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ausziehen - trotz schüler, rausschmiss

Frage von SchatzLorette SchatzLorette

hallooo :) meine mutter schmeißt mich raus wenn ich 18 bin & das steht auch sicher fest! ich wollte fragen wo ich dann anrufe für eine wohnung und sowas.... :/ weil ich bin ja noch schüler :)

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Antworten (7)

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    Antwort von taigafee taigafee

    hat sie so viel geld, dir eine eigene wohnung zu zahlen?

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    Antwort von Wurstnase Wurstnase

    Wenn Du auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung suchst, dann mußt Du in die Kleinanzeigen oder auf Webseiten wie Immobilienscout oder Immowelt gucken. Da werden freie Wohnungen angeboten. Ich weiß ja nun nicht, wo Du wohnst, aber ich würde davon ausgehen, daß Du da bestimmt nicht der einzige Interessent bist. Und ohne eigenes Einkommen wirst Du so gut wie gar keine Chance haben, daß ein Vermieter sich für Dich entscheidet.

    Ich würde Dir vorschlagen, daß Du Deinem Berater beim Jugendamt nochmal GANZ kräftig auf die Füße trittst, WAS GENAU Du dann tun sollst. Es ist nämlich eigentlich wirklich so, daß Deine Mutter unterhaltspflichtig ist. Sprich: wenn sie Dir keine eigene Wohnung bezahlen kann, dann müßt Ihr beide Euch zusammenreißen und klarkommen. Oder aber Du mußt irgendwie anders untergebracht werden (ich kann mir vorstellen, daß es da auch beim Jugendamt Möglichkeiten gibt). Du kannst ja nicht obdachlos werden. Und mit der Antwort "Tja, das geht schon" solltest Du Dich nicht zufrieden geben.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    das kann sie zwar machen, aber du solltest ihr sagen, dass sie für dich bis zum 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig ist, wenn du vorher nicht in Arbeit und Brot stehst. D.h. sie muss dann dafür sorgen, dass du woanders unterkommst und dir ggf. eine kleine Wohnung zahlen.

    Ich würde an deiner Stelle mal zum Jugendamt gehen und mir da entsprechenden Rat einholen.

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    Antwort von Fotografin1958 Fotografin1958

    Ihre Mutter muss sie in jedem Fall weiterhin finanziell unterhalten ... entweder bis zum Ihrem 25. Geburtstag oder bis Sie eine Ausbildung bzw. ein Studium beendet haben.

    In welcher Form dieses geschieht, bleibt Ihrer Mutter überlassen. Also entweder sie macht es in Natuarlien (indem sie Ihnen ein Zimmer in ihrer Wohnung stellt, den Kühlschrank regelmäßig auffüllt etc.) oder Sie gibt Ihnen das dafür benötigte Geld in bar. Dieses Geld muss aber nicht unbedingt für eine eigene Wohnung reichen, es wird Ihnen also unter Umständen auch zugemutet werden, dass Sie möbliert zur Untermiete leben müssten.

    Aber Geld vom Sozialamt werden Sie wohl eher nicht bekommen. Sollte Ihre Mutter Sie tatsächlich an Ihrem 18. Geburtstag vor die Tür setzen, wird das Jugendamt (das in einem solchen Fall für Sie zuständig sein dürfte) die Umstände sehr genau prüfen und sowohl Ihre Mutter als auch Sie sehr genau befragen ... und daraufhin eine Entscheidung treffen.

    Vielleicht sollten Sie sich bereits im Vorwege mit dem Jugnedamt in Verbinduns setzen, damt es gar nicht zum Eklat kommt und eine einvernehmliche Einigung mit Ihrer Mutter zustande kommt. Oder gibt es einen Vertrauenslehrer an Ihrer Schule, der Ihnen bei dieser Angelegenheit behilflich sein könnte?

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    Antwort von SchatzLorette SchatzLorette

    nein leider ist das nicht ganz so wie ihr das sagt :) wir sind schon beim jugendamt und so und wir haben das jetzt so beschlossen aber ich muss mich jetzt selber drum kümmern sonst steh ich vor der tür. meine mutter muss mir keinen unterhalt zahlen. nur ein TEIL. und es kommt drauf an wie viel man verdient. bei meiner mutter wären das höchstens 200 euro die sie mir geben müsste und ich glaube das kindergeld kann ich auch auf mich übertragen lassen?! aber das reicht nicht für eine wohnung, essen usw! und man kann ja auch sowas beantragen mit hilfe (kein harz4 das bekomm ich noch nich :D ) und ich wollte fragen WO genau ich da anrufen muss :/

    Kommentar von Peloo Peloo

    Schüler-bafög...damit koenntest du es mal versuchen! Du zahlst dann die hälfte des bekommenen Geldes zurück, sobald du arbeitstüchtig bist und kannst es dann auch nicht mehr für ein mögliches Studium verwenden, wenn du aber nicht studieren willst ist das einen gute Alternative. Ansonsten musst du wohl arbeiten. Teilzeit im Supermarkt oder so...^^

    Peloo....

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    Antwort von Ufosein Ufosein

    Frag mal Deinen Vertrauenslehrer, oder wende Dich gleich ans Jugendamt. So einfach kann Deine Mutter Dich nicht vor dem 25. Geburtstag rausschmeissen. Nur hast Du auch sicher reichlich zu ihrem Entschluß beigetragen.

    Kommentar von SchatzLorette SchatzLoretteSchatzLorette

    wenn das kind 18 wird, geht das schon! ist halt einfach so . man muss halt einen "teil" unterhalt bezahlen aber das wars.

    Kommentar von Ufosein UfoseinUfosein

    Das ist ein Irrtum. Es geht mit 18 eigentlich nur, wenn ein Zusammenleben kaum erträglich ist. Und da gehören halt immer zwei zu. Frag beim Jugendamt nach, die sagen Dir dann welche Möglichkeiten Du hast. Nur, für sturmfreie Bude mit viel Party machen wird es nicht reichen!

    Kommentar von Ufosein UfoseinUfosein

    Und was sagt eigentlich Dein Vater zu der ganzen Geschichte. Der ist nämlich auch noch in der Verantwortung!

    Kommentar von SchatzLorette SchatzLoretteSchatzLorette

    mein vater wohnt nicht hier und meine mama hat das alleinige sorgerecht :) ja unser zusammenleben ist unerträglich weil wir uns einfahc nicht verstehen. unser familienmann sagt das das zwischen usn ein machtkonflikt ist und keiner etwas ändern will weil wir zu "stur" sind und keine ahnung.. wir sind da ja jetzt auch schon mitlerweile 3 jahre fast ..

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    Antwort von FataMorgana2010 FataMorgana2010

    Solange du noch in der Ausbildung bist, ist deine Mutter (bzw. deine Eltern) unterhaltspflichtig. Diese Pflicht können sie erfüllen, indem du bei ihnen wohnst und zu essen bekommst. Wenn sie dich rausschmeißt, muss sie dir das dagegen zahlen. Einfach rausschmeißen geht nicht. Wende Dich am besten jetzt schon an das Jugendamt und besprich mit denen, was du tun musst.

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