Ich würde gerne wissen, ob es einen festgesetzten Zeitpunkt gibt, an dem der Kindesunterhalt des Unterhaltspflichtigen auf dem Konto des Unterhaltsberechtigten sein muss. Ist das zu einem beliebigen Zeitpunkt, den der Unterhaltspflichtige selbst bestimmen kann, oder gibt es da eine gesetzlich festgelegte Frist?
am 1. des monats.
das kind soll ja den laufenden monat davon leben können.

Wie die anderen schon sagen, der Unterhalt muss zum 1.sten eines Monats auf dem Konto sein. Mein Ex zahlt es aber immer bis zum 10ten.

Der Unterhalt ist am 1. eines jeden Monats zu entrichten, und zwar monatlich im Voraus. D.h. tatsächlich, dass der Unterhalt am 1. jeden Monats auf dem Konto sein/zur Verfügung stehen muss.

Unterhalt ist monatlich im Voraus also spätestens am Monatsersten zu zahlen nach § 1612 Absatz 3 Satz 1 BGB
gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html