Ich hab ma ne frage: Und zwar, kann man mit 16 ausziehen ohne das man von dem Erziehungsberechtigten das Einverständnis braucht???
Ausziehen mit 16!
Antworten (15)
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3Antwort von
fairlanefairlane
Nein. Die Eltern haben weiterhin das Bestimmungsrecht über Dich bis Du 18 bist. Allerdings kann es Ausnahmen geben (z.B. wenn der Ausbildungsort weit entfernt ist), aber die müssen alle erstritten werden.
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2Antwort von
pippi60pippi60
Ein klares Nein. Deine Eltern haben das Erziehungsrecht und können bestimmen, wo Du Dich aufhalten darfst!
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Bibo1527Bibo1527 ein klares korrekt DH!
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2Antwort von
ImGampiImGampi
Bestimmt! Jeden Abend bevor du dich zur Ruhe begibst. Versteh ich die Frage falsch?
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Ozelot19 JA DU hast die frage falsch verstanden!!!
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hartzerrollerhartzerroller manche ziehen sich auch nicht aus
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ShiraShira :-)))
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spatzispatzi tztz :)))
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DerTrollDerTroll Ja die Frage hätte mal als vollständigen Satz formulieren können, aber wenn du dir die Erläuterung der Frage durchliest, dürfte dir auffallen, daß ein Reflexivpronomen nicht vorkommt, so daß du die Frage hättest nicht falsch verstehen können.
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1Antwort von
wandpilzwandpilz
Nein.
(ich mag kurze und prägnante Antworten)
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NachtflugNachtflug Seit wann denn das?
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wandpilzwandpilz die Ehre der wandpilzschen Schwafelei kommt nur den guten Fragen zuteil.
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1Antwort von
Hamster0815Hamster0815
Natürlich brauchst du das einverständnis der eltern! Was für eine Frage
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BatmanBatman
Nun im Normalfall nicht, es sei denn das deine Eltern sich nicht korrekt dir gegenüber verhalten. Nur weil du es willst geht das nicht solllten da aber Gründe vorliegen, die deine Entwicklung und Sicherheit gefährden die im Elternhaus begründet liegen , kannst du dich an das für deine Region zuständige Jugendamt wenden, deine Situation schildern. Die überprüfen das dann und wenn die Gründe gegeben sind, kann das Jugendamt Massnahmen zum Schutz deiner Person einleiten. Sollten deine Eltern dies verhindern indem sie nicht zustimmen, kann das Jugendamt Teile ( oder auch das ganze ) des Sorgerechts auf sich übertragen lassen. Bessre Antwort wäre möglich wenn du auch die Gründe genannt hättest warum du ausziehen willst.
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BELLA64BELLA64
Versuchen kannst du es, aber ein Vermieter wird nur lächeln, wenn du dich als "Neue Mieterin" der angebotenen Wohnung vorstellt! Wie willst du das denn finanzieren?
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spatzispatzi
http://www.google.com/search?client=safari&rls=de-de&q=ausziehen+mit+16&ie=UTF-8&oe=UTF-8
Google mal diese diversen Foren. Mit Einverständnis der Eltern ist das zweifellos möglich, ohne (nach Überfliegen einiger links) nicht.
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hartzerrollerhartzerroller
da Du noch minderjährig bist, brauchst Du das Einverständnis Deiner Eltern.
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NachtflugNachtflug
Nur wenn Du daheim misshandelt wirst, was ich nicht hoffe. Dann kannst Du in eine Einrichtung gehen, bis Du 18 bist.
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NiklausNiklaus
Nein. Du kannst erst machen was du willst, wenn du 18 bist und das ist auch gut so.
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gertrude2gertrude2 vorausgesetzt sie ist mit 18 nicht von hartz4 abhängig, weil die bezahlen die erste wohnung erst ab dem 25.lebensjahr
der Form halber: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Korrekt. Danke für die Verbesserung.