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Auszubildende hat Vertrag unterschrieben, zu dem sie nicht berechtigt war. Anfechtung möglich?

gefragt von ferienpark am 20.08.2008 um 10:10 Uhr

Eine Auszubildende hat ohne Rücksprache einen Vertrag unterschrieben mit einer Laufzeit von 2 Jahren und jährlichen Kosten von 780 €. Sie hat mit i.A. unterschrieben. Kann man diesen Vertrag anfechten und wie muss man vorgehen?


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Yori123456
beantwortet von Yori123456 am 20. August 2008 10:12
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mit i.A. darf man wirklich nur unterschreiben, wenn dies im Auftrag von einer berechtigten Person geschehen ist. Erstmal den Vorgesetzten dazu befragen, sagt der "nein", dann hat die Azubine ein echtes Problem..

Kommentar von maganz am 20. August 2008 10:38

Wenn das der Auszubildenden nicht bei ihrer Einschuldung vermittelt wurde, hat die Firma ein echtes Problem.

Kommentar von Simple_avatar5smallYori123456 am 20. August 2008 12:16

Nein, leider denken viele, dass man "automatisch" mit i.A. unterschreiben darf, wenn man in einer Firma arbeitet. Aber dies muss genauso wie i.V, ppa usw. genehmigt werden (mündlich genügt!).


Saromon
beantwortet von Saromon am 20. August 2008 10:12
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Wenn sie nicht berechtig war diesen Vertrag zu unterschreiben ist der Vertrag nichtig. Heißt er ist nie zu stande gekommen.

Kommentar von maganz am 20. August 2008 10:27

Das kommt darauf an, ob dem Vertragspartner klar war, dass sie nicht berechtigt war.


anonym
beantwortet von 1stEagle am 20. August 2008 10:12
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Wenn sie noch nicht volljährig war, dann ja.

Weitergehend gibt es in der Regel eine Probezeit, in der jeder Part ohne Grundnennung oder Einhaltung von Fristen kündigen darf.

Kommentar von maganz am 20. August 2008 10:40

Du sprichst offenbar von einem Arbeitsvertrag. Hier geht es aber wohl um eine andere Art von Vertrag.

Kommentar von 1stEagle am 20. August 2008 11:15

Stimmt, sorry.

Es bleibt jedoch immer noch beim Alter der Auszubildenden.

Das i.A. hat sie eigenmächtig gesetzt, somit wird, sofern sie noch nicht volljährig ist/war) eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (also den Eltern) benötigt. War sie Volljährig, so gilt aber dennoch die Überlegung, ob es eine Probezeit gibt.

Ich gehe davon aus, das es sich eher um eine schulische Ausbildung handelt, daher sollte geprüft werden (sofern sie bereits volljährig war) welche Rücktrittsmöglichkeiten existieren. War sie jedoch noch nicht volljährig, so gillt vorgenanntes bezüglich der Zustimmung.

Wird dem nicht zugestimmt, so ist der Vertrag nichtig und somit unwirksam (und zwar von Anfang an). Enthalten sich die Eltern jedoch so ist und bleibt der Vertrag schwebend unwirksam


ShyGee
beantwortet von ShyGee am 20. August 2008 10:14
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Kommt darauf an wie alt die Auszubildende ist. Wenn noch nicht volljährig (dann ist ja die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich)ist der Vertrag ungültig.


malli
beantwortet von malli am 20. August 2008 10:18
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hä die hat i.A. vom arbeitgeber unterschrieben? ganz schön kess





anonym
beantwortet von maganz am 20. August 2008 10:25
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Wenn der Vertragspartner den Eindruck gewinnen musste, dass die Auszubildende eine vertretungsberechtigte Mitarbeiterin der Firma war, dann würde, fürchte ich, eine Anfechung erfolglos sein und man riskiert u.U. eine Anzeige wegen Täuschung oder Betrugs. Wenn die Azubi angewiesen war, keine Verträge zu unterzeichnen, dann kann sich die Firma an ihr schadlos halten.


anonym
beantwortet von MarianneW am 20. August 2008 10:27
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Geht es um einen privaten Vertrag oder um einen den sie für die Firma abgeschlossen hat?

Privat zählt das Alter, 780 Euro im Jahr dürften nicht mehr unter "Taschengeld" fallen.

Geschäftlich zählt die Berechtigung - denn nicht jede Bagatelle muss von jemanden mit Prokura oder Weisungsbefugnis unterschrieben werden - wobei es dem Geschäftspartner natürlich auch nicht zuzumuten ist jedesmal zu überprüfen wer nun Unterschriftsberechtigt ist und wer nicht. Insofern müsste der Vertrag eigentlich gelten und der Betrieb hätte dann wiederrum ein Forderung auf Schadensersatz gegen den Arbeitnehmer / Azubine.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 20. August 2008 10:27
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Wenn sie einen Vertrag im Betrieb unterschrieben hat, was ich unterstelle, kommt es darauf an, ob der Vertragspartner davon ausgehen durfte, dass die Azubine Vollmacht hierzu hatte. Ein Vertrag, der von einem Vertreter ohne Vollmacht abgeschlossen wird, wirkt nicht gegen den vermeintlich Vertretenen.

Es gibt aber die sogenannte Duldungsvollmacht,wonach der Vertetene in der Vergangenheit,ohne Vollmacht zu erteilen, die Vertretung geduldet hat. In derartigen Fällen kann sich der Vertretene nicht darauf berufen, keine Vollmacht erteilt zu haben.

Daneben gibt es noch die sogenannte Anscheinsvollmacht. Der (unberechtigte) Vertreter handelt im Anschein, dass er Vertretungsmacht habe. Der Anschein muss vom Vertretenen erweckt sein. Wenn der Inhaber eines Ladens eine Azubine in den Verkaufsraum stellt und nur dieser sagt, sie dürfe nichts verkaufen, wird für den Kunden der Anschein erweckt, wer im Laden als Verkaufspersonal steht, dürfe auch verkaufen. Der Deal der unberechtigten Azubine wäre wirksam.

Das Unterschreiben mit i.A. zeigt dem Empfänger im vorliegenden Fall, dass auch die Azubine nicht davon ausging, vertretungsberechtigt zu sein, sonst hätte sie mit i.V. gezeichnet. Der Dienstgeber kann also vermutlich erfolgreich die Erfüllung des Vertrages ablehnen, da er nicht wirksam bei Vertragsschluss vertreten gewesen sei.

Kehrseite der Medaille: Wenn die Azubine volljährig war, haftet sie als unberechtigte Vertreterin dem Vertragspartner auf Erfüllung des Vertrages.


anonym
beantwortet von Murso am 20. August 2008 10:12
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Wie alt ist die Auzubildende?


anonym
beantwortet von Rippie am 20. August 2008 10:13
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zuerstmal, was für einen Vertrag. Wo hat sie dne Unterschrieben und wie alt ist sie. Die Tatsache, dass sie Auszubildende ist spielt keinerlei Rolle, ob sie Verträge abschließen kann. Das Alter ist entscheidend.



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