Hallo, ich bin 61 Jahre alt un bin Arbeitssuchendbeim Arbbeitsamt gemeldet. Ich möcvhte meine Direktversicherung auszahlen lassen. Lt. Versicherungsvertrag war das auch möglich. Jetzt hat die Versicherung neuerdings erklärt, wegen gesetzlicher Änderung ist das nun nicht mehr möglich.Wo finde ich nun diese gesetzliche Änderung?
Auszhlung Direktversicherung
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VersBeraterVersBerater
Hallo, diese Aussage ist leider vollkommen richtig. Die gesetzliche Regelung ist das "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG).
Dieses Gesetz führt aus, dass der ArbN eine Direktversicherung (eigenfinanziert = Gehaltsumwandlung oder firmenfinanziert) mit der Maßgabe abschließen kann, dass der ArbN nicht vor dem 60 LJ über den Vertrag verfügen darf bzw. frühestens mit Erhalt von ARG aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch der Bezug von Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente würde nicht die Auszahlung des Vertrages bewirken. Diese Regelung tritt dann ein, wenn der ArbN beim Ausscheiden aus dem Betrieb unverfallbare Ansprüche mitgenommen hat. Das Ausscheiden aus dem Betrieb wurde dem VR mitgeteilt, und dieser führt dann die Unverfallbarkeitsprüfung durch. Ist Unverfallbarkeit eingetreten darf der Vertrag eben nicht vorzeitig ausgezahlt werden. Eine eindeutige Rechtslage.
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