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ausziehen mit 21

gefragt von sirussirus am 23.09.2009 um 13:03 Uhr

hallo bin 21 und möchte ausziehen ich mache zurzeit mein abi auf einem berufskolleg meine eltern bekommen leider alg 2 wir sind 4 personen in einer kleinen 3 zimmer wohung 4 zimmer sind viel zu teuer und für unser "einkommen" uneschwinglich. ich würde gerne aqusziehen dann könnten meine eltern eine 3 zimmer owhnung beziehen wiel diese zeimlich runtergekommen ist der vermiter lässt sich nicht blicken nix. ich würde auch gerne alleine wohnen mit 21 denke ich mal wird das zeit. krieg ich eine wohnung bezahlt solange ich schüler oder student bin?

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Wohnung x 4.653 ALG2 x 377 HartzIV x 189

anonym
beantwortet von honoria am 23. September 2009 13:04
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nein bis du 25 bist müssen das deine eltern oder du selbst finanzieren

Kommentar von 82f8166f072241e38dd1b0defce634fbsmallkatti1980 am 23. September 2009 13:08

es sei denn sie wäre nach ausbildung arbeitslos. dann geht das auch unter 25. aber wieso solange sie zuhause wohnen kann ist doch gut ...

Kommentar von honoria am 23. September 2009 13:10

dann kriegst sie aber erst mal arbeitslosengeld und nicht hartz 4. mit hartz 4 muss sie glaub ich auch zu den eltern zurück

Kommentar von Morti am 23. September 2009 13:12

Wenn sie nicht versicherungspflichtig gearbeitet hat, steht ihr kein ALG1 zu.

Kommentar von C1b874bf04fe5199aaac3b819deedb6asmallMellschen2009 am 23. September 2009 13:10

Das ist so nicht richtig.


fantasiahope
beantwortet von fantasiahope am 23. September 2009 13:07
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Wenn du es aus eigener Tasche bezahlen kannst, dann schon. Bei ALG II jedoch sehr schwierig, weil unter 25 jährige laut Gesetz in der Wohnung der Eltern leben müssen. Das zahlt dir also kein Jobcenter!

Andere Möglichkeit wäre als Student das Bafög und evtl. noch ein Studentenjob, dazu Kindergeld, dann könnte es reichen.


katti1980
beantwortet von katti1980 am 23. September 2009 13:06
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nein bis du 25 bist müssen deine eltern für dich aufkommen. es sei denn du hast ausbildung oder arbeit. du gehörst zur bg deiner eltern. eine neue wohnung können sie auch mit dir zusammen besziehen. es gibt richtlinien wieviel qm euch zustehen als familie. müsst ihr euch bei der arge mal erkundigen.

stell die frage mal hier ---> http://www.arbeitslosennetz.de/forum/ die werden dir auch nicht viel anders sagen.


anonym
beantwortet von flocke12 am 24. September 2009 10:09
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Hallo, mir ist nur bekannt, daß Du Deine eigene Wohnung selbst bzw. mit evtl. Wohnungeld oder BaföG oder auch mit dem Kindergeld, selbst finanzieren mußt. Frage doch bitte einmal bei den verschiedenen Behörden nach, welche Leistungen Du beanspruchen kannst. Sollte die Ausbildungsstätte weiter vom Wohnort entfernt liegen, ist auch einem Auszug nichts entgegenzusetzen. Gruß flocke12


Sweetie26
beantwortet von Sweetie26 am 23. September 2009 13:07
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solange du kein eigenes geld verdienst wirst du keine eigene wohnung bekommen,weil deine eltern nach dem gesetz für dich sorgen müßen,trotz hartz 4


casilein
beantwortet von casilein am 25. September 2009 20:19
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Weder Bafög noch Alg2 werden Dir die eigene Wohnung finanzieren wollen, sofern das nicht wegen eines zu langen Wegs zur Arbeit nötig ist. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist darauf zu pochen, dass die Wohnung zu klein ist. Dabei kommt es nicht auf die Zimmer sondern auf die Quadratmeter an. Allerdings wirst Du dann die Wohnung vom Bafög bezahlen müssen - da ist maximal ein Appartment (ein Zimmer, Kochnische, Nasszelle) drin.


anonym
beantwortet von Morti am 23. September 2009 13:11
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Mit unter 25 Jahren zuhause auszuziehen wird schwierig, es sei denn die Schule wäre sehr weit weg. Bekommst du jetzt Bafög oder Leistung nach ALG2 als Teil der Bedarfsgemeinschaft?


Mellschen2009
beantwortet von Mellschen2009 am 23. September 2009 13:08
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Das wird relativ schwierig. das Amt wird dir einen Strich durch die Rechnung machen, es sehe anders aus wenn du eine Ausbildung machen würdest und das evtl. in einer anderen Stadt. Dann würdest Du einen Umzug erstattet und Wohngeld bekommen.

Ich kann Dich verstehen, aber es gibt noch andere möglichkeiten. wenn die Wohnung wirklich so runtergekommen ist wie du sagst, dann kann man beim Amt einen termin beantragen die sich die Wohnung anschauen und nach Härtegrad entscheiden, ob ein Umzug notwendig ist. Denn auch das Amt kann sich mit dem vermieter auseinandersetzten wenn er sich querstellt (Mietminderung).


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