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Ausziehen während der Ausbildung, steht mir das Kindergeld zu???

Frage von tetra13 tetra13

Hallo,

Ich plane ja mit 18 von zuhause auszuziehen aus privaten Gründen, meine Mutter hat mir jetzt damit gedroht wenn ich während der Lehre ausziehe dass sie mir das Kindergeld nicht geben wird, da sie das rechtlich nicht muss - stimmt das??? Ich kann mir das nicht vorstellen denn das Kindergeld ist ja wie der Name schon sagt für die Versorgung der Kinder da und wenn ich nicht mehr daheim wohne muss meine mum mich ja nicht mehr versorgen, wie ist das rechtlich?? kann mir meine Mutter wirklich das Kindergeld unterschlagen???

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Antworten (6)

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    Antwort von Frageschaf Frageschaf

    Dir steht das Kindergeld zu, wenn Du ausziehst. Wenn Deine Mam Dir das vorenthält, kannst Du Dich an die Kindergeldstelle wenden, die helfen Dir dann weiter.

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    Antwort von Druffixxl Druffixxl

    Nein...sie kann es dir nicht unterschlagen. Auch wenn das derb ist, du kannst das Geld bei deiner Mutter einklagen.

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    Antwort von Dichterseele Dichterseele

    Nein und Du musst Dich mit Deiner Mutter auch nicht deswegen rumstreiten!

    Melde bei der Kindergeldstelle, dass Du ab (Datum des Einzugs) eine eigene Wohnung hast, dann nicht mehr zum Haushalt Deiner Mutter gehörst und gib Deine neue Adresse und Deine Kontonummer an. Das Kindergeld wird dann bis zum Ende des Ausbildung an Dich überwiesen.

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    Antwort von fingerfood123 fingerfood123

    Rechtlich gesehen ist sie nicht nur dazu verpflichtet dir das Kindergeld auszuzahlen sie ist sogar dazu verpflichtet deine erste Ausbildung zu finanzieren (das bedeutet entweder eine Berufsausbildung oder ein Studium bis zum 1. Abschluss). Die Frage ist halt: Wenn sie es nicht macht müsstest du klagen und naja das ist ja meistens auch keine so tolle Lösung..

    Kommentar von Dichterseele DichterseeleDichterseele

    Ob Eltern ihren Kindern einen Zuschuss zur Ausbildung geben müssen, hängt von ihrem Einkommen ab. Wenn die Mutter wenig verdient, muss sie nichts zahlen.

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    Antwort von doplex doplex

    Natürlich muss sie dir das Kindergeld geben, das gehört doch dir. Ich würde da einen Anwalt einschalten. Einige Eltern bilden sich auch nach Ablauf ihrer Erziehungspflichten noch ein besondere Rechte zu besitzen.

    Kommentar von Dichterseele DichterseeleDichterseele

    Dazu braucht man keinen Anwalt! Man muss nur die Auszahlungsbehörde informieren.

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    Antwort von nuriboy2203 nuriboy2203

    wenn du eine ausbildung machst, studierst etc. steht dir eig. das kindergeld zu...rede aber nochmal mit deiner mum ;)

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