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Ausziehen mit 16!

gefragt von Ozelot19Ozelot19 am 21.05.2008 um 20:59 Uhr

Ich hab ma ne frage: Und zwar, kann man mit 16 ausziehen ohne das man von dem Erziehungsberechtigten das Einverständnis braucht???


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Reply


anonym
beantwortet von fairlane am 21. Mai 2008 21:01
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Nein. Die Eltern haben weiterhin das Bestimmungsrecht über Dich bis Du 18 bist. Allerdings kann es Ausnahmen geben (z.B. wenn der Ausbildungsort weit entfernt ist), aber die müssen alle erstritten werden.

Kommentar von Simple_avatar2smallBibo1527 am 21. Mai 2008 21:03

der Form halber: Aufenthaltsbestimmungsrecht

Kommentar von fairlane am 21. Mai 2008 21:03

Korrekt. Danke für die Verbesserung.


ImGampi
beantwortet von ImGampi am 21. Mai 2008 21:01
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Bestimmt! Jeden Abend bevor du dich zur Ruhe begibst. Versteh ich die Frage falsch?

Kommentar von Ff7233ea78f96e22902ad54a1c7321e2smallOzelot19 am 21. Mai 2008 21:02

JA DU hast die frage falsch verstanden!!!

Kommentar von 3888abede78f2355e05bd52a44976cd7smallhartzerroller am 21. Mai 2008 21:05

manche ziehen sich auch nicht aus

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 21. Mai 2008 21:02

:-)))

Kommentar von Simple_avatar8small love love am 21. Mai 2008 21:06

tztz :)))

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 21. Mai 2008 21:17

Ja die Frage hätte mal als vollständigen Satz formulieren können, aber wenn du dir die Erläuterung der Frage durchliest, dürfte dir auffallen, daß ein Reflexivpronomen nicht vorkommt, so daß du die Frage hättest nicht falsch verstehen können.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 21. Mai 2008 21:01
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Ein klares Nein. Deine Eltern haben das Erziehungsrecht und können bestimmen, wo Du Dich aufhalten darfst!

Kommentar von Simple_avatar2smallBibo1527 am 21. Mai 2008 21:02

ein klares korrekt DH!


Hamster0815
beantwortet von Hamster0815 am 21. Mai 2008 21:00
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Natürlich brauchst du das einverständnis der eltern! Was für eine Frage


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 21. Mai 2008 21:01
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Mach mal... >ggg<





Hieronymus Wandpilz
beantwortet von Hieronymus Wandpilz am 21. Mai 2008 21:04
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Nein.

(ich mag kurze und prägnante Antworten)

Kommentar von C3e82c81807a583b1fdef3bf755264bdsmallsteffiffm am 21. Mai 2008 21:08

Seit wann denn das?

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallHieronymus Wandpilz am 21. Mai 2008 21:13

die Ehre der wandpilzschen Schwafelei kommt nur den guten Fragen zuteil.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 21. Mai 2008 21:01
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Nein. Du kannst erst machen was du willst, wenn du 18 bist und das ist auch gut so.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 21. Mai 2008 21:04

vorausgesetzt sie ist mit 18 nicht von hartz4 abhängig, weil die bezahlen die erste wohnung erst ab dem 25.lebensjahr


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 21. Mai 2008 21:02
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Können ja, dürfen nein.


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 21. Mai 2008 21:03
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Nur wenn Du daheim misshandelt wirst, was ich nicht hoffe. Dann kannst Du in eine Einrichtung gehen, bis Du 18 bist.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 21. Mai 2008 21:05
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Bedenke aber einsBei Hotel Mamma ist es meist am Besten.


hartzerroller
beantwortet von hartzerroller am 21. Mai 2008 21:07
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da Du noch minderjährig bist, brauchst Du das Einverständnis Deiner Eltern.


Qetan
beantwortet von Qetan am 21. Mai 2008 21:07
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Deine Eltern müssten einverstanden sein.


love love
beantwortet von love love am 21. Mai 2008 21:09
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http://www.google.com/search?client=safari&rls=de-de&q=ausziehen+mit+16&...

Google mal diese diversen Foren. Mit Einverständnis der Eltern ist das zweifellos möglich, ohne (nach Überfliegen einiger links) nicht.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 21. Mai 2008 21:58
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Versuchen kannst du es, aber ein Vermieter wird nur lächeln, wenn du dich als "Neue Mieterin" der angebotenen Wohnung vorstellt! Wie willst du das denn finanzieren?


Batman
beantwortet von Batman am 22. Mai 2008 09:30
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Nun im Normalfall nicht, es sei denn das deine Eltern sich nicht korrekt dir gegenüber verhalten. Nur weil du es willst geht das nicht solllten da aber Gründe vorliegen, die deine Entwicklung und Sicherheit gefährden die im Elternhaus begründet liegen , kannst du dich an das für deine Region zuständige Jugendamt wenden, deine Situation schildern. Die überprüfen das dann und wenn die Gründe gegeben sind, kann das Jugendamt Massnahmen zum Schutz deiner Person einleiten. Sollten deine Eltern dies verhindern indem sie nicht zustimmen, kann das Jugendamt Teile ( oder auch das ganze ) des Sorgerechts auf sich übertragen lassen. Bessre Antwort wäre möglich wenn du auch die Gründe genannt hättest warum du ausziehen willst.







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