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ausziehen und keine 3 Monate weiter Zahlen

Frage von martinapie martinapie

kann ich ohne die Kündigungsfrist ein zu halten ausziehen wenn der Vermieter 3 Nachmieter anlehnt ? Ich habe 3 Nachmieter gebracht aber er will keinen.

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Antworten (9)

  • 7
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von fraufrings fraufrings

    Ammenmärchen mit den 3 Nachmieter Ist leider nicht auszurotten und wird immer wieder veröffentlicht. Nach § 573c BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter grundsätzlich 3 Monate. Das Thema "Stellung eines Nachmieters" ist daher im Alltag praktisch nur relevant, wenn der Mieter durch einen Zeitmietvertrag oder durch einen vertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht langfristig an einen Mietvertrag gebunden ist. Grundsatz: Allgemein ist die Meinung verbreitet, dass ein Mieter dem Vermieter nur drei Nachmieter nachweisen muss und dann kommt es auf die Kündigungsfrist nicht mehr an. Das ist aber nicht richtig. Der Vermieter muss einen Nachmieter nur dann akzeptieren, wenn dieser solvent und persönlich akzeptabel ist und wenn der Mieter zugleich ein schutzwürdiges Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Hierbei ist abzuwägen zwischen dem Interesse des Vermieters am Bestand des Vertrages und dem Interesse des Mieters an einer Vertragsentlassung, wobei das Interesse des Mieters zudem deutlich überwiegen muss, damit es als schutzwürdig angesehen wird. Außerdem muss das Festhalten am Vertrag für den Mieter ein gewisse Härte bedeuten. Eine solche Härte ist gegeben, wenn die restliche Vertragslaufzeit noch sehr lang ist.

    quelle http://www.mietrecht.de/vorlagen/forum;modul;9;nrt;194048;nrr;118;seite;2;search...

    Kommentar von suessf suessfsuessf

    Sehr gut recherchiert - DH!

    Zusatz: In der Schweiz ist es recht ähnlich, allerdings muss hier der Vermieter eine Begründung abgeben, wenn/warum er einen vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptieren will. Da kommt also der Vermieter nicht so ganz einfach weg :-) sondern hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten...

  • 7
    Antwort von Sahaki Sahaki

    Dein Vermieter ist nicht verpflichtet deine Nachmieter zu akzeptieren - Du kündigst zum vereinbarten Zeitpunkt und solange mußt Du auch Miete zahlen

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    Antwort von KriLu KriLu

    Du kannst zwar vorher ausziehen, musst aber natürlich die 3 Monatsmieten noch zahlen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, einen deiner Nachmieter zu akzeptieren.

  • 3
    Antwort von kamikatze3 kamikatze3

    Nein. Der Vermieter ist nicht verpflichtet einen Nachmieter zu akzeptieren.

  • 2
    Antwort von anitari anitari

    kann ich ohne die Kündigungsfrist ein zu halten ausziehen wenn der Vermieter 3 Nachmieter anlehnt ?

    Nein.

    Hattest Du die Genehmigung Nachmieter zu suchen?

    Wenn nein, kannst Du 3000 Nachmieter anschleppen und der Vermieter muß keinen nehmen.

    Wenn ja hat der Vermieter bis 3 Monate Zeit zu überlegen und prüfen welchen Nachmieter er nimmt.

  • 2
    Antwort von Souchon Souchon

    pech, du musst zahlen, bis zum vertragsende, du hättest ihm auch 6 milliarden nachmieter bringen können, er muss KEINEN annehmen....

    Kommentar von fraufrings fraufringsfraufrings

    lach ich hab mich mal eben selbst abgestraft. ;-) satire hin, satire her, wir wollen ja keinen verwirren.

  • 2
    Antwort von DPawi DPawi

    kurz und knapp. NEIN. es gibt kein Recht darauf. Die Nachmieterregelung gibt es nicht. Wenn der Vermieter die nicht will, dann musst du den Vertrag erfüllen.

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Der Vermieter bestimmt, wer in seine Wohnung einzieht. Er muss deine Nachmieter nicht einmal ansehen. verträge sind dazu da, eingehalten zu werden. Du wärst ja auch nicht gerne von heute auf morgen auf der Straße.

  • 0
    Antwort von Robinek Robinek

    Wenn Du es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen willst? Bist Du Rechtsschutz versichert dann würde ich es machen, sonst nicht. Kann lange dauern und recht teuer werden

    Kommentar von Souchon SouchonSouchon

    dummer rat, ist total weltfremd und zeugt von kompletter ahnungslosigkeit vom thema....

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    Nachdem hier die Rechtslage eindeutig ist, wird auch keine Rechtschutz den Fall übernehmen. Mal abgesehen davon, dass hier keine Aussicht auf Erfolg besteht.

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