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Auszahlung von Urlaubstagen

Frage von matzie matzie

War seit 10/2010 krank geschrieben, bekam 11/2011 Bestätigung für meine befristete volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum 01.05.2011. Habe am 01.12.2011 meinen Arbeitsvertrag zum 30.06.2012 gekündigt, weil ich aus gesundheitlichen Gründen keine Perspecktiven mehr habe ,Arbeitgeber bestätigte mir das er keinen Arbeitsplatz mit diesem gesundheitlichen Zustand hat.Er hätte mich nie gekündigt weil er sonst Abfindung zahlen müßte.Arbeitsamt gibt mir keine Sperre falls 10/2013 mein Rente nicht verlängert wird. Wie lange steht mir jetzt der Anspruch auf Auszahlung von Urlaubstagen zu. Bitte nur hilfreiche Antworten!

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Antworten (1)

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Anspruch auf Urlaub besteht bis einschl. April 2011. Der Anspruch auf Auszahlung sollte möglichst sofort geltend gemacht werden, da das BAG nun festgestellt hat, das ein Abgeltungsanspruch durch Ausscheiden nach Krankheit nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres verfallen darf.

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