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Ausziehen mit 16 Jahren?!

Frage von HappyCherry HappyCherry

Hey!! :) Meine beste Freundin hat ein großes Problem: seit jahren wird sie in ihrer Familie extrem vernachlässigt und sehr schlecht behandelt. Sie wird nicht geschlagen, aber anders sehr fertig gemacht! Sie ist aus Verzweifelung immer wieder zu Freundinnen gegangen. Aber dann immer wieder nach Hause. Aber sie verlässt kaum noch das Zimmer. Redet nicht mit der Mutter und wenn dann geschrei. Der Vater geht aber er hat ja nicht so viel zu sagen. Wie sieht das rechttlich aus? Die Mutter droht ihr mit dem Jugendheim oder Jugendwohngruppe und so? Sie ist 16. Was gibt es für Möglichkeiten die Familie zu verlassen ohne in ein Heim zu müssen. Sie hat panische Angst. Wie wird das finanziell geregelt? Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe!

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JaneCo JaneCo

    Sie kann sich beim Jugendamt beraten lassen. Generell sind die ja schon interessiert, Kosten einzusparen. Wenn also der Wunsch und die Möglichkeit besteht, anderweitig in der Familie unterzukommen - zum Beispiel bei den Großeltern - kann das sicherlich geprüft werden. So wars jedenfalls bei einem Bekannten von mir und der war erst 15.

    Kommentar von HappyCherry HappyCherry

    Echt, könnte sie also ohne Einverständnis der Eltern zu ihrer Patentante oder zu guten Bekannten ziehen? Und woher bekäme sie dann Geld?

    Kommentar von JaneCo JaneCoJaneCo

    Die Patentante könnte eine Lösung sein, muss aber nicht. Soweit ich weiß, muss vor so einer Entscheidung erst ein Gespräch zwischen allen Beteiligten, sprich: Mutter bzw. Erziehungsberechtigten, Tochter und dem Amt erfolgen. Die Unterbringung innerhalb der Familie bzw. nächsten Verwandten ist meistens die Alternative - ob sie so einfach zu Bekannten ziehen darf wage ich mal zu bezweifeln. Jedoch könnte es mit den jeweiligen Einverständnis aller Beteiligten klappen. Einfach wirklich mal beraten lassen.

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    Antwort von MarciGo MarciGo

    Im Regelfall kann sie nicht einfach ausziehen, sondern muss unter 18 bei einem Erziehungsberechtigten in Wohnhaft leben. Wie gesagt, der Regelfall. In ihrem Fall, einfach aufs Jugendamt und die Problematik schildern, doch nur Geschrei ist denke ich kein Auszugsgrund. Finanzielle Unterstützung gibt es dann vom Amt, einfach mal hingehen, wie gesagt.

    Kommentar von HappyCherry HappyCherry

    Was denkst du wäre ein Auszugsgrund? Muss es gleich körperliche Gewalt sein, damit sie eine Chance hat? Die Mutter sagte heute: Einer von uns muss weg. ICh kann und will nicht mehr mit dir zusammen leben.

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    Antwort von LonoMisa LonoMisa

    Sie wird nicht geschlagen, aber anders sehr fertig gemacht! Und das machen die Eltern einfach so, vielleicht weil sie Langeweile haben? Oder weil sie ihre Tochter Ärgern wollen?

    Kommentar von HappyCherry HappyCherry

    Die Mutter macht das einfach, weil es eine Person gibt, die ihr immer wieder einredet, meine Freundin sei schlechter als ihre Schwester. Daruas hat sich über 6 Jahre ein Hass entwickelt, der immer größer wurde. Die Mutter ist wirklich nicht ganz normal und ihre Wahrnehmung sehr verzerrt. Meine Freundin ist kein typisches Problemkind. Auch nicht schwer erziehbar oder so. Sie besucht ein Gymnasium und ist schulisch super gut! Auch in anderen Bereichen hat es nie Pronleme gegeben. Nur mit der Mutter.

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    Antwort von Vonnie76 Vonnie76

    Was hat sie denn gegen Jugendwohngruppen? Ich finde das in so einer Situation eine gute Sache. Eine bessere Möglichkeit sehe ich nicht.

    Kommentar von HappyCherry HappyCherry

    Ich verstehe ein bisschen ihre Abneigung gegen diese Gruppen. Ich denke nicht, dass es sich da um das soziale Umfeld handelt, in dem sie sich aufhalten möchte. Man hat leider, weil man es einfah nicht besser weiß, keine schönen Vorstellungen von sowas.

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