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Ausziehen mit ALG1 - Ja oder Nein ?!?!?!

Frage von Sunya2011 Sunya2011

Hallo Leute,

ich versuchs mal so kurz und knapp wie möglich zu gestalten. Bin derzeit arbeitslos und bekomme ALG1 (821,70€) mein Vater Hartz4.

Da es wohl so rauskommt das er nun durch mein ALG1 fast überhaupt keine Unterstützung mehr bekommen wird und ich wohlmöglich den Großteil meines Geldes nun in ihn stecken muss ist meine Frage folgt:

Sollte ich lieber ausziehen und mit dem ALG1 derweile über die Runden kommen bis ich zum Bund gehe? Ich werde am 28.08 nach Berlin fahren zur zweiten Untersuchung und da der Bund ja nun Händeringend nach neuen Soldaten sucht wird das denke ich mal auch was werden das ich ab 01.10.2011 zur Bundeswehr gehe mit mindestens 1000€ Netto.

Ist es jetzt wirklich besser zu sagen Ok, ich zieh aus und such mir ne eigene Wohnung oder MUSS ich echt solange ohne wenn und aber bei meinem vater wohnen bleiben bis ich zum Bund gehe (wegen unter 25 und den ganzen Kram)

Habe nämlich eine top sanierte Wohnung mit Einbauküche und Bad gefunden für 220€ warm. Sozusagen hätte ich dann noch gut 600€ für mich und damit dürfte ich ja eigentlich ganz gut zurechtkommen wenn ich nicht jeden Tag shoppen gehe ;)

Würde mich über Antworten freuen ob ihr mir dazu raten würdet jetzt wirklich den Sprung zu machen oder es lassen sollte. Bitte bedenkt ALG1 und ALG2 werden anders berechnet als ALG2 und ALG2 zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft. Zusammen stehen uns etwa 1200€ zu, wenn ich jetz meins dagegenrechne und den Mindestsatz der meinem Vater bleibt wird da nicht mehr viel bei rauskommen also wäre meine Entscheidung eher wirklich ausziehen, auch wenn das jetzt nicht grad die tollste Lösung für meinen Vater ist aber ich halt das hier langsam echt nicht mehr aus.

Was muss mein Vater dann tun damit man Ihn neu berechnet für sich selbst da ich ja dann aus der Bedarfsgemeinschaft rausfalle.

Danke,

euer Sunya2011

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Antworten (1)

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Da es wohl so rauskommt das er nun durch mein ALG1 fast überhaupt keine Unterstützung mehr bekommen wird und ich wohlmöglich den Großteil meines Geldes nun in ihn stecken muss ist meine Frage folgt:

    Die Grundprämisse deiner ganzen Überlegungen ist falsch. Dein Einkommen gehört alleine dir und darf bei deinem Vater nicht angerechnet werden.
    Kannst du mit deinem Einkommen deinen Bedarf decken, fällst du aus der BG mit deinem Vater automatisch raus. (alles nachtulesen in § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II)
    Bei rund 820 € Alg1 ergibt sich ein anrrechnungsfähiges Einkommen in Höhe von 790 €; das sollte locker reichen, um aus der BG mit Vater rauszufallen.
    Versucht das Jobcenter es über die Unterhaltsvermutung des § 9 Abs. 5 SGB II, so reicht hier eine einfache schriftliche Erklärung, dass dein Vater durch dich nicht unterstützt wird, und die Sache ist vom Tisch.

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