Ozelot19 am 21.05.2008 um 20:59 Uhr
Ich hab ma ne frage: Und zwar, kann man mit 16 ausziehen ohne das man von dem Erziehungsberechtigten das Einverständnis braucht???
Nein. Die Eltern haben weiterhin das Bestimmungsrecht über Dich bis Du 18 bist. Allerdings kann es Ausnahmen geben (z.B. wenn der Ausbildungsort weit entfernt ist), aber die müssen alle erstritten werden.

Bestimmt! Jeden Abend bevor du dich zur Ruhe begibst. Versteh ich die Frage falsch?
Ozelot19 am 21. Mai 2008 21:02 JA DU hast die frage falsch verstanden!!!
hartzerroller am 21. Mai 2008 21:05 manche ziehen sich auch nicht aus
Shira am 21. Mai 2008 21:02 :-)))
tztz :)))
DerTroll am 21. Mai 2008 21:17 Ja die Frage hätte mal als vollständigen Satz formulieren können, aber wenn du dir die Erläuterung der Frage durchliest, dürfte dir auffallen, daß ein Reflexivpronomen nicht vorkommt, so daß du die Frage hättest nicht falsch verstehen können.

Ein klares Nein. Deine Eltern haben das Erziehungsrecht und können bestimmen, wo Du Dich aufhalten darfst!
ein klares korrekt DH!

Natürlich brauchst du das einverständnis der eltern! Was für eine Frage

Nein.
(ich mag kurze und prägnante Antworten)
steffiffm am 21. Mai 2008 21:08 Seit wann denn das?
Hieronymus Wandpilz am 21. Mai 2008 21:13 die Ehre der wandpilzschen Schwafelei kommt nur den guten Fragen zuteil.

Nein. Du kannst erst machen was du willst, wenn du 18 bist und das ist auch gut so.
Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 21. Mai 2008 21:04 vorausgesetzt sie ist mit 18 nicht von hartz4 abhängig, weil die bezahlen die erste wohnung erst ab dem 25.lebensjahr

Nur wenn Du daheim misshandelt wirst, was ich nicht hoffe. Dann kannst Du in eine Einrichtung gehen, bis Du 18 bist.

Bedenke aber einsBei Hotel Mamma ist es meist am Besten.

da Du noch minderjährig bist, brauchst Du das Einverständnis Deiner Eltern.
http://www.google.com/search?client=safari&rls=de-de&q=ausziehen+mit+16&...
Google mal diese diversen Foren. Mit Einverständnis der Eltern ist das zweifellos möglich, ohne (nach Überfliegen einiger links) nicht.

Versuchen kannst du es, aber ein Vermieter wird nur lächeln, wenn du dich als "Neue Mieterin" der angebotenen Wohnung vorstellt! Wie willst du das denn finanzieren?

Nun im Normalfall nicht, es sei denn das deine Eltern sich nicht korrekt dir gegenüber verhalten. Nur weil du es willst geht das nicht solllten da aber Gründe vorliegen, die deine Entwicklung und Sicherheit gefährden die im Elternhaus begründet liegen , kannst du dich an das für deine Region zuständige Jugendamt wenden, deine Situation schildern. Die überprüfen das dann und wenn die Gründe gegeben sind, kann das Jugendamt Massnahmen zum Schutz deiner Person einleiten. Sollten deine Eltern dies verhindern indem sie nicht zustimmen, kann das Jugendamt Teile ( oder auch das ganze ) des Sorgerechts auf sich übertragen lassen. Bessre Antwort wäre möglich wenn du auch die Gründe genannt hättest warum du ausziehen willst.
der Form halber: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Korrekt. Danke für die Verbesserung.