mugelpu am 12.10.2008 um 22:15 Uhr
Hallo ich hab ein Problem. Ich (22) wohne bereits in einer eigenen Wohnung, mein Freund (23) möchte aber gerne zu mir Ziehen. Er ist noch in der Lehre und bekommt sein Kindergeld. Jetzt das eigentliche Problem, seine Mutter beziet Harz IV und er ist somit in einer Bedarfsgemeinschaft. Darf er denn da Ausziehen?
Hat da jemand Erfahrung oder nen Tipp?

Wenn er selbst kein HartzIV benötigt, wenn er bei Dir wohnt, kann er auf jeden Fall zu Dir ziehen.
LG
Wieselchen

Klar darf er ausziehen. Aber die Arge beteiligt sich nicht an den Wohnkosten.
wolle59 am 12. Oktober 2008 22:17 korrekte antwort
ausziehen darf er, warum nicht, kindergeld bekommt die mutter trotzdem bis zum ende der lehre..
mugelpu am 12. Oktober 2008 22:29 Danke erst mal, auch an die Anderen. Aber das Kindergeld steht doch dann ihm zu, da es ja eigentlich für Essen und Miete gedacht ist. Oder?