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auszahlung von resturlaub bei kündigung

Frage von black black

habe zum 30.06.08 gekündigt, bin aber bis 29.06.08 krank geschrieben. habe noch anteilig 8 tage urlaubnaspruch für 08. muß der AG diese mir finanziell vergüten, da ich ihn nicht mehr in anspruch nehmen kann?!

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Antworten (1)

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    Antwort von kodiaksa kodiaksa

    Ja, muß er. Macht er eigentlich automatisch mit der letzten Abrechnung, kannst ihn aber sicherheitshalber noch mal schriftlich darauf hinweisen.

    Kommentar von Resistance ResistanceResistance

    muss er nicht. nur, wenn kein neuer AG anschließt.

    Kommentar von black black

    neuer AG noch nicht vorhanden, müßte aus gesundheitlichen gründen kündigen......(ALG)

    Kommentar von kodiaksa kodiaksakodiaksa

    Ich habe bei jedem meiner Arbeitsverhältnisse nach deren Beendigung sämtliche Urlaubsansprüche ausbezahlt bekommen. Wenn er den Urlaub nicht mehr nehmen kann wegen Krankheit, muß er ausbezahlt werden. Wieso soll der neue Arbeitgeber die Ansprüche des alten leisten?

    Kommentar von black black

    ja genau so sehe ich das auch, danke

    Kommentar von black black

    hatte aber nicht, vielleicht nachberechnung. aber anscheineind muß ich schriftl draufhinweisen...danke für deine antwort

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