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Ausziehen mit 17 Jahren.

Frage von p0Lskabarbiie p0Lskabarbiie

Hallo , hätte folgende frage und zwar meine Eltern bekommen hartz 4 und ich bekomme bafög. Wurde bereits aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern gelöscht da ich selbst für mich sorgen kann.( wegen dem Bafög) Ab dem nächsten Jahr Feb.2010 bekomme ich kein Bafög mehr, d.h. ich muss mir einen minijob suchen. D.h würde ich mehr verdienen würde meine Eltern weniger Geld bekommen , was sehr Problematisch wäre. Hatten wir schon einmal so. Deswegen haben meine Eltern zugestimmt das ich mit 17 Jahren ( werde im Juni 2010 -18 Jahre ) ausziehen darf. Ich würde ab August 2010 Elternunabhängiges Bafög bekommen. Jetzt wollte ich aber wissen , ob ich irgendwelche Unterstützung vom Stadt bekomme!?

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Antworten (5)

  • 1
    Antwort von nDinschen nDinschen

    ähm... elternunabhängiges bafög bekommst du erst nach mehreren jahren berufstätigkeit in denen du wirklich finanziell unabhängig warst. und ein auszug unter 25 jahren ist mittlerweile wohl auch nicht mehr so einfach, wenn du nicht z. b. wegen einer großen entfernung zum ausbildungsbetrieb etc. darauf angewiesen bist. :( der fall ist ja nun wirklich ein wegnig komplexer... kann dir nur empfehlen zu deiner bafög-sachbearbeiterin und zur arge zu gehen und den fall durchzusprechen... auf den bafögseiten im netz findest du auch entsprechende gesetzestexte! vielleicht bereitest du dich schon mal vor! viel erfolg

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    dh

  • 1
    Antwort von oberaden oberaden

    wenn du eh ne eigen bedarfsgemeinschaft bist vom amt aus....dann kannst du mit erlaubnis der eltern alleine wohnen es sei denn amt sagt keine unterstützung zu... wäre aber anhand deiner aussage unlogisch...

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    Antwort von p0Lskabarbiie p0Lskabarbiie

    Ja , ich bekomme bafög da ich an einem Abendgymnasium dann wäre. Hole jetzt zurzeit mach FOR- Q nach. Deswegen würde ich halt nächstes jahr Elternunabhängiges Bafög bekommen

    Kommentar von nDinschen nDinschennDinschen

    hm... nun kenne ich nur die abendgymnasien im hamburg und umgebung... da gab es das bafög erst ab dem 2. (oder sogar später *grübel) semester und du hattest besondere aufnahmebedingungen... z. b. abgeschlossene ausbildung/ 3-4 jahre berufstätigkeit/ mindestalter 19 jahre. aber es stimmt - so weit ich mich zurück erinnere - dass es für den zweiten bildungsweg elternunabhöngiges gibt...

    Kommentar von nDinschen nDinschennDinschen
  • 0
    Antwort von bluewolve bluewolve

    einfach hier mal anrufen

    0180/100310451000

    die können bestimmt weiterhelfen von 8.00 - 18uhr

  • 0
    Antwort von lucifa lucifa

    jah, das heißt glaub ich bab, das bekommst du, wenn du noch in der ausbildung bist, und nicht genug veridenst, um alleine zu wohnen

    Kommentar von nDinschen nDinschennDinschen

    bab ist berufsausbildungsbeihilfe..

    Kommentar von bluewolve bluewolvebluewolve

    laut neue hartz iv bestimmungen müßen die eltern aber bis 21 unterstützen ein triftige grund für den auszug muß vorliegen

    Kommentar von oberaden oberadenoberaden

    unterhaltsverpflichtet sind sie eh das ganze leben...das andere sind verwaltungsvorschriften um kosten niedrieg zu halten...schwierig manchmal mit gg zu vereinbaren...find ich

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