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Auszahlungszeitpunkt des Kindesunterhalts

gefragt von picolino66 am 19.02.2008 um 23:47 Uhr

Ich würde gerne wissen, ob es einen festgesetzten Zeitpunkt gibt, an dem der Kindesunterhalt des Unterhaltspflichtigen auf dem Konto des Unterhaltsberechtigten sein muss. Ist das zu einem beliebigen Zeitpunkt, den der Unterhaltspflichtige selbst bestimmen kann, oder gibt es da eine gesetzlich festgelegte Frist?


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 19. Februar 2008 23:49
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am 1. des monats.

das kind soll ja den laufenden monat davon leben können.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 20. Februar 2008 00:13
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Unterhalt ist monatlich im Voraus also spätestens am Monatsersten zu zahlen nach § 1612 Absatz 3 Satz 1 BGB

gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html


Spezi1980
beantwortet von Spezi1980 am 20. Februar 2008 00:17
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bekomme diesen auch am Monatsende. Am 27ten


barmbek07
beantwortet von barmbek07 am 20. Februar 2008 07:09
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Der Unterhalt ist am 1. eines jeden Monats zu entrichten, und zwar monatlich im Voraus. D.h. tatsächlich, dass der Unterhalt am 1. jeden Monats auf dem Konto sein/zur Verfügung stehen muss.


sabrinakimberly
beantwortet von sabrinakimberly am 20. Februar 2008 07:23
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Wie die anderen schon sagen, der Unterhalt muss zum 1.sten eines Monats auf dem Konto sein. Mein Ex zahlt es aber immer bis zum 10ten.







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