUellenbergPVUellenberg

    Drum: fristlos nach Abmahnung kündigen geht nicht. Abmahnung bedeutet: Mach das nicht nochmal. Fristlose Kündigung: weitere Zusammenarbeit ist nicht zumutbar. Das widerspricht sich!

    Kommentar von romar1581 romar1581romar1581

    Deshalb schrieb ich ja die Ergänzung.

    Wenn sie auch nur annähernd so spitzfindig ist wie du, lieber PVUellenberg, dann nutzt sie auch noch jeden Formfehler zu ihrem Vorteil.

    Kommentar von Blacksheep Blacksheep

    mir ist es schon klar das eine Abmahnung heiß "Besser Dich" Aber wenn eine Woche nach der Abmahnung gleich wieder blau gemacht wird... das muß ich mir nicht gefallen lassen.

    Kommentar von pfkpfk pfkpfkpfkpfk

    Vorsicht: Auch bei fristloser Kündigung ist eine Abmahnung notwendig. Es gibt nur ganz wenige Verhaltensweisen, die einer Abmahnung entbehren können. http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigung_fristlose.htm

    Kommentar von Blacksheep Blacksheep

    ich habe sie letzte woche abgemahnt und diese Woche gekündigt. Wahrscheinlich ist das irgendwie falsch, aber der Herr von der IHK hat gemeint, dass es sein könnte das sie die Kündigung sogar annimmt. Insofern habe ich es dann richtig gemacht. Sollte sie Widerspruch einlegen, dann gibt es ein Gespräch bei der IHK... mal sehen was kommt

  • 2
    Antwort von Nussbecher Nussbecher

    War das die, die immer zu spät kommt und so frech ist? Erkundige dich beim Arbeitsgericht, was du machen kannst. Ich persönlich würde auch zur fristlosen Kündigung tendieren, weiss aber nicht, ob es für unentschuldigtest Fernbleiben möglich ist, zumal du sie vorher scheinbar ja nicht abgemahnt hattest. Eine Abmahnung ist auf jeden Fall drin.

    Kommentar von Blacksheep Blacksheep

    Danke erstmal an alle die mir so schnell antworten. Ich habe gerade mit der IHK telefoniert. Er meint ich solle jetzt eine fristlose Kündigung aussprechen, es könnte ja sein daas sie die Kündigung akzeptiert... und dann würde gar nix mehr passieren. Ansonsten gäbe es einen Schlichtungstermin bei der IHK.. Also dann mache ich mich daran und schmeiß sie raus! Allen hier ne schöne Weihnachten!

    Kommentar von Nussbecher NussbecherNussbecher

    Dann raus mit ihr! Setz dich durch, lass dir das nicht gefallen. Wie ärgerlich, da will man jemandem was beibringen und zahlt auch noch dafür, dass er einen hintergeht. :-( Trotzdem frohe Weihnachten! :-)

  • 2
    Antwort von schildi schildi

    kündige sie zum nächsten ersten

  • 1
    Antwort von pfkpfk pfkpfk

    Na, da hast Du ja ein renitentes Etwas vorgesetzt bekommen.

    Vorsicht: Auch bei fristloser Kündigung ist eine Abmahnung notwendig. Es gibt nur ganz wenige Verhaltensweisen, die einer Abmahnung entbehren können.

    http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigung_fristlose.htm

    Das Schöne am Fehlen ist, dass es ein Wiederholungstatbestand ist: Das heißt, Du kannst das Fehlen am Montag abmahnen und wegen mir am Mittwoch wegen demselben Tatbestand kündigen. Das ist kein Widerspruch zu dem Grundsatz, dass man für ein bereits abgemahntes Verhalten nicht kündigen kann. Es handelt sich dann um ein neues Fehlen. Jeden Tag!!

    Jetzt zu dem Schwierigen: Wenn Du unentschuldigtes Fehlen abmahnst, kann sich sich Morgen entschuldigen (z.B. ich war krank). Auch wenn das blöd ist: Sie ist dann in der Tat entschuldigt! Leider wahr.

    Wenn sie sich heute nicht gemeldet hat, kannst abmahnen, dass sie ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist und im Wiederholungsfall kündigen.

    Schick ihr ein Schreiben, dass sie ab dem ersten Fehltag ein ärztliches Attest vorzulegen hat. Bring ihr das Morgen in den Briefkasten (Zeugen mitnehmen, der das Schreiben gesehen hat, auch wie Du es in den Umschlag getan hast!). Fehlt Sie am Mittwoch, kannst Du abmahnen wegen fehlendem Nachweis der AU und im Wiederholungsfall kündigen.

    Also nochmal zusammengefasst:

    Unbedingt abmahnen.

    1. Abmahnung wegen Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Nebenpflicht der Information (über das Fehlen, der morgendliche Anruf: Bin krank, stecke im Stau usw), im Wiederholungsfall kündigen.

    2. Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen: kann sie im Nachhinein "heilen", dennoch: tut sie das nicht: im Wiederholungsfall kündigen

    3. Abmahnung wegen fehlendem Nachweis (Attest, erst nach Schreiben, dass sie ab sofort bei jedem Fehlen ab dem 1. Tag eine ärztliche AU zu bringen hat), im Wiederholungsfall kündigen

    Alle 3 Abmahnungsgründe getrennt abmahnen und weiter verfolgen. An BR denken vor der Kündigung.

    Und dann hoffen, dass sie vielleicht sogar Ruhe hält. Viel Glück

  • 1
    Antwort von PVUellenberg PVUellenberg

    Erkundige Dich bei der Arbeitsagentur nach ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Da bekommt Sie kostenfreie Nachhilfe (auch außerhalb der Arbeitszeit), wenn noch Plätze frei sind. Mahne ab, was alles abzumahnen ist, schließe eine Vereinbarung mit ihr und der abH-Bildungsstätte, dass sie da regelmäßig hingehen muss, dass Du bei Fernbleiben sofort informiert wirst und sieh zu, ob es sich bessert, sonst musst Du wagen, Sie zu entlassen und darauf hoffen, dass Du Dich nicht vor Gericht mit ihr "herumschlagen" musst.

    Kommentar von Blacksheep Blacksheep

    Das sind liebgemeinte worte die ich vor 6 Wochen noch beherzigt hätte. Jetzt isses vorbei, heute Mittag geht die Kündigung zur Post

  • 1
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Hast Du schon eine Abmahnung geschrieben?

    "Sie sind am ... nicht zur Arbeit erschienen, ohne sich im Personalbüro/ bzw. beim Vorgesetzten.

    Damit haben Sie gegen Ihre arbeitsvertragliche Pflicht verstoßen, nur mit vorheriger Abstimmung des Arbeitgebers dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir solche Vertragsverletzungen nicht billigen.

    Sollte Ihr Verhalten erneut Anlass zu Beanstandungen geben, müssen Sie mit einer Kündigung rechnen. Eine Kopie dieser Abmahnung wird zu Ihrer Personalakte genommen."

    Hier habe ich noch einen informativen Link gefunden:

    http://www.hannover.ihk.de/themen/aus-weiterbildung/ausbildung/a-z-der-berufsbil...

  • 1
    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Frag Sie, ob sie ewig in Ausbildung sein will, weil sie wegen ihrem Verhalten nicht zur Prüfung zugelassen wird oder ob sie es auch nicht für besser hält, die Ausbildung abzubrechen.

    Auch wenn sie vom Alter her nicht mehr schulpflichtig ist, bleibr sie schulpflichtig wegen der Ausbildung. Schulzeit ist Arbeitszeit.

    Nicht nur das unentschuldige Fehlen am Arbeitsplatz, sondern auch das Schuleschwänzen sind Kündigungsgründe.

    Schreib ihr ´ne Kündigung. Kann ja sein, dass sie dann aufwacht.

  • 1
    Antwort von nettermensch nettermensch

    zuerst würde ich sie abwahnen und wenn sie weiter zu spät kommt, kannste ihr kündigen.

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Gar nicht abmahnen, sondern fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen.

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    Antwort von user1192 user1192

    Ich glaube nach 1 Abmahnung, darf man fristlos kündigen. Und für eine Abmahnung reicht's!

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