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Ausziehen mit 16!

Frage von Ozelot19 Ozelot19

Ich hab ma ne frage: Und zwar, kann man mit 16 ausziehen ohne das man von dem Erziehungsberechtigten das Einverständnis braucht???

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Antworten (15)

  • 3
    Antwort von fairlane fairlane

    Nein. Die Eltern haben weiterhin das Bestimmungsrecht über Dich bis Du 18 bist. Allerdings kann es Ausnahmen geben (z.B. wenn der Ausbildungsort weit entfernt ist), aber die müssen alle erstritten werden.

    Kommentar von Bibo1527 Bibo1527Bibo1527

    der Form halber: Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Kommentar von fairlane fairlanefairlane

    Korrekt. Danke für die Verbesserung.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Ein klares Nein. Deine Eltern haben das Erziehungsrecht und können bestimmen, wo Du Dich aufhalten darfst!

    Kommentar von Bibo1527 Bibo1527Bibo1527

    ein klares korrekt DH!

  • 2
    Antwort von ImGampi ImGampi

    Bestimmt! Jeden Abend bevor du dich zur Ruhe begibst. Versteh ich die Frage falsch?

    Kommentar von Ozelot19 Ozelot19

    JA DU hast die frage falsch verstanden!!!

    Kommentar von hartzerroller hartzerrollerhartzerroller

    manche ziehen sich auch nicht aus

    Kommentar von Shira ShiraShira

    :-)))

    Kommentar von spatzi spatzispatzi

    tztz :)))

    Kommentar von DerTroll DerTrollDerTroll

    Ja die Frage hätte mal als vollständigen Satz formulieren können, aber wenn du dir die Erläuterung der Frage durchliest, dürfte dir auffallen, daß ein Reflexivpronomen nicht vorkommt, so daß du die Frage hättest nicht falsch verstehen können.

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    Antwort von wandpilz wandpilz

    Nein.

    (ich mag kurze und prägnante Antworten)

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Seit wann denn das?

    Kommentar von wandpilz wandpilzwandpilz

    die Ehre der wandpilzschen Schwafelei kommt nur den guten Fragen zuteil.

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    Antwort von Pestopappa Pestopappa

    Mach mal... >ggg<

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    Antwort von Hamster0815 Hamster0815

    Natürlich brauchst du das einverständnis der eltern! Was für eine Frage

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    Antwort von Batman Batman

    Nun im Normalfall nicht, es sei denn das deine Eltern sich nicht korrekt dir gegenüber verhalten. Nur weil du es willst geht das nicht solllten da aber Gründe vorliegen, die deine Entwicklung und Sicherheit gefährden die im Elternhaus begründet liegen , kannst du dich an das für deine Region zuständige Jugendamt wenden, deine Situation schildern. Die überprüfen das dann und wenn die Gründe gegeben sind, kann das Jugendamt Massnahmen zum Schutz deiner Person einleiten. Sollten deine Eltern dies verhindern indem sie nicht zustimmen, kann das Jugendamt Teile ( oder auch das ganze ) des Sorgerechts auf sich übertragen lassen. Bessre Antwort wäre möglich wenn du auch die Gründe genannt hättest warum du ausziehen willst.

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    Antwort von BELLA64 BELLA64

    Versuchen kannst du es, aber ein Vermieter wird nur lächeln, wenn du dich als "Neue Mieterin" der angebotenen Wohnung vorstellt! Wie willst du das denn finanzieren?

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    Antwort von spatzi spatzi

    http://www.google.com/search?client=safari&rls=de-de&q=ausziehen+mit+16&ie=UTF-8&oe=UTF-8

    Google mal diese diversen Foren. Mit Einverständnis der Eltern ist das zweifellos möglich, ohne (nach Überfliegen einiger links) nicht.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Deine Eltern müssten einverstanden sein.

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    Antwort von hartzerroller hartzerroller

    da Du noch minderjährig bist, brauchst Du das Einverständnis Deiner Eltern.

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    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler

    Bedenke aber einsBei Hotel Mamma ist es meist am Besten.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Nur wenn Du daheim misshandelt wirst, was ich nicht hoffe. Dann kannst Du in eine Einrichtung gehen, bis Du 18 bist.

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    Antwort von vollyhn vollyhn

    Können ja, dürfen nein.

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Nein. Du kannst erst machen was du willst, wenn du 18 bist und das ist auch gut so.

    Kommentar von gertrude2 gertrude2gertrude2

    vorausgesetzt sie ist mit 18 nicht von hartz4 abhängig, weil die bezahlen die erste wohnung erst ab dem 25.lebensjahr

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