wenn ich aus der wohnung ausziehe und nicht renoviere, verliere ich ja meine kaution, kann der vermieter mir irgendwelche andere kosten aufzwingen? oder muss er nur meine kaution benutzen?
ausziehen ohne zu renovieren
Antworten (8)
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amiria71amiria71
wenn du zu schönheitsreps oder auszugsrenovierung WIRKSAM verpflichtet bist, muss Du ALLE entstehenden Kosten tragen. wenn die Kaution nicht reicht, kann er dich auch auf den Rest verklagen.
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liebefrauliebefrau
erstmal ist die Frage ja, ob du überhaupt bei Auszug renovieren mußt! Das müsste vorher vertraglich geregelt worden sein, ansonsten ziehst du aus und gut is.....
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svannysvanny
Wenn die Kaution nicht ausreicht, kann er das auch. Die Kaution ist nur eine Sicherheit, damit er nicht dem Geld hinterherlaufen muss und zumindest einen Teil sicher hat.
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KlausNeumannKlausNeumann
Das kommt auf Deinen Mietvertrag an, was in der Renovierungsklausel vereinbart wurde.
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HirnClaudiaHirnClaudia
In der Regel wird eine Wohnung bei Auszug besenrein verlassen.
Ist doch blöd, wenn Du in eine renovierte Wohnung z.b. mit lila Farbe mit grünen Punkten einziehen müsstest?
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angie760angie760
Du mußt Deine Wohnung nur besenrein verlassen.Renovieren ist heutzutage keine Pflicht mehr.Frag den Mieterschutzbund.Die sagen es Dir auch.
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amiria71amiria71 wo steht das denn?? im Mietvertrag können Schönheitsreparaturen auf den Mieter verlagert werden. Die Klausel muss aber wirksam sein, das kann man ja prüfen lassen. Ist sie wirksam, ist man zu Schönheitsreps verpflihtet. Ist die Wohnung bei Auszug abgewohnt, muss halt bei Auszug renoviert werden.
Bitte nicht immer irgendwelche Schlagzeilen verallgemeinern...
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angie760angie760 Dann macht es doch.Hält euch keiner auf.Ich brauchte es nicht,obwohl mein Vermieter das auch wollte.Der bekam dann Bescheid vom Mieterschutzbund,und dann war Ruhe.
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amiria71amiria71 Angie: Erstens ich wohne im eigenen Haus und renoviere, wenn ich das will.
Zweitens: ich kenne mich tatsächlich etwas mit Jura aus....
Drittens: Genau das meine ich mit "Nicht verallgemeinern". Vielleicht war das in DEINEM Mietvertrag nicht wirksam vereinbart. In anderen Mietverträgen kann das aber wirksam drin stehen.
Viertens: Patz mich nicht an, nur weil ich mehr Ahnung von der Materie habe als Du.
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angie760angie760 Wer hier rumpatzt,bist sicherlich Du.Bei mir im Mietvertrag stand auch,daß beim Auszug die komplette Wohnung renoviert werden müßte.Die Klauseln sind laut DMS seit gewisser Zeit unwirksam.Aber was soll das hin-und herdiskutieren.Du bleibst bei Deiner Meinung,ich bei meiner.
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amiria71amiria71 Deswegen versuche ich die ganze Zeit zu erklären, dass es einen Unterschied gibt zwischen "ENDRENOVIERUNGSKLAUSEL" und "SCHÖNHEITSREPARATUREN". Beides kann wirksam oder unwirksam sein. Und auch wenn es NUR um Schönheitsreps geht, kann das dazu führen, dass man bei Auszug diese nachholen und renovieren muss.
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supergirl2271supergirl2271
ich dachte dieses gesetzt wäre veraltet und nicht mehr wirksam,beim auszug zu renovieren
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anastasianastja habe auch was davon mitbekommen, aber was ist dann mit der kaution?
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steffiHobbylossteffiHobbylos Wenn die Wohng eine andere farbe als weiß hat dann muss nicht mehr beim auszug gestrichen werden. Haben die Wände aber eine andere farbe ZB. rot oder blau-so muss wieder geweisst werden.
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supergirl2271supergirl2271 wenn die wohnung in ordnung ist bekommst du die kaution natürlich zurück
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steffiHobbylossteffiHobbylos
Können, tut dein Vermieter sicherlich sehr viel! Wenn in deinem Mietvertrag drin steht das die Wohnung gestrichen werden soll, musst du mit deinem Vermieter mal ganz in ruhe und freundlich reden und besprechen wie ihr ihm entgegenkommen könnt. Seit der neuen Regelung mit Renovieren der alten Wohnung(jetzt alte Klausel)steht diese Frage nun offen. Wäre wirklich besser das du mit deinem Vermieter darüber sprichst!
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anastasianastja es ist nur so, ich kenne viele die in diesem haus wohnten, haben renoviert usw. aber niemand hat was von der kaution gesehen, der eigentümer ist ein anwalt und ein guter!!!
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amiria71amiria71 wenn ordnungsgemäß renoviert wurde und auch sonst alles vertragsgemäß übergeben, dann wird ein gericht auch einen guten anwalt zur freigabe der kaution verurteilen.
Also bevor ich in eine Wohnung einziehe, streiche ich sie immer damit ich mich wohlfühle und weiß wo ich wohne!!!Deswegen wurde die Klausel mit dem Renovieren der alten wohnung geändert!
wo bitte??? ich will diese regelung mit eigenen Augen lesen!
In Standard-Mietverträgen steht das so (jedenfalls bei mir).
In Standard-Mietverträgen sind Schönheitsreps auf den Mieter verlagert. Endrenovierung und Schönheitsreparaturen sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn es bei Auszug zum Teil (NICHT wieder verallgemeinern) auf das gleiche hinausläuft. Und wenn Du ne Wohnung verlässt, hat sie nicht grün-lila zu sein.