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ausziehen mit 15 jahren :DD

Frage von hyuugax33 hyuugax33

darf man im alter von 15 jahren mit einverständnis der eltern ausziehen? also in ne wg mit ner freundin die 16 ist?

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Antworten (15)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Nein, das wird so einfach nicht gehen. Eltern sind nicht nur erziehungsberechtigt sondern auch sorgepflichtig, d.h., sie sind für ihre Kinder verantwortlich, bis diese volljährig sind, unterhaltspflichtig u.U. sogar darüber hinaus. Es entspricht nicht der gesetzlich vorgesehenen Sorgepflicht, wenn 15/16-jährige Teenager allein leben, auch nicht mit dem Einverstandnis der Eltern. In einem solchen Fall könnte den Eltern im schlimmsten Fall sogar das Sorgerecht entzogen und auf das Jugendamt übertragen werden.

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    Antwort von DTWWayne DTWWayne

    Diesen Titel kann man auch falsch verstehen :D

    Kommentar von Massibbg MassibbgMassibbg

    hahhaa xDDD

    Kommentar von Tsuyooshi TsuyooshiTsuyooshi

    Haha :DD (Y)

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    Antwort von DSlay DSlay

    Nein,darfst du nicht. 
    Ich hatte das selbe mal vor.
    Überleg einfach mal diese Punkte:

    Wie willst du den Mietanteil bezahlen?
    Wie willst du dein Essen bezahlen? Lebensmittel? 

    Ich bin selber 15, ich finde das ziemlich jung zum Ausziehen. 

    Wenn es daran liegt,das du Probleme mit deinen Eltern hast, versuche mit ihnen zu reden, oder geh zum Jugendamt. 

    LG

    Kommentar von hyuugax33 hyuugax33

    ich hab keine probleme mit meinen eltern :) ich wollte es nur mal wissen :b

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    Antwort von DerHans DerHans

    Ihr seid beide noch nicht volljährig. Daher wird euch niemand eine Wohnung vermieten. Bei beideb gilt das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern. Dies kann nur durch ein Urteuil des Vormundschaftsgericht aufgehoben werden. Der Wille mit einer ebenfalls unmündigen Freundin zusammen ziehen wollen, reicht da auf keinen Fall aus.

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    Antwort von Blackflower14 Blackflower14

    Das darf man so viel ich weiß erst ab 16 ( mit Einverständniss der Eltern ) , manche machen es ( heimlich sozusagen ) schon früher ...

    Aber man kann erst ab 16 ( richtig ) arbeiten und überhaupt die Miete bezahlen ;)

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    Antwort von Elfsansibar Elfsansibar

    wenn die Schulpflicht erfüllt wird, ist es egal wer wann wo mit wem ... Viel Spass, man lernt nicht nur in der Schule, aber macht selbst noch keine Kinder... seid sonst mit 30 schon Opa und Oma

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    Antwort von costacalida costacalida

    Wenn die Eltern die Wohnung mieten, die Miete und Euren Unterhalt bezahlen wäre das theoretisch möglich.

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    Antwort von Massibbg Massibbg

    Nein also es is so du darfst erst im alter von 16 mit erlaubnis der eltern ausziehen.. oder mit 15 wenn der mitbewohner volljährig ist.. muss aber auch eltern erlauben...

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    Antwort von helloguys helloguys

    also ich kenne einen der auch mit 15 ausgezogen ist.. ich glaub das darf man wenn die eltern was unterschreiben usw. also hier in der schweiz ist das glaub ich so.. frag mal da besser nach. :))

     

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    Antwort von translator translator

    man muss glaub ich 16 sein

     

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    Antwort von Side92 Side92

    ja es geht. aber ihr habt kein geld um diese WG zu finanzieren..also denk über was andres nach 

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    Antwort von lion1996 lion1996

    nein erst ab 16

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    Antwort von Nuadu Nuadu

    ja, darfst du !

     
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    Antwort von Tsuyooshi Tsuyooshi

    Ich denke mit Einverständnis der Eltern: Ja

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    Antwort von DaTypDa DaTypDa

    Jap

    Aber nur wenn deine Eltern zustimmen

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