darf man im alter von 15 jahren mit einverständnis der eltern ausziehen? also in ne wg mit ner freundin die 16 ist?
ausziehen mit 15 jahren :DD
Antworten (15)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
TanteBerthaTanteBertha
Nein, das wird so einfach nicht gehen. Eltern sind nicht nur erziehungsberechtigt sondern auch sorgepflichtig, d.h., sie sind für ihre Kinder verantwortlich, bis diese volljährig sind, unterhaltspflichtig u.U. sogar darüber hinaus. Es entspricht nicht der gesetzlich vorgesehenen Sorgepflicht, wenn 15/16-jährige Teenager allein leben, auch nicht mit dem Einverstandnis der Eltern. In einem solchen Fall könnte den Eltern im schlimmsten Fall sogar das Sorgerecht entzogen und auf das Jugendamt übertragen werden.
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6Antwort von
DTWWayneDTWWayne
Diesen Titel kann man auch falsch verstehen :D
Kommentar von
TsuyooshiTsuyooshi Haha :DD (Y)
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1Antwort von
DSlayDSlay
Nein,darfst du nicht.
Ich hatte das selbe mal vor.
Überleg einfach mal diese Punkte:
Wie willst du den Mietanteil bezahlen?
Wie willst du dein Essen bezahlen? Lebensmittel?
Ich bin selber 15, ich finde das ziemlich jung zum Ausziehen.
Wenn es daran liegt,das du Probleme mit deinen Eltern hast, versuche mit ihnen zu reden, oder geh zum Jugendamt.
LGKommentar von
hyuugax33 ich hab keine probleme mit meinen eltern :) ich wollte es nur mal wissen :b
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0Antwort von
DerHansDerHans
Ihr seid beide noch nicht volljährig. Daher wird euch niemand eine Wohnung vermieten. Bei beideb gilt das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern. Dies kann nur durch ein Urteuil des Vormundschaftsgericht aufgehoben werden. Der Wille mit einer ebenfalls unmündigen Freundin zusammen ziehen wollen, reicht da auf keinen Fall aus.
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Blackflower14Blackflower14
Das darf man so viel ich weiß erst ab 16 ( mit Einverständniss der Eltern ) , manche machen es ( heimlich sozusagen ) schon früher ...
Aber man kann erst ab 16 ( richtig ) arbeiten und überhaupt die Miete bezahlen ;)
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ElfsansibarElfsansibar
wenn die Schulpflicht erfüllt wird, ist es egal wer wann wo mit wem ... Viel Spass, man lernt nicht nur in der Schule, aber macht selbst noch keine Kinder... seid sonst mit 30 schon Opa und Oma
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costacalidacostacalida
Wenn die Eltern die Wohnung mieten, die Miete und Euren Unterhalt bezahlen wäre das theoretisch möglich.
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MassibbgMassibbg
Nein also es is so du darfst erst im alter von 16 mit erlaubnis der eltern ausziehen.. oder mit 15 wenn der mitbewohner volljährig ist.. muss aber auch eltern erlauben...
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helloguyshelloguys
also ich kenne einen der auch mit 15 ausgezogen ist.. ich glaub das darf man wenn die eltern was unterschreiben usw. also hier in der schweiz ist das glaub ich so.. frag mal da besser nach. :))
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Side92Side92
ja es geht. aber ihr habt kein geld um diese WG zu finanzieren..also denk über was andres nach
hahhaa xDDD