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auszahlung von resturlaub bei kündigung

gefragt von black am 29.06.2008 um 14:53 Uhr

habe zum 30.06.08 gekündigt, bin aber bis 29.06.08 krank geschrieben. habe noch anteilig 8 tage urlaubnaspruch für 08. muß der AG diese mir finanziell vergüten, da ich ihn nicht mehr in anspruch nehmen kann?!


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kodiaksa
beantwortet von kodiaksa am 29. Juni 2008 14:57
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Ja, muß er. Macht er eigentlich automatisch mit der letzten Abrechnung, kannst ihn aber sicherheitshalber noch mal schriftlich darauf hinweisen.

Kommentar von Simple_avatar3smallResistance am 29. Juni 2008 15:00

muss er nicht. nur, wenn kein neuer AG anschließt.

Kommentar von black am 29. Juni 2008 15:07

neuer AG noch nicht vorhanden, müßte aus gesundheitlichen gründen kündigen......(ALG)

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 29. Juni 2008 15:13

Ich habe bei jedem meiner Arbeitsverhältnisse nach deren Beendigung sämtliche Urlaubsansprüche ausbezahlt bekommen. Wenn er den Urlaub nicht mehr nehmen kann wegen Krankheit, muß er ausbezahlt werden. Wieso soll der neue Arbeitgeber die Ansprüche des alten leisten?

Kommentar von black am 29. Juni 2008 15:15

ja genau so sehe ich das auch, danke

Kommentar von black am 29. Juni 2008 15:08

hatte aber nicht, vielleicht nachberechnung. aber anscheineind muß ich schriftl draufhinweisen...danke für deine antwort



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