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Ausziehen aus der wohnung

Frage von Luna92 Luna92

Hey, meine Vermieterin schickte mir mal die kündigung, da stand drin das die frist am 15. Juni abläuft und ich draußen sein muss, ich habe selbstverständlich mit meiner Vermieterin gesprochen das ich keine auszugsmöglichkeiten hab und kann erst ende juli raus und das geht jetzt doch nicht mehr da ich kurzfristig eine absage wegen der neuen wohnung bekommen habe da es bei den jetzigen mieter mit der neuen wohnung doch nichts wird, sie meinte sie würde sich melden und tat es nicht und gestern war eine nachricht auf meiner MB, die Nachmieterin war das und fragte mich wann ich ausziehen würde da meine vermieterin keine genauen angaben geben könnte, ich weiß jetzt nicht ob ich in der wohnung bleiben kann oder nicht, jedesmal wenn ich versuche meine vermieterin zu erreichen werde ich entweder weggedrückt oder der Mann geht dran und schreit iwas ins telefon das ich aber nicht verstehe, hättet Ihr eine Idee??? soll ich Ihr über Briefe schreiben??? Bitte helft mir

Danke im voraus LG

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Antworten (7)

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    meine Vermieterin schickte mir mal die kündigung, da stand drin das die frist am 15. Juni abläuft und ich draußen sein muss

    Zur Monatsmitte kündigen ist eigentlich ungewöhnlich. Außer bei fristlosen Kündigungen oder möblierten Zimmern in der vom Vermieter selbstbewohnten Wohnung/dem Haus.

    Wann war denn "mal"?

    Was ist der Kündigungsgrund?

    Was für ein Mietverhältnis?

    Wohnung, Zimmer möbliert oder unmöbliert?

    Wohnung im Haus der Vermieterin mit nur 2 Wohnungen?

    Wie wärs denn wenn erst mal prüfen läßt ob die Kündigung überhaupt rechtens/wirksam ist.

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    Antwort von Padri Padri

    Es wäre wichtig zu wissen in welcher Art Wohnung und Mietverhältnis Du wohnst um einen Rat zu geben. Ist das ein möbliertes Zimmer? Oder wohnt die Vermieterin mit im selben Haus? Ist es eine ganz normale Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus, kann sie nicht so ohne weiteres kündigen. Bei den übrigen Fällen ja.  

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    Antwort von stiifu stiifu

    War die Kündigung rechtens gültig? Wenn ja, muss man die WHG wohl oder übel verlassen...

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    Antwort von fs112 fs112

    Weshalb wurde dir denn gekündigt?

    Hast du dir etwas zu Schulden kommen lassen?

    Wenn es bereits eine Nachmieterin gibt, muss die Kündigung ja in deiner Person liegen.

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    Antwort von LadySaya LadySaya

    GRUNDSÄTZLICH immer alles SCHRIFTLICH machen. Für den Fall, dass es zu einer Gerichtsverhandlung oder auch nur einem Anwaltsbesuch kommt, brauchst du soviel Beweise und Anhaltspunkte wie nur möglich.

    Wenn sie dir fristgerecht und begründet gekündigt hat, musst du theoretisch ausziehen. Ich würde aber mal den Weg zum Anwalt einschlagen, der kann dir genau sagen wie das aussieht. Soweit ich weiß, gibt es eine Ausnahmeregelung wenn man von Obdachlosigkeit bedroht ist.

     

    Davon ab gibt es natürlich immer die Möglichkeit, ein Gerichtsurteil und eine Räumungsklage abzuwarten, dann hast du mindestens 1 Jahr Zeit.

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    Antwort von Sommerloch2010 Sommerloch2010

    Zieh einfach nicht aus. Damit gewinnst du Zeit. Mindestens bis Ende Juli. Deine Vermieter müssen dich dann rausklagen und so schnell arbeiten die Gerichte nicht. Aber selbst nach einem Urteil musst du noch nicht ausziehen. Darum muss sich der Vermieter dann kümmern, indem er einen Gerichtsvollzieher beauftragt. Alles in allem, bis dahin bist du drei mal raus^^.

    Allerdings entstehen dadurch zusätzliche Kosten für dich.

    Kommentar von thewyzzz thewyzzzthewyzzz

    guter Ansatz

    ganz wichtig ist dieMiete zu zahlen, sollte die Vermieterin rücküberweisen dann kanst du das Geld bei gericht hinterlegen lassen.

     

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    Antwort von Narave Narave

    gibts bei dir nen mieterverband oder was wo du dich beschweren kannst? musses normal geben

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