Die Beurteilung des Invaliditätsgrades bei der Unfallversicherung geht nach einer Liste, der Gliedertaxe. Die bekommen dann also einen Befund und schauen, was bei dem anteilig zu leisten ist. Dann ist noch entscheidend, welche Höhe der Invaliditätssumme vereinbart wurde.
Ich würde mal den Arzt fragen, was er zu dieser 1/10-Zuordnung so sagt.
Grundsätzlich ist es natürlich so, dass es dann eine Leistung aus der privaten Unfallversicherung gibt, wenn eine bleibende Invalidität gegeben ist. Und in der Gliedertaxe, die meist auch in den Vertragsbedingungen glaub ich steht, müsst dann nachzulesen sein, bei welchen Fällen dies Zahlung wie hoch ist.
Im Zweifelsfall würd ich ganz einfach mal einen Fachanwalt anrufen und den Fall schildern, und klären, ob da ein Einspruch Sinn macht. Eine Fachanwältin für Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung findest z.B. auf den Seiten von wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de (rechts oben).
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