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Ausziehen mit 19 und ARGE Unterstützung !?

Frage von TorstenTosten TorstenTosten

Hallo leute.

Ich wohne zurzeit bei einem Freund (Weill ich zuhause stress habe und offt geschlagen wurde und schlecht behandelt wurde.) (Bin dorf in der Familie als pflege kind gemeldet) (War auch schon beim Jugendamt, die sagten das ich zur ARGE muss wegen der wohnung, ich bin halt selber sehr skeptisch deswegen stelle ich diese frage hier. und bekomme ALGII , möchte in eine eigene wohnung ziehen. Bekomme ich die wohnung von der ARGE Bezahlt ? und bekomme ich Erstausstattungsgeld, und wieviel m² darf die wohnung sein und wieviel darf die Warm kosten ?.

mfg. Danke voraus

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Antworten (4)

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    Antwort von Dbreak Dbreak

    Hallo TorstenTosten,

    da ich mich in der gleichen Situation befand, kann ich hoffentlich eine gute Auskunft geben.

    Dass du zum Arbeitsamt/ARGE musst, ist korrekt. Wenn du nicht von Amt zu Amt rennen möchtest, geh jedoch erst zum Jugendamt und lass dir eine Bescheinigung ausstellen.

    Das Arbeitsamt finanziert dich nämlich nur, wenn ein dringender Grund besteht, weshalb du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst. Da das bei der Fall ist, ist das kein Thema - nimm aber einen Nachweis mit (dass du als Pflegekind bei anderen wohnst, oder einfach eine Bestätigung vom Jugendamt, dass du nicht bei deinen Eltern wohnen kannst).

    Wenn du berufstätig bist, kommt die ARGE nur für deine Wohnung auf, wenn zu wenig verdienst und es bereits mit einem Antrag auf Wohngeld versucht hast - dieses jedoch nicht reicht oder abgelehnt wurde.

    Du musst dir selbständig eine Wohnung suchen und - sollte ein Mietvertrag zustande kommen - diesen dem zuständigen Amt vorlegen. Dort wird dann darüber beraten ob die Wohnung vom Preis und den Quadratmetern her angemessen ist.

    Das unterscheidet sich je nach Region sehr stark. Im städtischen Umfeld sind die Mieten, und somit auch die Zuschüsse, wesentlich höher.

    Dazu hat jedes Arbeitsamt jedoch Tabellen, welche du einsehen kannst. Es gibt die Möglichkeit, dass du dir eine Wohnung suchst, welche teurer und größer als das vom Arbeitsamt vorgegeben Limit ist. Hier zahlt dir das Amt das maximum deines dir zustehenden Satzes - und du zahlst die Differenz zum tatsächlichen Betrag von deinem restlichen Geld. Das ist jedoch nur möglich, wenn das Limit nicht maßlos überschritten wird. (Bei mir war es damals z.B. der Unterschied zwischen einem Keller-Loch und einer schönen DG-Wohnung, welche jedoch 10qm und 30€ zuviel hatte. Aber manchmal ist es diese Zuzahlung eben echt wert!)

    Wenn das Amt den Mietvertrag bewilligt, bleibt noch die Frage zu klären ob das Geld direkt auf das Konto des Vermieters oder auf dein Konto gehen soll. Ich persönlich habe es damals so gehandhabt (man war ja auch mal jung), dass ich das Geld nicht auf meinem Konto haben wollte und es direkt an den Vermieter geht - so hat man nicht die Möglichkeit die Miete zu veruntreuen ;-)

    Wichtig ist, dass du bei deiner Wohnungssuche gegenüber dem Vermieter erwähnst, dass du arbeitslos bist. Viele machen das nicht, weil sich dadurch die Chancen, die Wohnung zu bekommen, verschlechtern. Wenn die Miete direkt an den Vermieter geht, sieht er sowieso auf dem Konto-Auszug dass es vom Amt kommt - wenn das nicht abgeklärt war kann dann oft die Kündigung kommen. Wenn das Geld auf dein Konto geht und das Amt einen Fehler macht (falscher Betrag überwiesen, zu spät überwiesen - was bei mir oft vorkam), darfst du dich dafür rechtfertigen. Wenn der Vermieter weiß, dass ein Amt das Geld zahlt - dann weiß er auch dass der Fehler behoben wird und er sein Geld auf jedenfall bekommt. Diese Sicherheit gibst du Ihm als Einzelperson nicht.

    Erstausstattungsgeld kannst du ebenfalls beim Amt beantragen. Das geht nur 1 Mal. Du musst dem Amt jedoch glaubhaft machen, dass du keine Möglichkeit hast über Verwandte, Bekannte, oder deine Pflegefamilie an Möbel und Ausstattung heranzukommen. Das ist ja verständlich.

    Du musst dann eine Liste mit allen für dich notwendigen Gegenständen und bei Sonderfällen eine speziellen Rechtfertigung, warum du diesen Gegenstand brauchst, verfassen. Das Amt überweist dir dann einen Betrag, der auf diese Liste abgestimmt ist. Davon kaufst du dir die Möbel und hebst die Rechnungen auf. Der Gesamtbetrag der eingereichten Rechnungen muss sich mit dem Betrag der für die Erstausstattung ausgezahlt wurde, decken.

    Du kannst auch bei Freunden und Verwandten Möbel "kaufen". Lass dir hier einfach einen Zettel mit dem Namen des Verkäufers, einer Kontaktmöglichkeit fürs Amt und dem Betrag für das Objekt ausstellen. Diesen Zettel sollten dann beide Parteien unterschreiben.

    Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden. Ich kenne da so ziemlich jedes Problem, Verfahren, etc.

    Und keine Sorge, du erhälst hier keine Vorschläge und Tipps von einem asozialen Langzeit-"Hartzer" - bin heute studierter Informatiker ;-)

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    Antwort von Realer Realer

    Das ist überall anders geregelt, allgemein sagt man bis 45 qm für eine Person und für jede weitere 15 qm mehr. Übernommen wird die Kaltmiete, Heiz, Wasser und Nebenkosten bis. vielleicht ca. 360 Euro warm gesamt. In Bayern natürlich mehr, als wie etwa in Berlin.

    Alles was darüber liegt, wird dann vom normalen ALG2 abgezogen.

    Erstausstattung steht einem zu, also ganz wichtig und nichts vergessen im Antrag, vorher kommt aber meist noch ein Prüfer in die alte Wohnung und schaut, was man schon alles hat.

    Wenn man Pech hat, schicken die einen auch nur zur Resterampe und drehen einem altes Zeug an auf dem schon sonst wer verstorben ist, ist aber denk ich mal eher selten der Fall.

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    Antwort von nordseemaedel nordseemaedel

    diese Fragen können dir nur zuverlässig die Leute bei der ARGE beantworten und dafür sind sie ja auch da. Also keine Angst haben, hingehen, Situation schildern und freundlich nachfragen! Du solltest denen schon sagen, dass du noch keine Ahnung davon hast und das Jugendamt dich schickt! --- Aber, wenn du bisher noch keine Leistungen bezügl. Erstausstattung usw. bekommen hast, dann wird es dir wohl zustehen. Auf geht´s hin zur ARGE und beraten lassen !! und wenn du etwas nicht verstehst immer wieder nachfragen !! ganz wichtig!! Hellseher sind die ja auch nicht ! Schönes Wochenende!

    Kommentar von TorstenTosten TorstenTosten

    Danke. werde ich direkt machen !

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    Antwort von lama63 lama63

    wie gross die Wohnung seien darf richtet sich nach dem bundesland am besten alles bei der arge erfragen

    Kommentar von TorstenTosten TorstenTosten

    ok.. aber ich eine wohnung bekomme ich von der ARGE bezahlt? oder das ist halt meine sorge.

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