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Ausziehen mit 16 - geht das?

Frage von MouniHouni MouniHouni

Ich bin 16 und hab total die Probleme zu Hause. Ich möchte unbedingt weg von hier, nur hab ich gelesen dass ich das Einverständnis von meinem Vater haben muss. Er erlaubt mir das auf keinen Fall. Hab schon mit ihm darüber geredet und er meint ich müsse mich halt damit abfinden. Gibt es keine Möglichkeit irgendwie zu meiner Tante oder so zu ziehen? Er hat mich auch nicht geschlagen oder so. Übrigens: Wenn ich meinen Realabschluss mit 17 habe, kann er mich zwingen weiterhin zur Schule zu gehen? Ich meine, nach meinem Realabschluss bin ich doch nicht mehr schulpflichtig, oder?

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Antworten (10)

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    Antwort von Elfe2701 Elfe2701

    Die Sache mit dem Jugendamt ist so eine Sache. Ja, sie wären dein erster Ansprechparten für deinen Wunsch auszuziehen. Allerdings bräuchtest du auch eine "Empfehlung", dass es für dich und deine schulische und persönliche Entwicklung wichtig und ratsam ist. Dazu müsstest du aber einige Dinge vorher in Angriff nehmen. Ich würde dir empfehlen, deinen Klassenlehrer ins Vertrauen zu ziehen, oder mit dem entsprechenden Vertrauenslehrer oder Sozialpädagogen an deiner Schule sprechen. Sie können dir dann evtl. weitere Anlaufstellen empfehlen, oder dir Raten, wie du weiter vorangehen kannst. Das Jugendamt würde bei einer Entscheidung für oder wider eines Auszugs von daheim in diesen Fällen eben auch Rücksprache mit der Schule treffen. Wenn du zu deiner Tante ziehen möchtest, so kann auch sie dich vielleicht bei deinem Vorhaben gegenüber dem Jugendamt unterstützen. Es muss nicht immer Gewalt vorliegen, damit das Jugendamt einem Auszug von daheim zustimmt. Allerdings sind dann auch evtl. psychologische Gutachten von Nöten. Sollte dein Vater nach wie vor dagegen sein, so können Jugendamt und Schule bei gegebenem Anlass entsprechende Gespräche mit den Eltern führen und ihnen erklären, wie es sich in diesen Fällen dann verhält, was ihre Pflichten sind und evtl. welche Vorzüge für beide Seiten dabei entstehen könnten. Das alles aber wirklich nur, wenn wirklich feststeht, dass es seelisch notwendig und angemessen ist, einen solchen Schritt zu gehen. Besser wäre natürlich, du fändest mit deinen Eltern ein Übereinkommen. Vielleich hilft es auch "Vereinbarungen" zu treffen. Könntest du dich vielleicht mit Kompromissen zufrieden geben? Gibt es die Möglichkeit, beide Seiten unter einen Hut zu bringen? Auch hier können Jugendamt oder Familienberatung notfalls Unterstützung bieten!

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    Antwort von Samuel1974 Samuel1974

    wenn du ausziehen möchtest brauchst du auf jeden fall das einverständinis deines vaters und auch das einverständnis des jugendamtes. bevor du aber den gedanken weiter folgst frage dich etwas sehr wichtiges... nach der schule hast du weder ausbildung noch studium? wie möchtest du deine wohnung, deine lebenskosten, klamotten, kosmetika, strom, lebensmittel und vieles mehr finanzieren..? - ich kann dir nur aus meinen eigenen erfahrungen nur empfehlen, dass du die schule und ausbildung beendest. erst dann kannst du anfangen zu leben... ps: schulpflicht ist in deutschland nur 8jahre.

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    Antwort von cyclomethicone cyclomethicone

    Du bist nach zehn Jahren Schule nicht mehr schulpflichtig.
    Zudem kannst du das dem Jugendamt melden.
    Je nach dem, stecken die dich dann zu Verwandten oder in ein betreutes Wohnen.

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    Antwort von Maryline Maryline

    Es wird hier immer wieder geraten, dich ans Jugendamt zu wenden, die würden dir eventuell weiterhelfen. Werden sie nicht! Es gibt keinen wirklichen Grund auszuziehen. Du wirst nicht sexuell missbraucht, nicht misshandelt und verwahrlost bist du wahrscheinlich auch nicht. Dein Vater hat das Sorgerecht bis du erwachsen bist. Solange wirst du dich zu Hause noch fügen können, oder? Meinst du, eine eigene Wohnung hilft dir aus deiner momentanen Krise? Ganz gewiss nicht, denn dann gehts erst richtig los mit den Problemen.

    Für den Unterhalt wäre der Papa dann gut genug, oder?

    Nach der Mittleren Reife kannst du eine Lehre machen, gewiss. Dagegen wird Papa auch nichts einzuwenden haben, schätze ich.

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    Antwort von oli1285 oli1285

    Wenn dich ans Jugendamt, die organisieren auch ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern. Vielleicht ist es dann möglich, eine Situation zu schaffen, die dir ein Bleiben in der Familie erträglich macht.

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    Antwort von DasBrotxxl DasBrotxxl

    Schwachsinn, du bist mit Realschulabschluss nicht mehr Schulpflichtig! Habe es doch genau so gemacht, aber glaube mir mache diesen Fehler nicht du setzt viel aufs Spiel... freunde Familie... eine eigene Wohnung mit 16-17 du musst zur Schule, kochen, einkaufen, waschen und und und.... überlege es dir richtig!!

    Kommentar von DasBrotxxl DasBrotxxl

    Zitiere Wiki; Zu unterscheiden ist zwischen der Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres. Der Begriff „Schulbesuchsjahr“ ist nicht mit dem Begriff „Jahrgangsstufe“ zu verwechseln (Beispiel: Für einen Schüler, der zweimal sitzengeblieben ist, endet die Vollzeitschulpflicht am Ende der Klasse 7 bzw. Klasse 8). Für Schüler, die eine Klasse oder mehrere Klassen übersprungen haben, endet die Vollzeitschulpflicht in der Regel nach dem Besuch der Klasse 9 bzw. Klasse 10.

    Natürlich bei der Lehre musst du in eine Berufsschule

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    Antwort von Shaila85 Shaila85

    du kannst ausziehen wenn deine Eltern dem einstimmen.dazu musst du das Jugendamt einschlaten,und die werden deine lage überprüfen.mit der Schule bist du bis zum 18 Lebensjahr verpflichtet,aber wenn du es bald beendet hast und dich weiterbilden willst dann liegt es doch bei dir?

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    Antwort von turalo turalo

    Du bist schulpflichtig, bis Du 18 bist. Mit Ausziehen löst Du auch keine Probleme. Halte Dich noch an die Regeln, die zu Hause gelten, wenn Du dann 18 bist, kannst Du immer noch gehen. Wer soll das denn überhaupt finanziell absichern??? Doch gewiß Dein Vater.

    Kommentar von cyclomethicone cyclomethiconecyclomethicone

    "Du bist schulpflichtig, bis Du 18 bist."
    Nein.

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    Antwort von inzwi inzwi

    Geh zum Jugendamt die können dir helfen eventuell in ein betreute WG zu ziehen.

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    Antwort von Sinex Sinex

    neion leider nicht nur mit einverstendnis

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