Kann ich mit 18 ausziehen wenn ich eine Ausbildung als Immobilienkauffrau o. Versicherungskauffrau mache ? Würde natürlich mit meinem Freund zusammen ziehen ( er selber ist bei der Bundeswehr und verdient auch nicht schlecht .. Ich hab irgendwie gehört das man mit 18 nur ausziehen kann wenn man genug verdient oder so ?
Antworten (12)
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Du darfst mit 18 das tun, was du willst und bezahlen kannst. Also wie alle andern Leute auch: Wenn du genug verdienst für eine Wohnug, kannst du ausziehen. Zum Azubivergütung kommt noch Kindergeld und evt BAB hinzu.
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Freakk2011Freakk2011
ja auch wenn du arbeitslos bist kannst du das
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lea1801lea1801 Ja ich hab gehört das es nur geht wenn man es auch finanzieren kann oder die eltern es finanzieren sonst dürfe man nicht ausziehen .,
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HowardFrazettaHowardFrazetta nja sonst kannste ja schlecht ausziehen weil dus dir nicht leisten kannst
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jogidererstejogidererste
Normalerweise bist Du mit 18 ja Volljährig kannst also auch in eine eigene Wohnung ziehen. Natürlich solltest Du und Dein Freund das auch irgendwie bezahlen können. Gut wenn Dich am Anfang Deiner Ausbildung noch die Eltern unterstützen-und so ungern ich das sag-sie sind sicher Teilweise auch noch zum Unterhalt verpflichtet. Wenn Du fair Ihnen gegenüber sein willst dann besprich Deine Wünsche aber mitb Ihnen und frage sie wieviel sie bereit wären Dir freiwillig zu geben.
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Phoenix52Phoenix52
Klar, wovon willst Du denn sonst leben? Bis Du 25 bist sind Deine Eltern unterhaltspflichtig wenn Du nicht genug verdienst.
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RheinflipRheinflip Fail. Warum 25 und nicht zb 21 oder 28? wo soll das stehen ?
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MaguzaMaguza
Klar bin auch mit 18 ausgezogen und hab meine freundin mit in die wohnung genommem ich hatte allerdings meine ausbildung schon abgeschlossen
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Katha87Katha87
Du musst Deine Wohnung und Deinen Unterhalt schon bestreiten können, aber mit 18 kann Dich niemand davon abhalten, mit Deinem Freund zusammen zu ziehen
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guelizarguelizar
Mit 18 kannst du immer ausziehen. Dann bist du Volljährig und kannst/musst Verantwortung für dich selber tragen. Dazu gehört auch eine eigene Wohnung beziehen.
Die einzige Einschränkung: Du kannst nicht ohne Geld ausziehen und erwarten, das das Jobcenter für dich bezahlst, während du harzt.