Ausziehen mit 19 ALG2 Harz4
Hallo liebe community
habe eine frage die ich mir nicht wirklich selbst beantworten kann
unzwar schilder ich mal kurzer hand die situation bin 19 jahre alt gehe auf eine berufsschule/berufskollege und hole derzeit meinen realschulabschluss nach aber durch die letzten stresssituationen bei mir zuhause kann ich nicht länger zuhause bleiben und meine eltern wollen mich auch garnicht mehr da haben also haben sie mich vor die tür gesetzt... beim jobcenter war ich schon wollte auch einen antrag auf Alg2 stellen und ggf. eine eigene wohnung betzihen auch wenn dies nicht die beste lösung ist mir bleibt nichts anderes übrig... derzeit bin ich bei einem kollegen von mir und das geht noch einige tage meinte er aber das ist nicht das problem unzwar meinte die frau vom jobcenter das wenn ich einen antrag stelle ich tägliche meldepflicht habe... daraufhin meinte ich ich kann aber nicht jeden tag dort antantzen weil ich ja schüler bin und sie meinte ich solle zum obdachlosenheim gehn mich dort anmelden und ummelden und dann könnte ich ne wohnung beantragen ohne eine tägliche meldepflicht zu haben.... meine frage ist nun stimmt das so oder gibts auch noch andere möglichkeiten weil lange kann ich nicht mehr bei dem kollegen bleiben und nach hause kann ich auch nicht mehr das steht 100% fest und da gibs auch nichts zu rütteln.... bitte um tatkräftige hilfe............ DANKE leutz
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Die Dame erzählt Schwachsinn. Es reicht eine Postadresse, um deinen Pflichten nachzukommen; das heißt, du musst lediglich sicher stellen, dass die Briefe der ARGE dich (werk)täglich erreichen können. Das hat mit Meldeadresse überhaupt nichts zu tun.
Stell einen schriftlichen Antrag auf Alg2 und Zustimmung zum Umzug (wobei die Problematik eines etwaigen Leistungsausschlusses wegen der schulischen Ausbildung hier außen vor bleiben soll, obwohl es durchaus leistungsrelevant ist); nicht mir Geplapper abspeisen lassen.
Ansonsten: vor Ort ab zu einem Anwalt (mit Beratungsschein kostet es nen10er) und/oder einer Beratungsstelle. Diesen Antrag muss die Alte annehmen und bescheiden; weigert sie sich - daher auf jeden Fall mit Zeugen hingehen -, Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde. Verlangt sie von dir tägliche Meldung, Dienst-, Fachaufsichtsbeschwerde. -
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Grundsätzlich stimme ich VirtualSelf zu, was die Annahme Deines Antrages auf Hartz4 betrifft. Allerdings willst Du hoffentlich die Schule nicht schmeißen (bitte, was auch immer Du ansonsten tust, zieh die Schule durch!). Und ich vermute, Dein Abschlusskurs ist bafögfähig. Daher mag ich die Problematik eines etwaigen Leistungsausschlusses wegen der schulischen Ausbildung eben nicht außen vor lassen:
Das Jobcenter wird sich berechtigt auf eben diesen Leistungsausschluss berufen und daher kein Alg2 zahlen. Du musst zunächst Bafög beantragen. Erst nachdem Du den Bafög-Bescheid erhalten hast, prüft das Jobcenter, ob es einen Zuschuss zu den Wohnkosten gewähren kann. Du könntest aber jetzt schon Mittellosigkeit geltend machen, um wenigstens etwas Geld zu bekommen.
Beim Bafög wird auch das Einkommen Deiner Eltern überprüft. Ggf. müssen die nämlich Unterhalt zahlen, was angerechnet wird. Die Übergangszeit ist problematisch, da Du zwar eine Abschlagszahlung durch das Bafögamt fordern kannst, in der Praxis gibt es das aber kaum.
Zur Wohnung:
Natürlich kannst Du Dich ans örtliche Wohnungsamt wenden, wo Du eine Unterkunft zugewiesen bekommst. Vermutlich ist aber jede Couch eines Bekannten besser als das.
Relativ zügig könnte es in einem Wohnheim für junge Erwachsene gehen, sofern ein Platz frei ist. Dort erhältst Du auch Unterstützung dabei, die Finanzierung für einen solchen Platz zu bekommen. Grundsätzlich ist das nicht das Schlechteste: Die pädagogische Belämmerung hält sich bei zuverlässigen Schülern in Grenzen und es ist ja nicht für die Ewigkeit, aber bis Du eine Wohnung gefunden hast, können einige Monate ins Land gehen.
Was ist also zu tun?
Jobcenter: Antrag stellen, Mittellosigkeit geltend machen und Soforthilfe fordern. Später einen Zuschuss zu den ungedeckten Wohnkosten nach §22 Abs.7 SGB2 beantragen.
Bafög-Amt: Schüler-Bafög beantragen, Bedarf für eine eigene Wohnung anerkennen lassen.
Wohnungsamt: Adressen von Wohnheimen besorgen. Finanzierungsmöglichkeiten klären.
Wohnheime: Anschauen und sich vorstellen. Finanzierung ansprechen.
Kindergeld: Von den Eltern die Auszahlung fordern. Verweigern die das, dann Auszahlung des Kindergeldes an Dich bei der Kindergeldkasse beantragen (langwierig, daher besser mit den Eltern einigen).
Schule: Mit Klassenlehrer/Vertrauenslehrer sprechen, damit Deine aktuelle Situation bekannt ist. Vermutlich wird Deine Leistung in nächster Zeit nicht mehr das gewohnt hohe Niveau haben... Die Schule kann Dir auch Tipps zum Bafög-Antrag geben.
Lass Dich überall beraten - dadurch bekommst Du weitere Ideen, was Du tun kannst. Bei den Ämtern stelle Anträge immer schriftlich und lass Dir eine Eingangsbestätigung und die Antwort ebenfalls schriftlich geben. Am Besten gehst Du nicht allein hin, vor allem bei Deinem Jobcenter.
Viel Erfolg!
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ein zimmer in einer wg? schuelerwohnheim, mensch, irgendwo musst du doch hin.....hm....
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http://hartz.info/index.php?topic=22.0
zunächst mal danke für die antwort
also wie ich entnommen habe soll ich einfach einen antrag auf Alg2 und zustimmung zu einem umzug stellen und das am besten mit einem zeugen... am besten lege ich auch noch das schreiben datzu was ich vom sozialarbeiter bekommen habe da steht drinn
Max Mustermann kann aus pädagogischer Sicht nicht mehr in den Elterlichen Haushalt zurück geführt werden. Mehrere Versuche sind bereits gescheitert und es gab von seinen Brüdern Drohungen.eine eigene Wohnung ist aus unserer sicht die einzige Möglichkeit.
und wenn die dame von mir tägliche meldeung verlangt oder den antrag nicht annimmt bzw bescheiden tut dann Dienst-Fachaufsichtsbeschwerde... richtig?
und danke noch mal für deine super antwort
Jup.
Wenn die ARGE-Tusse wegen einer Meldeadresse rumnörgelt, sagt ihr, sie soll einfach mal in § 1 der Erreichbarkeitsanordnung schauen. Die Adresse bei deinem Kollegen muss ihr ausreichen - sie hat überhaupt keine Wahl -, egal ob du dort gemeldet bist oder nicht.
ich schreib was passiert und was die mir alles sagt und danke nochmal
Völlig richtig, was VirtualSelf schreibt.- Und was deinen Auszug/ eigene Wohnung angeht (ALG2-Leistungsanspruch vorausgesetzt): Ab 18 müssen deine Eltern dich eh nicht mehr bei sich wohnen lassen. Und ein Rauswurf (ob im Guten oder Bösen) stellt einen Härtefall nach § 22 SGB II dar, der eigene Unterkunftskosten begründet. Solltest du mit deinen Eltern noch im halbwegs annehmbaren Kontakt stehen, könnten sie dir auch einfach einen Zweizeiler mitgeben, dass sie dich seit /ab Datum X nicht mehr bei sich wohnen lassen /ließen und auch nicht wieder aufnehmen werden. Dann bist du bei der ARGE nicht "nur" auf die Stellungnahme und Empfehlung des Sozialarbeiters angewiesen (die aber eigentlich ausreichen sollte).