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Auszahlungssumme nach Kreuzband/Meniskus OP - 3500 Euro zu wenig?

Frage von alterego4 alterego4

Hi, meine Unfallversicherung bietet mir 3500 Euro an für meinen Kreuzbandriss...ohne mich gesehen zu haben sagt deren Arzt mir 1/10 Invalidität am Bein nach. Ist das zu wenig,soll ich nachmessen lassen? Glaube es ist mehr,habe immernoch Schmerzen und Instbilität. Kann es sein,dass ich danach weniger bekomme?

Vielen Vielen Dank

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Antworten (5)

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    Antwort von Untschd Untschd

    Bein über Mitte des Oberschenkels lt. Gliedertaxe (im Normalfall): 70%

    1/10 ist - wiederum Normalfall / Erfahrungswert - für eine Kreuzbandersatzplastik ein gängiger Wert, darum wohl das "pauschale" Angebot deiner Unfallversicherung.

    1/10 von 70% deiner Summe = 51129 x 70% x 1/10 = 3579,03 € --> geht also hin.

    Du kannst aber ohne weiteres zu einem (Fach-)Arzt deines Vertrauens gehen und dir seine Meinung anhören - wenn es stark abweicht, dies deiner Versicherung melden. Kann sein, dass es anerkannt wird, kann sein, dass du zu einem Gutachter geschickt wirst. Und irgendwo da dazwischen wird man sich dann treffen ;-)

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    Antwort von alterego4 alterego4

    Hab mich jetzt mal durchgewühlt...

    also deren arzt ohne mich gesehen zu haben 1/10Beinwert(nciht invalididät) Mein arzt der mich gesehen hat...1/7 invalidität(!) #vermessen wurde bisher nix...

    Versicherungssumme: 51129 Euro...wäre bei einem 10tel=7304 Euro... Angebot 3500... Nachmessen lassen oder werd ich dann weniger bekommen...was ist von der Angeboteten Summe zu halten? VIELEN VIELEN DANK

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    Antwort von mondi23 mondi23

    Das kommt auf das Verhältnuis dieser Summe zur vollen Versicherungssumme an: kann viel, kann auch wenig sein....

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    Antwort von Schokolade Schokolade

    Die Beurteilung des Invaliditätsgrades bei der Unfallversicherung geht nach einer Liste, der Gliedertaxe. Die bekommen dann also einen Befund und schauen, was bei dem anteilig zu leisten ist. Dann ist noch entscheidend, welche Höhe der Invaliditätssumme vereinbart wurde.

    Ich würde mal den Arzt fragen, was er zu dieser 1/10-Zuordnung so sagt.

    Grundsätzlich ist es natürlich so, dass es dann eine Leistung aus der privaten Unfallversicherung gibt, wenn eine bleibende Invalidität gegeben ist. Und in der Gliedertaxe, die meist auch in den Vertragsbedingungen glaub ich steht, müsst dann nachzulesen sein, bei welchen Fällen dies Zahlung wie hoch ist.

    Im Zweifelsfall würd ich ganz einfach mal einen Fachanwalt anrufen und den Fall schildern, und klären, ob da ein Einspruch Sinn macht. Eine Fachanwältin für Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung findest z.B. auf den Seiten von wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de (rechts oben).

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    Antwort von Steffert Steffert

    Ich würde mich von einem Fachartzt beraten lassen. Mehr kann ich da leider nicht dazu beitragen.

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