habe zum 30.06.08 gekündigt, bin aber bis 29.06.08 krank geschrieben. habe noch anteilig 8 tage urlaubnaspruch für 08. muß der AG diese mir finanziell vergüten, da ich ihn nicht mehr in anspruch nehmen kann?!
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auszahlung von resturlaub bei kündigung
Frage von
black
Antworten (1)
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0Antwort von
kodiaksakodiaksa
Ja, muß er. Macht er eigentlich automatisch mit der letzten Abrechnung, kannst ihn aber sicherheitshalber noch mal schriftlich darauf hinweisen.
Kommentar von
black hatte aber nicht, vielleicht nachberechnung. aber anscheineind muß ich schriftl draufhinweisen...danke für deine antwort
Diese Frage
muss er nicht. nur, wenn kein neuer AG anschließt.
neuer AG noch nicht vorhanden, müßte aus gesundheitlichen gründen kündigen......(ALG)
Ich habe bei jedem meiner Arbeitsverhältnisse nach deren Beendigung sämtliche Urlaubsansprüche ausbezahlt bekommen. Wenn er den Urlaub nicht mehr nehmen kann wegen Krankheit, muß er ausbezahlt werden. Wieso soll der neue Arbeitgeber die Ansprüche des alten leisten?
ja genau so sehe ich das auch, danke