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AUSZIEHEN !!!!! FINANZIELLE HILFE VOM STATT?????????????

Frage von COLT45 COLT45

Bin 19 Jahre alt und komme aus Innsbruck Ich habe stress zu hause (eltern) , und will ausziehen . Besuche zurzeit einen Lehrabschluss kurs (hole meine Lehre nach) Ich bekomme auch geld vom kurs ca. 600 euro Der kurs geht aber leider nur mehr bis ca juli. Das reicht leider nicht für eine wohnung, deshalb wollte ich fragen ob ich irgenwie geld vom staat bekommen könnte. Oder wie das wär wenn ich mit wem zusammen ziehen würde. ob da aucch was drin wäre?

wo müsste ich hingehn oder so?

danke freu mich über jede antwort

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Antworten (8)

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    Antwort von GerdaG GerdaG

    Warte, bis Du Deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst.

    Übrigens, Deine Tastatur klemmt.

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    Antwort von DonBrush DonBrush

    Bleib noch so lange zu Hause, bis du für dich selber sorgen kannst. Vom Staat abhängig zu sein ist auch Stress.

    Kommentar von Shaina ShainaShaina

    habt ihr überhaupt eine ahnung, wie schrecklich es unter manchen umständen "zuhause" sein kann? nicht alle jugendlichen leben in einer perfekten und heilen welt aus rosa und pink.

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    Antwort von Taimanka Taimanka

    WG - Inserieren - beim Amt - http://www.tacheles-sozialhilfe.de - und nächstes mal kleinschreiben - meine Ohren tuen weh

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    Antwort von Aracuron Aracuron

    die gren ze für das Mindestalter für die Wohngeldförderung bei Hartz I VLeistungen wurde in der Tat von 18 auf 25 erhöht, weil als H4 eingeführt wurden auf einmal grosflächig junge leute ausgezogen sind zu Hause weils ja nu nixmehr kostet, staat zahlts ja alles....was so nicht gedacht war...

    Allerdings gibt es eine Hintertür. Nämlich dann wen das Wohnumfeld zu Hause bei dne Eltern unzumutbar ist, kann das Amt eine förderung einer eigenen Wohnung genehmigen ohne das die Mindest altersgrenze relevant ist.

    Beispielsweise eine Bekannte von mir ist 22 udn bekommt die wohnung vom Amt bezahlt, Grund, sie ist während ihrer Berufsausbildung zu Hause ausgezogen und hat ihren lebensunterhalt seinerzeit selbst bestritten, wurde aber nciht übernommen und bekam daher ALGI und später Hartz4. Die Arge konnte in dem fall keine auflösung der wohnung verlangen obwohl die Wohnung der Mutter nur 5km von ihrer entfernt im selben ARGE Bezirk lag.

    Grund war, das sie als ARGE dies in der Tat tat, als Grund ihres Auszugs die Alkoholkrankheit der Mutter angab udn das die mutter im suff regelmässig ihr Eigentum beschädigt oder zerstört, sie schlägt etc.pp.

    Die ARGE musste dies als unzumutbar anerkennen und bezahlt seitdem die Miete für ihre wohnung obwohl sie zu der Zeit auch erst 19 war...jetzt 22...und sie zahlt noch immer da sie leider noch immer keinen job hat bzw wieder, sie war nen jahr selbstständig aber ohne dauererfolg....

    Wichtig ist, das du der ARGE nachweisen kannst, das es unzumutbar ist, weiterhin zu Hause zu leben, dies kann geschehen indem du den nachweis bringst, das ein eltenrteil psychisch krank ist, alkohol oder Drogenkrank ist, das das Familliere Vertrauensverhältniß nachhaltig gestört ist, oder ein Famillienmitglied zu gewaltexzessen neigt.

    In diesem Fall ist die Altersgrenze von 25 als Mindestalter aufgehoben. Davon ab prüf mal wie lange du schon ne eigene wohnung haben müsstest damit eine Auflösung dieser nicht gefrder twird, ggf wenn du schnell ne eigene bude findest kommste damit durch ;) - ein zurückziehen ins Eltenrhaus muss nämlich nicht nur dir sondenr auch ihne zumutbar sein und wenn das haus bzw deine ehemaligen räumlichkeiten danach umgebaut/umgenutzt wurden, ist das ggf nciht der fall....

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    Antwort von casilein casilein

    Von 600 € kannst Du locker leben, incl. kleiner Wohnung oder WG.
    Und schrei' bitte nicht so.

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    Antwort von janemaus72 janemaus72

    Ja, bekommst Du. Aber jede Art von Einkommen wird Dir angerechnet. Deine Wohnung darf nur klein sein, nicht viel kosten und dann bekommst du je nach Bundesland circa 270 Euro zum Leben. Plus Miete, Wasser ect... abzüglich Deinem Verdienst (einkommen egal welcher art)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Ja, bekommst Du.''

    Bei U25 ist das seeehr unwahrscheinlich. Da sollte man erst mal zum Amt gehen. Die zahlen nur bei unzumutbaren Zuständen daheim. Und dann wäre schon nachzufragen, was genau mit ''Ich habe stress zu hause (eltern)'' gemeint ist.

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    Antwort von biggie55 biggie55

    soviel ich weiss,wurden die gesetze geändert,d.h. wenn du dir keine eigene wohnung leisten kannst,musst du bis 25 zu hause wohnen.

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    Antwort von Heineken Heineken

    glaube nicht, such sonst bei einem verwandten oder bekannten unterschlupf für eine gewiesse zeit.

    gruss

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