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Auszubildende schwanger, wie verhalten

gefragt von bima1010bima1010 am 29.09.2009 um 6:59 Uhr

unsere auszubildende hat am 1. september 09 bei uns in begonnen, merklich ohne grosses interesse. chef wollte ihr eine chance geben, hat schon eine lehre abgevrochen schulabschluss nicht besonders gewesen. war nun krank. hatte sich erst spät am morgen durch ihren freund entschuldigen lassen arbeitsbeginn7.30 uhr anruf kam um11.30 uhr. am abend kam ein tlefonat dort teilte sie dem chef mit dass sie schwanger ist. die probezeit ist noch nicht vorbei, wie kann das jetzt weitergehen, kann sie gekündigt werden oder muss sie weiter beschäftigt werden ? bei dem anruf äusserte sie dass sie auch keine große lust hätte während der schwangerschaft auch noch zur schule zu gehen. wer kennt sich aus und kann mir ein paar tips geben, wie wir mit dieser 21jährigen azubi eine lösung finden können.danke


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arbeit (14008)
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moon73
beantwortet von moon73 am 29. September 2009 07:09
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Schwangere Azubis unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz und dürfen NICHT gekündigt werden, auch nicht innerhalb der Probezeit.

Vielleicht hilft ja mal ein Wort von "Frau zu Frau", ein junges Mädchen ist oft überfordert mit so einer Situation und die Hormone kochen über. Vielleicht gibt es ja auch an der Berufsschule eine Ansprechpartnerin für die schwangere Azubi.

Ihr solltet euch inzwischen schon mal mit den Bestimmungen für schwangere Mitarbeiter vertraut machen, da sie als Schwangere besondere Rechte haben.

http://www.ruv.de/de/rvratgeber/ausbildungberufseinstieg/ausbildung/3schwangerwaehrendderausbildung.jsp

Kommentar von hutzel08 am 29. September 2009 07:18

Außerdem unterliegt sie nicht mehr der Schulpflicht, obwohl sie ohne theoretischen Teil ihre Ausbildung gefährden würde (damit meine ich bei der Abschlußprüfung.) Das widerspricht sich zwar, ist aber so.

Kommentar von 3d1a41702279cd721af011ea26a05511smalllinguini am 29. September 2009 07:28

und das wäre auch kein kündigungsgrund, wenn durch fehlzeiten in der schule die nichtzulassung zur prüfung im grunde feststeht?

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 29. September 2009 08:19

Nein, auch das wäre kein Kündigungsgrund, denn wenn ein Azubi aufgrund der Schwangerschaft zu viele Fehlzeiten hat dann: Ist abzusehen, dass die Jugendliche durch die Schwangerschaft häufiger fehlt, sodass sie die Abschlussprüfungen nicht schafft, kann sie bei der Aufsichtsstelle einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen. Wird dieser bewilligt, kann sie ihren Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt machen. Die Prüfungen finden alle sechs Monate statt.

http://www.ruv.de/de/rvratgeber/ausbildungberufseinstieg/ausbildung/3schwangerwaehrendderausbildung.jsp


linguini
beantwortet von linguini am 29. September 2009 07:16
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schwanger bedeutet nicht krank zu sein, bis der mutterschutz beginnt muss sie natürlich zur schule und auch zur arbeit.


exekutive09
beantwortet von exekutive09 am 29. September 2009 07:02
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Den Täter finden, ihn auf Unterhalt verklagen. Ihn aber einstellen fest, denn DA ist Geld gut angelegt ^^

Spass beiseite - aus menschlicher Sichtweise. Suche das Gespräch. Gib ihr ein kleinwenig Zeit, schubse Sie in die richtige Richtung - ich finde, du als "Arbeitgeber?" könntest ihr doch auch anbieten z.b.

  • Urlaub, anschliessend entscheiden

  • Teilzeit, bis Entbindung

  • Motivation das A und O ! lächeln nicht vergessen!

vergiss nicht, mit 21 sind viele überfordert , wenn sie Schwanger sind ;) Aber! Wenn sie "merklich" keine lust hat - du bist ja nicht ihr persönlicher Motivator? du musst ja auch wirtschaftlich denken. insofern Probezeit nicht bestanden. -ich bin leider ein zu sensibler Mensch, würde am liebsten jeden noch Retten, bevor man denjenigen/diejenige aufgibt..

Besten gruss eXe

Kommentar von Simple_avatar1smallBuegelfee am 29. September 2009 07:19

Motivation gut und schön... aber das Leben ist kein Ponyhof! Sie ist faul und zudem auch noch dumm. Ich würde nur jemanden den Rücken stärken der dies auch verdient. Kräfte verschwenden würde ich wegen so einer Person nicht!

Kommentar von 3f255736f53ba7f21c94aae7bfae4628smallexekutive09 am 29. September 2009 07:20

seufz die Wellen des Lebens peitschen uns oft Schwächen an den Strand der Vernunft...

oO wow, der war von mir :)

Kommentar von Simple_avatar1smallBuegelfee am 29. September 2009 07:21

oh je ein Poet :-)

Kommentar von inzwi am 29. September 2009 07:45

@Buegelfee Kennst du sie denn perönlich um sie so krass beurteilen zu können? Gerade solche Menschen müssen immer wieder angehalten werden weiter zu machen. Vielleicht wurde ihnen konsequentes durchziehen einer Sache nie vorgelebt!

Kommentar von 3f255736f53ba7f21c94aae7bfae4628smallexekutive09 am 29. September 2009 08:14

:) schönen Tag noch ich muss nun poesieren.


maccis
beantwortet von maccis am 29. September 2009 07:13
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anonym
beantwortet von inzwi am 29. September 2009 07:25
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Ich würde sie auch versuchen zu motivieren ihre Ausbildung abzuschließen. Sie will doch später mal was schönes für ihr Kind kaufen können, ohne jedesmal zum Soz-Amt "betteln" gehen zu müssen!?


schildi
beantwortet von schildi am 29. September 2009 07:02
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warte ab was der Chef macht


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