also.. wir ist das eigendlich wenn man mit 16 ausziehen will.. mit der begründung dauerhafter ärger zu hause und das man sich wegen den ständigen ärger selbst verletzt`? was bekommt man da für zuschüsse wenn man im 1.lehrjahr ist ? und man würde in eine Wg ziehen.. also ist die miete auch noch geteilt ;o
ausziehen im 1.Lehrjahr (16jahre)
Antworten (7)
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3Antwort von
hildetulip Also da hilft nur der Gang zum Jugenamt, Minderjährig ausziehen geht meist nur mit Zustimmung der Eltern. Die verfügen bis du 18 bist auch über dein Kindergeld, wenn deine Eltern so schrecklich sind, werden sie dir das bestimmt nich freiwillig geben. Du müsstest also nachweisen können, dass ein Leben bei deinen Eltern nicht möglich ist. Beim Jugendamt wird dir dann warscheinlich betreutes wohnen angeboten.
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3Antwort von
shalomshalom
Ohne Erlaubnis Deiner Erziehungsberechtigten geht das nicht.
Zuschüsse gibt es unter 25 gar nicht, das ist auch gut so.
Pubertät ist die Zeit, in der die Eltern schwierig werden...
Denke mal darüber nach.
Ist Dein Verhalten denn OK?
Mal ganz ehrlich ?
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Bubbles255 mein verhalten ist mehr als ok ..
ich mach meinen eltern nie ärger..
kjlar gibt es hier und da auseinandersetzungen.. wie das eben so ist ..
aber wenn man eine schwere vergangenheit hatte und die mutter mit dem verhalten des kindes nicht klarkommt ? ;o
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diebrot32diebrot32 wenn du deinen eltern nie ärger machst schildere mal den genauen ablauf wie es zu ärger kommt?
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shalomshalom kjlar gibt es hier und da auseinandersetzungen.. wie das eben so ist ..
Das sind normale Auseinandersetzungen mit pubertierenden Kindern, wie in jeder Familie.
Kein Grund, weshalb Dir die Allgemeinheit ein bequemes Leben bezuschussen sollte und würde.
Wenn Du Dich gegen die Eltern auflehnst, musst Du auch Lösungsansätze bieten (ein stabiles Einkommen zum Beispiel).
Das Leben ist eben nicht nur "Nehmen" sondern auch "Geben".
Willkommen in der Realität !
Willst Du was erreichen, musst Du was dafür tun.
Vielleicht eine Ausbildung anfangen und eigenes Geld verdienen?
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diebrot32diebrot32 daumen hoch!
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ShainaShaina Daumen runter. Lächerlich, dass man jemandem, der im ersten Lehrjahr ist, vorschlägt, eine Ausbildung zu absolvieren. Außerdem hast du keine Ahnung, was beim Threadersteller zu Hause abgeht, also würde ich mit solchen Formulierungen vorsichtig sein. Es ist lange nicht immer das Kind, das Stress macht!
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1Antwort von
Nickname91Nickname91
Wenn du Probleme zuhause hast, dann solltest du zunächst mal das Jugendamt aufsuchen, die können dir helfen und mit dir eine geeignete lösung finden. Da du schreibst, das du dich Ritzt, gehe ich mal davon aus, das es bei dir wahrscheinlich mehr Probleme gibt, als die "ülichen" pubertätsprobleme.
Also wegen finanzierung, Wenn du in der Ausbildung bist, bekommst du zumindest mal deinen Lohn. Dazu kommt noch dein Kindergeld (184€) worauf du anspruch bekommst, wenn du dich selber finanzierst. Wenn dein Lohn und das Kindergeld zusammen unter 670€ liegen, wird geprüft ob deine Eltern fähig sind, den rest zu zahlen, sonst könntest du evt BAB beantragen.
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DerHansDerHans
Wenn man sich selbst verletzt kommt man in die Psychiatrie. Da hast du dann ein eigenes Bett
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Nickname91Nickname91 Falsch! sie/er kann sich wegen svv natürlich selber einweisen lassen, bzw ihre/seine eltern können dies tun, aber es ist nichts, weswegen man zwangseingewiesen wird. Zwangseingewiesen wird man nur wenn man für sich oder andere eine ernstzunehmende gefahr darstellt.
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Little17Little17
Am besten einfach mal beim Sozialamt fragen. Ich meine eine kleine Wohnung würdest du bezahlt bekommen, aber verlass dich nicht drauf - das hängt immer vom Fall ab und ich selbst habe es auch noch nicht probiert. Aber fragen kostet nichts. :)
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shalomshalom Unsinn.
Unterhalb 25 Jahren gibt es nichts beim Sozialamt.
Seltene Ausnahme:
Extrem zerrüttete Familienverhältnisse (Missbrauch, Verwahrlosung, Körperverletzung).
Mit 16 kann man arbeiten und sich die Miete selbst verdienen.
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ShainaShaina Ich ziehe mit 21 aus und kriege Hartz IV, geh aber noch zur Schule und werde auch nicht das Abi abbrechen, um arbeiten zu gehen. ;-) Reicht Alkoholismus zu Hause für dich als Grund? Vielleicht ist es beim Threadersteller etwas ähnliches und er will darüber hier nur nicht offen reden.
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nigelanigela
Du bekommst zumindest dein Kindergeld....und dein Gehalt von der Ausbildung....
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shalomshalom Das Kindergeld steht den ELTERN zu.
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Nickname91Nickname91 Das Kindergeld steht dem jenigen zu, der das Kind versorgt, wenn das Kind dies selber macht, hat es auch den anspruch darauf. Kindergeld ist keine Zeugungspremie
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ShainaShaina genau.
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konstanze85konstanze85
Der erste Schritt wäre wohl eher eine Therapie.
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Bubbles255 wenn man in therapie ist..
aber es nichts bringt wenn man immer wieder den gleich ärger hat ? ;o
wenns ja am elternhaus liegt ..
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diebrot32diebrot32 dafür ist die therapie doch Oo
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bluejulebluejule Hast du schon mal mit deinem Therapeut/Therapeutin über die Situation gesprochen?
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ShainaShaina Ach, interessant. Man macht eine Therapie, damit man mit seinen einen geistig oder körperlich misshandelnden Eltern klarkommt? Irgendwie fehlt mir da die Logik.
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Das Jugendamt zahlt für betreutes wohnen mehr, als für eine unterbringung im Ritz Carlton. Wenn sie/er dies nicht umbedingt nötig hat, wird das JA sie eher beim Ausziehen unterstützen und ihr/ihm gegebenenfals eine Betreuung durch einen Sozialarbeiter bis zu ihrer/seiner Volljährigkeit bereitstellen