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ausziehen ohne zu renovieren

Frage von anastasianastja anastasianastja

wenn ich aus der wohnung ausziehe und nicht renoviere, verliere ich ja meine kaution, kann der vermieter mir irgendwelche andere kosten aufzwingen? oder muss er nur meine kaution benutzen?

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Antworten (8)

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    Antwort von amiria71 amiria71

    wenn du zu schönheitsreps oder auszugsrenovierung WIRKSAM verpflichtet bist, muss Du ALLE entstehenden Kosten tragen. wenn die Kaution nicht reicht, kann er dich auch auf den Rest verklagen.

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    Antwort von liebefrau liebefrau

    erstmal ist die Frage ja, ob du überhaupt bei Auszug renovieren mußt! Das müsste vorher vertraglich geregelt worden sein, ansonsten ziehst du aus und gut is.....

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    Antwort von svanny svanny

    Wenn die Kaution nicht ausreicht, kann er das auch. Die Kaution ist nur eine Sicherheit, damit er nicht dem Geld hinterherlaufen muss und zumindest einen Teil sicher hat.

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    Antwort von KlausNeumann KlausNeumann

    Das kommt auf Deinen Mietvertrag an, was in der Renovierungsklausel vereinbart wurde.

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    Antwort von HirnClaudia HirnClaudia

    In der Regel wird eine Wohnung bei Auszug besenrein verlassen.

    Ist doch blöd, wenn Du in eine renovierte Wohnung z.b. mit lila Farbe mit grünen Punkten einziehen müsstest?

    Kommentar von steffiHobbylos steffiHobbylossteffiHobbylos

    Also bevor ich in eine Wohnung einziehe, streiche ich sie immer damit ich mich wohlfühle und weiß wo ich wohne!!!Deswegen wurde die Klausel mit dem Renovieren der alten wohnung geändert!

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    wo bitte??? ich will diese regelung mit eigenen Augen lesen!

    Kommentar von HirnClaudia HirnClaudiaHirnClaudia

    In Standard-Mietverträgen steht das so (jedenfalls bei mir).

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    In Standard-Mietverträgen sind Schönheitsreps auf den Mieter verlagert. Endrenovierung und Schönheitsreparaturen sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn es bei Auszug zum Teil (NICHT wieder verallgemeinern) auf das gleiche hinausläuft. Und wenn Du ne Wohnung verlässt, hat sie nicht grün-lila zu sein.

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    Antwort von angie760 angie760

    Du mußt Deine Wohnung nur besenrein verlassen.Renovieren ist heutzutage keine Pflicht mehr.Frag den Mieterschutzbund.Die sagen es Dir auch.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    wo steht das denn?? im Mietvertrag können Schönheitsreparaturen auf den Mieter verlagert werden. Die Klausel muss aber wirksam sein, das kann man ja prüfen lassen. Ist sie wirksam, ist man zu Schönheitsreps verpflihtet. Ist die Wohnung bei Auszug abgewohnt, muss halt bei Auszug renoviert werden.

    Bitte nicht immer irgendwelche Schlagzeilen verallgemeinern...

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Dann macht es doch.Hält euch keiner auf.Ich brauchte es nicht,obwohl mein Vermieter das auch wollte.Der bekam dann Bescheid vom Mieterschutzbund,und dann war Ruhe.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    Angie: Erstens ich wohne im eigenen Haus und renoviere, wenn ich das will.

    Zweitens: ich kenne mich tatsächlich etwas mit Jura aus....

    Drittens: Genau das meine ich mit "Nicht verallgemeinern". Vielleicht war das in DEINEM Mietvertrag nicht wirksam vereinbart. In anderen Mietverträgen kann das aber wirksam drin stehen.

    Viertens: Patz mich nicht an, nur weil ich mehr Ahnung von der Materie habe als Du.

    Kommentar von angie760 angie760angie760

    Wer hier rumpatzt,bist sicherlich Du.Bei mir im Mietvertrag stand auch,daß beim Auszug die komplette Wohnung renoviert werden müßte.Die Klauseln sind laut DMS seit gewisser Zeit unwirksam.Aber was soll das hin-und herdiskutieren.Du bleibst bei Deiner Meinung,ich bei meiner.

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    Deswegen versuche ich die ganze Zeit zu erklären, dass es einen Unterschied gibt zwischen "ENDRENOVIERUNGSKLAUSEL" und "SCHÖNHEITSREPARATUREN". Beides kann wirksam oder unwirksam sein. Und auch wenn es NUR um Schönheitsreps geht, kann das dazu führen, dass man bei Auszug diese nachholen und renovieren muss.

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    Antwort von supergirl2271 supergirl2271

    ich dachte dieses gesetzt wäre veraltet und nicht mehr wirksam,beim auszug zu renovieren

    Kommentar von anastasianastja anastasianastja

    habe auch was davon mitbekommen, aber was ist dann mit der kaution?

    Kommentar von steffiHobbylos steffiHobbylossteffiHobbylos

    Wenn die Wohng eine andere farbe als weiß hat dann muss nicht mehr beim auszug gestrichen werden. Haben die Wände aber eine andere farbe ZB. rot oder blau-so muss wieder geweisst werden.

    Kommentar von supergirl2271 supergirl2271supergirl2271

    wenn die wohnung in ordnung ist bekommst du die kaution natürlich zurück

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    Antwort von steffiHobbylos steffiHobbylos

    Können, tut dein Vermieter sicherlich sehr viel! Wenn in deinem Mietvertrag drin steht das die Wohnung gestrichen werden soll, musst du mit deinem Vermieter mal ganz in ruhe und freundlich reden und besprechen wie ihr ihm entgegenkommen könnt. Seit der neuen Regelung mit Renovieren der alten Wohnung(jetzt alte Klausel)steht diese Frage nun offen. Wäre wirklich besser das du mit deinem Vermieter darüber sprichst!

    Kommentar von anastasianastja anastasianastja

    es ist nur so, ich kenne viele die in diesem haus wohnten, haben renoviert usw. aber niemand hat was von der kaution gesehen, der eigentümer ist ein anwalt und ein guter!!!

    Kommentar von amiria71 amiria71amiria71

    wenn ordnungsgemäß renoviert wurde und auch sonst alles vertragsgemäß übergeben, dann wird ein gericht auch einen guten anwalt zur freigabe der kaution verurteilen.

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