Ist es möqlich mit 17 Jahren auszuziehen auch wenn ich unterstüzunq vom Jobcenter bekomme? Ich habe nähmlich etwas vor und wenn mein Vater das herausfindet bin ich im Eimer. Aus diesem Grunde möchte ich lanqsam mal ausziehen jedoch habe ich mal qehört dass das Jobcenter es für unter 25 Jähriqen nicht erlaubt. Aber ich muss hier raus, sonst kann ich nicht das machen was ich vor habe :( Könnt ihr mir irgendwelche tipps geben? ich möchte gerne von Düsseldorf nach Marburg ziehen
Ausziehen mit 17 Jahren trotz unterstütznunq des Jobcenters?!
Antworten (4)
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1Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
VirtualSelfVirtualSelf
Selbstverständlich kannst du auch unter 25 von zu Hause ausziehen, ohne dass es für einen Leistungsanspruch schädlich wäre, sofern du einen wichtigen Grund nachweisen kannst.
Ein Geschwafel über irgendwelche Pläne, Wünsche und Vorhaben reicht definitiv nicht aus; der Grund muss schon konkret benannt und belegt werden und zudem für die ARGE zwingend sein. (z.B. häusliche Gewalt, sittliche Gefährdung, betriebliche Ausbildung und und und ..).Zahlreiche Gründe findest du hier:
http://www.gutefrage.net/frage/gruende-fuer-einen-umzug-als-harz4-empfaengerDa du unter 18 bist, wird das Jobcenter möglicherweise eine Stellungnahme des Jugendamtes abwarten, wünschen.
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1Antwort von
Fiorella12345Fiorella12345
mach doch erst mal dein Abitur ohne eine Ausbildung,es wäre wichtig für deine Zukunft,oder willst du ewig auf die Unterstützung anderer angewiesen sein ?
Kommentar von
MissFadoua Ich habe vor im nachhinein meine Aubildunq zu machen. Sobald ich ausgezoqen bin.
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0Antwort von
TeddyleTeddyle
Du wirst warten müssen, bis Du 18 bist. Solange brauchst Du nämlich die Erlaubnis Deiner Eltern für den Auszug.
Kommentar von
MissFadoua Und qibt es wirklich qar keine möqlichkeit?
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Ich habe etwas vor wobei ich auch etwas nachweisen kann. Und wo man sich auch denken kann das viele Eltern dies nicht akzeptieren werden. Wäre es denn nicht dann mit einem Nachweis möqlich?
Die Frage ist, ob das, was du vorhast, einen Auszug aus Sicht des Leistungsträgers rechtfertigt.
Man kann bspw. vorhaben, nach Berlin zu ziehen, um dort Autos anzuzünden oder auf den Gehweg zu kac.ken; aus Sicht des Jobcenters wäre diese Art der Selbstverwirklichung irrelevant, selbst wenn du es nachweisen könntest .. uc?
Merke: bloße Selbstverwirklichung trägt der Steuerzahler nicht ... wobei die U18-Problematik sich auch nicht ohne Weiteres aushebeln lässt.
Hört sich alles nich komplizierter an als ich dachte! Ich komme einfach mal direkt zum Punkt. Ich habe vor mich in Hormonbehandlunq zu unterziehen. Denn ich bin Transexuell!!!! Mein Vater wird dies nie in seinem qamnzen Leben akzeptieren und ich möchte jetzt damit anfanqen! - Meinst du das wäre ein Grund?
Jein.
Die bloße Annahme/Unterstellung, dass dein Vater das nie akzeptieren wird, reicht nicht aus ebensowenig wie der bloße Wunsch einer Hormonbehandlung.
Bevor du also beim Jobcenter vorsprichst, solltest du dir ggf. eine Beratung beim Jugendamt, einer "Selbsthilfe"gruppe und auch bei Medizinern holen und ggf. Stellungsnahmen und Atteste beibringen.
Du musst irgendetwas Handfestes vorweisen können.
Boah Vielen Dank :D also deine antwrtoen haben mir echt weiter geholfen :D
DANKEEEEEE