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Ausziehen in WG

gefragt von vasabi am 05.10.2009 um 20:24 Uhr

hallöchen! na, also ich möcht endlich von zu Hause ausziehen wegen Streits etc. Auf was muss ma alles bei ner suche nach ner WG achten und muss ich noch irgendwas rechtliches klären weil ich 16 bin? lg vasabi

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Ausziehen x 390 WG x 252 minderjährig x 156

annakonda
beantwortet von annakonda am 5. Oktober 2009 20:25
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Wenn du 16 bist müssen deine Eltern bestimmt den Mietvertrag unterschreiben.

Kommentar von vasabi am 5. Oktober 2009 20:38

kann des net auch meine 18 jährige freundin machen?

Kommentar von F382aa74a1dea6a9535bc91d296f3ad9smallannakonda am 5. Oktober 2009 21:57

Nein. Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass sie erziehungsberechtigt ist, oder?;)

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 9. Oktober 2009 09:11

Keine voreiligen Schlüsse bitte, mein werter Herr Vater war 3 Jahre lang der Vormund meiner Mutter ( geheiratet mit 21/18, Volljährigkeit damals mit 21! )! ;-)


anonym
beantwortet von Mira20 am 6. Oktober 2009 10:59
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Hallöchen zurück, ich verweise mal hierauf http://www.gutefrage.net/frage/gibt-es-keine-offiziellen-wg-regeln ...wenn du noch 16 Jahre alt bist, bist du halt noch nicht volljährig und brauchst grundsätzlich die Zustimmung deiner Eltern. Solltest du wirklich massive Probleme zu Hause haben, dann kann ich im Notfall auch noch das Jugendamt helfen. Aber versuch erstmal mit deinen Eltern zu sprechen und zieh am besten eine Vertrauensperson zum Gespräch hinzu, die ggf. zwischen dir und deinen Eltern schlichten kann.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 5. Oktober 2009 20:28
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Du brauchst die Genehmigung deiner Eltern sowie einen Mietbürgen, damit der Vermieter die Sicherheit der Mietzahlung hat. Du kannst aber auch zum Jugendamt gehen, es gibt WGs direkt vom Jugendamt.

Kommentar von rotius am 5. Oktober 2009 20:31

die werden allerdings eher an jugendliche vergeben,die ECHTE probleme zu hause haben.zb misshandlung,drogen./alkoholabhängige eltern etc

Kommentar von vasabi am 5. Oktober 2009 20:41

mietbürge ist also jemand der dafür aufkommen muss wenn ich net zahl? mhh, gibts da noch mehr zu wissen wofürich nen volljährigen brauch?


anonym
beantwortet von rotius am 5. Oktober 2009 20:27
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also wenn du minderjährig bist, kannst du nur mit zustimmung deiner eltern ausziehen...hast du auch genug geld um die miete zu zahlen?

Kommentar von vasabi am 5. Oktober 2009 20:39

mhh, halt wochenende arbeiten.. weißt du wie teuer ca so ne miete ausfällt oder hängt das vom ort ab?

Kommentar von rotius am 5. Oktober 2009 20:41

kommt drauf an,wie groß die wg ist bzw das zimmer aber so mit 200€ kannst du mal rechnen und dann musst du ja noch essen etc


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